Diskussion:Landschaftsverband

Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von ManfredV in Abschnitt Landschaftsverband - Zweckverband

Der Artikel erwähnt für Deutschland nur die beiden großen Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen. In Niedersachsen gibt es ebenfalls Landschaftsverbände, wenn auch mit kleinerem Aufgabenzuschnitt. Es sollte hier auch eine knappe Erläuterung des Begriffs "Landschaftsverband" eingefügt werden, was wiederum eine Überarbeitung des Artikels Landschaft erfordert, auf den dazu verwiesen werden muss. Ich werde mich in Kürze an diese Verbesserungen dran setzen...

-- O. Martin 12:15, 1. Sep 2005 (CEST)



Die NRW-Landschaftsverbände sind hervorgegangen aus den früheren preußischen Provinzialverbänden. In anderen Bundesländern gibt es vergleichbare "höhere Kommunalverbände" z.B. Bayern, Baden-Württemberg und Hessen, nur heißen sie dort "Bezirke" (nicht zu verwechseln mit den Regierungsbezirken ("Regierungen")) oder Landeswohlfahrtsverbände, mit anderem Aufgabenzuschnitt.

77.178.56.136---77.178.56.136

äh..

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und was macht nu bitte so ein Landschaftsverband? Aufgaben, Kompetenzen, rechtliche Stellung? Dieser Artikel liest sich wie eine zu lang geratene Einleitung; das Wesentliche bringt er gar nicht. --INM (Diskussion) 06:17, 2. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Rechtliche Stellung ist eine sehr interessante Frage. Schau ich im Artikel Landschaftsverband_Westfalen-Lippe steht dort sie ist eine Körperschaft, die 1953 "gebildet" wurde. Schau ich nun weiter unter Körperschaft steht dort "ist ein Zusammenschluss rechtsfähiger Personen". Nach diesen Auffassung kommt man zu dem Schluß das der Landschaftsverband KEINE staatliche Behörde ist, auch wenn sie intern sich so ausgibt, weil sie (warum auch immer) mal behördenähnliche Aufgaben übertragen bekommen hat. Rechtlich gesehen ist der Landschaftsverband ein Unding, den keiner weiter hinterfragt.. Mfg, Nachtwandler

Landschaftsverband - Zweckverband

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Der Landschaftsverband ist der landesrechtliche Sonderfall dessen, was andernorts "kommunaler Zweckverband" heißt. Errichtung und Aufgabenzuständigkeit sollten in der jeweiligen Landesverfassung und der zugeordneten Gemeindeordnung stehen. Übergeordnete deutsche Rechtsgrundlage dazu ist der Artikel 28 des deutschen Grundgesetzes. --93.192.201.241 17:48, 19. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Ist das wirklich so? Ein Zweckverband ist ein größerer oder kleinerer Zusammenschluss für bestimmte Aufgaben, und wenn es nur drei Dorfgemeinden sind, die gemeinsam eine Kläranlage betreiben. In Zweckverbänden kann eine Kommune oder Kreis Mitglied sein, muss es aber nicht. Die Landschaftsverbände scheinen mir aber (ich bin allerdings kein Verwaltungsfachmann und kenne die Regelungen in NRW und NDS nicht) eher sowas wie die Bezirke in Bayern und der Bezirksverband Pfalz in RLP zu sein. Das sind Gebietskörperschaften mit vom Volk gewählten Bezirkstagen. Die Aufgaben sind umfangreicher, u.a. soziale Einrichtungen und Krankenhäuser, Museen, Theater usw.; der Bezirksverband Pfalz ist auch Träger der Organisation, die den Naturpark Pfälzerwald betreut etc. ManfredV (Diskussion) 15:03, 18. Okt. 2018 (CEST)Beantworten