Diskussion:Landkreis
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Saarbrücken Bearbeiten
Bei der am 1. Januar 1974 erfolgten Eingliederung in den Stadtverband Saarbrücken (heute Regionalverband Saarbrücken) erhielt die Landeshauptstadt keinerlei Sonderrechte. MfG Harry8 09:25, 31. Mai 2018 (CEST)
Geschichtsabschnitt nach 1939 Bearbeiten
Man fragt sich, ob die breiten Ausführungen, betr. Mecklenburg-Vorpommern, wirklich derart "geschichtsrelevant" für die deutschen Landkreise insgesamt sind. --129.187.244.19 12:39, 27. Okt. 2020 (CET)
Ein Landkreis (abgekürzt: Lk, Lkr, Lkrs oder Landkrs.) oder Kreis (abgekürzt: Kr) ist nach deutschem Kommunalrecht ein Gemeindeverband und eine Gebietskörperschaft. Bearbeiten
Die Einleitung legt nahe dass die Begrifflichkeit im Bundesrecht geregelt ist, und allgemein einheitlich geregelt ist. Ist das so? Oder sollte man das weniger verwirrend formulieren?--Jocme (Diskussion) 23:29, 1. Jan. 2022 (CET)
Karte - "Politische Gliederung Deutschlands..." Bearbeiten
Warum liegt diese Karte nicht in einer Auflösung vor, in der man die Beschriftung der Landkreise auch lesen kann ? So macht das wenig Sinn. --2A02:8071:5283:AB00:CCD9:AE19:6EA3:FEA6 09:46, 22. Apr. 2023 (CEST)
"oft"? Beleg gesucht Bearbeiten
"Einige kreisangehörige Gemeinden können besondere Bezeichnungen tragen, die sie aufgrund ihrer Geschichte oder Größe erhalten haben, Beispiele: Stadt, Markt, Flecken, Bergstadt etc. Bezeichnungen dieser Art sind verwaltungsrechtlich oft ohne Bedeutung."
Gibt es Fälle, in denen "Bezeichnungen dieser Art" verwaltungsrechtlich eine "Bedeutung" haben? (falls ja: welche?) Ich kommentiere es aus. --Search'n'write (Diskussion) 08:54, 9. Mai 2024 (CEST)