Diskussion:Landschaftsplanung

Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von 2.208.93.216 in Abschnitt Studienmöglichkeit TU Wien

Liebe Leute,

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Landschaftsplanung wird heute überwiegend unter ökologischen Gesichtspunkten betrieben.

Das Wort Ökologie - oder Haushaltswissen - kann im übertragenen Sinne mit "Wissen vom Ganzen einschließlich des Wissens um die Zusammenhänge" übersetzt werden. Aus dieser Übersetzung ergibt sich sofort, dass der Zusatz "ökologisch" zu einem Wort nichts anderes als eine spezielle Verfahrensform, eine besondere Betrachtungsweise oder Denkhaltung anzeigt, die für die Befassung mit der Beschaffenheit des Landes als Ganzes eine unbedingte Voraussetzung, d. h. selbstverständlich ist.

Betrachtet man nunmehr die so genannte ökologische Denkweise bei der Beschäftigung mit Landschaft als selbstverständlich, so bleibt noch zu klären, welchen Sinn eine Verbindung der Begriffe Landschaft und Planung hat.

Nach dem bisher aufgeführten ist die Frage zu stellen:

"Kann man eine Landschaft überhaupt planen?"
Die Antwort auf diese Frage lautet: "Nein!"

Das liegt ganz einfach darin begründet, dass eine Landschaft als Ganzes in Raum und Zeit kein allgemeinverbindliches Ziel hat!

Wir können deshalb unsere für die Landschaft bedeutsamen, zukünftigen Handlungsabfolgen gar nicht objektiv optimieren, weil wir diese ohne Ziel nicht kennen können.

Nicht einmal für einen winzigen Teil der Landschaft, den Menschen, können wir Landschaft planen, weil wir über den Sinn menschlichen Seins viel zu wenig wissen.

So bleibt uns nur die Möglichkeit, subjektiv - individuell und/oder kollektiv - diejenige Landschaft zu schaffen, die unserem gegenwärtigen Wertverständnis über die Zukunft entspricht; d. h. uns bleibt nur die Möglichkeit, Landschaft zu gestalten!

Doch reicht unser heutiges Wissen, um Landschaft gestalten zu können?

Auch diese Frage ist überwiegend mit "nein" zu beantworten!

Hierzu Prof. Weiger:

"Als Naturschützer kann ich Ihnen nur sagen, dass wir nicht in der Lage sind, auch nur ansatzweise die Komplexität des Naturhaushaltes zu erfassen." (1995)

Dies sei in wenigen Sätzen vertieft begründet.

Landschaftsgestaltung bezieht sich eindeutig nur auf die vom Menschen geprägte Beschaffenheit des Landes; d.h. auf die Kultur-Landschaft, denn die oft als Maßstab herangezogene "Naturlandschaft" muss nicht gestaltet werden.

Für eine Kulturlandschaft mit all ihren Wirkungen und Wechselwirkungen gibt es aber keinen allgemein anerkannten Maßstab. Nicht einmal die Probleme des Messens sind gelöst. Das beginnt bei Problemen der Datendefinition, der Datenüberlappung, der Datenordnung bzw. Datengewichtung und reicht bis zu Problemen der Voraussagbarkeit, der Trendbestimmung, der Verknüpfbarkeit, der Abfolge von Zwischenentscheidungen, der Festlegung der Grenzen der Datenwirkung, der Bedeutung des Unbekannten/noch nicht Erforschten bzw. der Bedeutung des Gewollten.

Beispielsweise wissen wir fast nie genau, wie viele Einflussgrößen bei der Landschaftsgestaltung wirklich beachtet werden müssen.

Es gibt also viele Fehlerquellen!

In eine Kulturlandschaft ist auch der Mensch als willensbegabtes Wesen einzubeziehen! Eine Minderung dieses Einflusses/dieser "Fehlerquelle Mensch" ist nur durch Einschränkung des menschlichen Willens möglich. In einer Kulturlandschaft sind somit nicht nur der Mensch als biologisches Wesen (mit allen seinen arterhaltenden Wirkungen) sondern auch ein gewisser Anteil kultureller Aktivitäten (religiöser, künstlerischer, kommunikativer u. ä. Art; und damit verbunden auch gewollte Veränderungen/Eingriffe) zu gestatten, damit der Mensch menschenwürdig leben kann.

Wenn wir aber nun schon über die eine biologische Art Mensch - von der wir annehmen, schon viel zu wissen - so wenig aussagen können; - um wie viel weniger können wir etwa aussagen über die nach Angaben des Umweltbundesamtes ca. 2700 in Deutschland (oder weltweit ca. 370 000) vorkommenden Pflanzenarten und die in Deutschland ca. 45 000 bzw. weltweit ca. 1,1 Mio. Tierarten?

Zieht man andere Quellen zu Rate. z. B. den Fischer-Weltalmanach 2001, so liegt die mittlere Schätzung der Anzahl lebender Arten bei 13,6 Mio. Davon seien lediglich 1,7 Mio., d. h. nur jede achte Art erst beschrieben. Andere Quellen nennen noch größere Artenzahlen.

Wenn nun einerseits z. B. eine sog. Umweltverträglichkeitsprüfung (gemäß §2 des entsprechenden Gesetzes) die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen eines Vorhabens auf Menschen mit seinen Kultur- und sonstigen Sachgütern, Tieren und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft "einschließlich der jeweiligen Wechselwirkungen" umfasst und wenn andererseits bekannt ist, dass auch ein hypothetischer, mit Lichtgeschwindigkeit arbeitender Supercomputer schon bei weniger als 100 Einflussgrößen nur zur Auflistung aller möglichen Wechselwirkungen viele Jahre benötigt würden, dann ist zusammenfassend festzustellen, dass die gesamte Gesetzgebung für Umwelt, Planung und Naturschutz nicht auf Wissen, sondern weit überwiegend auf Nicht-Wissen beruht!

Eingriffe

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Veränderungen der Gestalt oder der Nutzung der Erdoberfläche, die den Naturhaushalt oder das Landschaftsbild erheblich oder dauerhaft beeinträchtigen können, werden (nach Definition des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen, die den Definitionen in den einschlägigen Gesetzeswerken entspricht) als Eingriffe bezeichnet (z.B. Straßenbau, Kiesabbau, Auffüllung von Tümpeln, Umwandlung von Wiesen in Parkplätze) [1].

Diese negativ geprägte Definition wurde vom Verband der Bayerischen Grundbesitzer einer detaillierten planungsmethodischen Analyse unterzogen [2]. Als Ergebnis ist belegt, dass es auch positiv zu bewertende "Veränderungen der Gestalt und der Nutzung der Erdoberfläche" gibt. Damit wird die obige amtliche Definition in Frage gestellt!



Literatur:


obiges aus dem Artikel geschmissen und hier reinkopiert. --Brummfuss 18:17, 15. Mär 2004 (CET)


Und es gibt sie doch!!!

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Denn leider befasst sich der Autor des Artikels nur mit der Landschaftsplanung im wörtlichen Sinne. Doch wer maßt sich heut zu tage schon noch an, ein komplettes Ökosystem planen zu können? Ganz provokativ: wer dieses von sich behauptet, glaubt "Gott" spielen zu können.

In der aktuellen Diskussion geht es vielmehr um Stadtlandschaft, Industrielandschaft u.ä.

Bei der Landschaftsplanung geht es vielmehr darum:

Freiflächen (sog. Brachen) dem Menschen wieder zugänglich zu machen (und nicht bloß zuzubauen); in Schutzgebieten den Menschen so zu lenken, dass sensible Bereiche verschont bleiben; die Erhaltung und Schaffung sog. Freiraumqualität, d. h. Flächen so zu gestalten, dass sich der Mensch auf ihr wohlfühlt, ohne durch bauliche Restriktionen in seiner Entfaltung (bis zu einem gewissen Maß natürlich) eingeschränkt zu werden,...

Diese Aufzählung lässt sich sicherlich noch weiter führen.


Ist dies ein

Nachschlagewerk

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oder Forum

Ich find's nicht gut, dass so philosophisch aufzuarbeiten. Die Leute, die wissen möchten, was der Landschaftsplaner macht, werden durch solche Artikel auch nicht schlauer. Die Selbstdarstellung sollte da zurückgestellt werden.

Landschaftsplanung: Zahnloser Tiger

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Hallo Leute,

Wichtig wäre noch eine Kritik zu formulieren.

1. Der Ansatz der Landschaftsplanung ist gerade nicht ganzheitlich. z.B. treten Luftschadstoffe auf wird oft der Erhalt oder die Etablierung eines Emissionsschutzwaldes vorgeschlagen. So werden Schadstoffe nur in die Vegetation und schließlich den Boden verlagert. 2. Vorgeschlagene Maßnahmen müssen fast immer nur berücksichtigt werden und gelangen aus ökonomischen Gründen nur selten in die Landesplanwerke. Von den dann eigentlich vorgeschriebenen Maßnahmen werden, da es kaum Kontrollen gibt, wiederum nur wenige umgesetzt.

Das ganze ist letztlich also ein zahnloser Tieger. Was noch ganz gut funktioniert sind Schutzgebiete.

Grüße, Sebastian, 12.08.2008

Planausschnitt

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Der im Artikel verwendete Planausschnitt stellt eher einen Entwurfsplan einer Grünfläche dar als einen Landschaftsplan. Im Landschaftsplan werden Flächen z.B. hinsichtlich ihres Biotopcharakters, ihrer Nutzung, ihrer Qualität, etc. bewertet und charakterisiert. Das geschieht u.a. mit grafisch/kartographischen Elementen und einer Legende.

eRich Lutz, Dipl.-Ing. Landschaftsplanung

Ich hab das Bild rausgenommen, vgl. auch PlanZVO-90--78.53.86.119 13:26, 7. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Gut getan !!! StefanWirz 13:32, 7. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Gesetzliche Grundlagen - Deutschland

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Hier wird auf § 14 des BNatSchG von 2002 verwiesen, aktuell ist aber die Fassung von 2010.

Alt: Die Aufgaben der Landschaftsplanung in § 13 des BNatSchG 2002 geregelt...

Neu: § 9 BNatSChG (2010) --> (http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bnatschg_2009/gesamt.pdf) (nicht signierter Beitrag von 92.229.55.65 (Diskussion) 12:57, 11. Feb. 2011 (CET)) Beantworten

Studienmöglichkeit TU Wien

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Nach der Website der TU Wien gibt es am Institut Institut für Städtebau, Landschaftsarchitektur und Entwurf den Fachbereich Landschaftsplanung. --Gagel 17:10, 4. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Auf der Seite "Landschaftsplanung" waren früher Hinweise (mit Links) auf alle oder fast alle Hochschulen zu finden, an denen man das Fach studieren kann. Die sind nun alle verschwunden, nur noch die Boku Wien und die TU München (Weihenstephan) werden erwähnt. Wie kommt das? Macht da jemand Politik? Ludwig Trepl (nicht signierter Beitrag von 2.208.93.216 (Diskussion) 10:49, 11. Mär. 2012 (CET)) Beantworten