Das Amtsgericht Dresden ist ein sog. "Präsidialamtsgericht". Es ist dem Landgericht daher NICHT nachgeordnet. (nicht signierter Beitrag von Saihttam 13 (Diskussion | Beiträge) 17. Apr. 2013, 19:47)
- Danke für den Hinweis, ich habe deinen Beitrag entsprechend der Übersicht der Aufgaben und Zuständigkeit gesichtet und um diesen Link ergänzt. --32X 14:28, 19. Apr. 2013 (CEST)