Diskussion:Landschaftsschutzgebiet „Park des Rittergutes Groß Vahlberg“ und „Der Schönebusch“

Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Gretarsson in Abschnitt Lemma

Lemma

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@Roll-Stone: Warum wird der Artikel unter dem Lemma Landschaftsschutzgebiet des Rittergutes Groß Vahlberg und Der Schönebusch angelegt, wenn der offizielle Name gemäß der im umseitigen Artikel (bibliographisch fragwürdig) zitierten Verordnung [1] Landschaftsschutzgebiet „Park des Rittergutes Groß Vahlberg“ und „Der Schönebusch“ lautet? Davon abgesehen müsste es, wenn man schon umstellt, Landschaftsschutzgebiet des Rittergutes Groß Vahlberg und des Schönebuschs heißen, ansonsten ergibt das große Initial und der Nominativ im zweiten Namensteil eigentlich keinen Sinn... --Gretarsson (Diskussion) 14:53, 27. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

@Gretarsson: Hmm, beim Landkreis WF ist es halt so benannt. Die entsprechende Verordnung vom 21.11.1974 lautet:

  • Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Park des Rittergutes Groß Vahlberg" und "Der Schönebusch" in der Gemarkung Groß Vahlberg.

Ich wollte das Lemma ursprünglich Landschaftsschutzgebiet des Rittergutes Groß Vahlberg und des Schönebuschs nennen, wie Du auch. Ich habe mich aber dann anders entschieden. Ich mache aus meinem Herzen aber keine Mördergrube, Du kannst es gerne umbenennen. Roll-Stone (Diskussion) 15:30, 27. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

Ich hab den Artikel jetzt auf den amtlichen Namen, so wie er im Amtsblatt vom 21. November 1974 festgehalten ist, verschoben... --Gretarsson (Diskussion) 14:48, 28. Aug. 2018 (CEST)Beantworten