Diskussion:Landgericht Darmstadt
Öffentliche Kritik an der Rechtsprechung
BearbeitenFraglich ist, ob die Informationen in diesem Abschnitt überhaupt in eine Wikipedia gehören, da es sich teilweise um sehr subjektive Auffassungen handelt. Dies zeigt sich auch daran, dass für einzelne Behauptungen keine Quellenangaben existieren und auch keine statistische Auswertung als Grundlage gedient hat.
Besonders stark geprägt ist der Abschnitt zu § 522 ZPO. Dort wird auf Angaben örtliche Rechtsanwälte verwiesen, für die es keinerlei Beleg gibt. Auch die angebliche Recherche in Urteilsdatenbanken ist nicht belastbar und kann zudem keine statistische AUswertung ersetzen. Fraglich ist hier, ob nicht eine einzelne Person, zu deren Nachteil das Landgericht entschieden hat, versucht "Rache" zu nehmen.
Wie sehen das die anderen? Sollten die betreffenden Abschnitte nicht gelöscht werden? (nicht signierter Beitrag von 212.124.244.131 (Diskussion) 11:28, 4. Aug. 2014 (CEST))
- Ich würde dir zustimmen. Es gibt nur eine Primärquelle für die Statistik, die auf einer sehr dünnen statistischen Basis beruht und der halt eine Aufarbeitung durch eine Sekundärquelle fehlt. Die Einzelfälle taugen als Anekdoten, aber nicht für einen gesamtbewertenden Abschnitt "Kritik". --Seewolf (Diskussion) 11:38, 4. Aug. 2014 (CEST)
- Danke sehr fürs Anstoßen! Ich habe den Abschnitt auf die Presseberichterstattung gekürzt und Horst Arnold im Artikel belassen, denn der Fall ist tatsächlich sehr bekannt geworden und hat zu umfangreicheren Diskussionen geführt, was m.E. für die anderen Fälle nicht in dem Maße galt. Im übrigen Primärquellenarbeit mit WP:TF, denn der Autor zieht eigene Schlußfolgerungen aus den von ihm angeführten Quellen. Das verstößt gegen Grundprinzipien. Insgesamt denke ich aber schon, daß längerfristig geübte Kritik hier einen eigenen Abschnitt rechtfertigt. Die Häufung solcher Fälle ist merkwürdig und kann durchaus erwähnt werden.--Aschmidt (Diskussion) 12:02, 4. Aug. 2014 (CEST)
- Die Häufung der Revisionen ganz unterschiedlicher Spruchkörper in Darmstadt (es gibt 18 Strafkammern) ist mysteriös und sollte Anlass zu weiteren geheimen, verdeckten Recherchen sein. Ist es vielleicht ein unaufgedeckter Corpsgeist, bei dem sich Richterinnen und Richter dort zu provozierenden Urteilen absprechen? Oder ist Darmstadt das Ziel und Sammelbecken schlechter Richter aus der ganzen Republik? Oder steuert der Präsident insgeheim diese "schlechten" Urteile? Was steckt dahinter? Fragen über Fragen. Vielleicht liegt es auch am 2. Strafsenat des BGH unter seinem berühmte Vorsitzenden Thomas Fischer (Jurist), der das LG Darmstadt (warum???) auf dem Kiecker hat? Fragen über Fragen. --Artmax (Diskussion) 12:52, 11. Jun. 2018 (CEST) Achtung: Ironie
- Danke sehr fürs Anstoßen! Ich habe den Abschnitt auf die Presseberichterstattung gekürzt und Horst Arnold im Artikel belassen, denn der Fall ist tatsächlich sehr bekannt geworden und hat zu umfangreicheren Diskussionen geführt, was m.E. für die anderen Fälle nicht in dem Maße galt. Im übrigen Primärquellenarbeit mit WP:TF, denn der Autor zieht eigene Schlußfolgerungen aus den von ihm angeführten Quellen. Das verstößt gegen Grundprinzipien. Insgesamt denke ich aber schon, daß längerfristig geübte Kritik hier einen eigenen Abschnitt rechtfertigt. Die Häufung solcher Fälle ist merkwürdig und kann durchaus erwähnt werden.--Aschmidt (Diskussion) 12:02, 4. Aug. 2014 (CEST)
Missverständlich
Bearbeiten"Die Amtsgerichte Offenbach am Main und Darmstadt liegen zwar im Landgerichtsbezirk Darmstadt, sie sind jedoch aufgrund ihrer Größe nicht dem LG Darmstadt nachgeordnet, sondern organisatorisch selbstständig." Das ist missverständlich. Die Präsidialamtsgerichte mögen organisatorisch selbständig sein, sind aber im Instanzenzug selbstverständlich dem LG nachgeordnet. --Carl B aus W (Diskussion) 15:14, 6. Jun. 2018 (CEST)
- Danke für den Hinweis. --Artmax (Diskussion) 23:30, 6. Jun. 2018 (CEST)