Diskussion:Landsitz
Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Kein Einstein in Abschnitt 1. Versuch
Was soll hierher?
BearbeitenAus dem Artikel herauskopiert:
{SLA|Viele Landsitze sind KEINE Gutshöfe, weil z.B. Schlösschen auf dem Land ohne jegliche wirtschaftliche Produktion. --Jbergner (Diskussion) 20:09, 13. Aug. 2020 (CEST)}}
- Inhaltlich + 1, ist kein Synonym. Wir brauchen aber imho hier eine BKS, wir haben auch viele Artikel, die mit "Landsitz" anfangen.--Karsten11 (Diskussion) 20:19, 13. Aug. 2020 (CEST)
- Sollten wir auf Wikipedia:WikiProjekt Begriffsklärungsseiten/Fließband melden, da wird was sinnvolles draus.--Karsten11 (Diskussion) 20:27, 13. Aug. 2020 (CEST)
- Ggf. können wir das auch beim Gegenteil, dem Stadtpalais erwähnen und dann dorthin umleiten.--Karsten11 (Diskussion) 11:18, 14. Aug. 2020 (CEST)
- Sollten wir auf Wikipedia:WikiProjekt Begriffsklärungsseiten/Fließband melden, da wird was sinnvolles draus.--Karsten11 (Diskussion) 20:27, 13. Aug. 2020 (CEST)
Ich versuche diesen unüblichen Weg einer Stand-alone-Diskussionsseite, um nachzufragen @Jbergner, Karsten11: übernimmt jemand die Initiative, diesem Rotink einen passenden Inhalt zu geben? Gruß Kein Einstein (Diskussion) 10:42, 16. Aug. 2020 (CEST)
1. Versuch
BearbeitenIch habe mir mal folgendes angesehen:
- Landsitz, der. In: Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1894.
- Landsitz. In: Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 89. (Verweis auf Landhaus)
- Landhaus. In: Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 82.
Landsitz steht für:
- Wohnsitz (Herrenhaus (Gebäude)) des Besitzers eines Landguts bzw. Gutshof
- Sommersitz eines Adligen oder begüterten Bürgerlichen auf dem Land, Alternative zu seinem Stadtpalais
- Sitz der Landstände
{BKS}
Soweit meine ersten Ideen. --Jbergner (Diskussion) 12:35, 16. Aug. 2020 (CEST)
- Danke.
- Der Duden spricht vom „ausgedehnten Landgut mit einem meist herrschaftlichen Wohnhaus“ und sieht als Synonyme „Anwesen, Gut, Gutshof“.
- Somit sollte nach meiner Einschätzung auch Gutshof hier aufgeführt werden, erstens wegen der Synonymität und zweitens weil der Landsitz nicht nur das Gebäude selbst ist.
- Nicht passend finde ich „Sitz der Landstände“, dort habe ich diese Bezeichnung zumindest nicht gefunden (und kenne das auch nicht so).
- Können wir das so an den Start geben? Kein Einstein (Diskussion) 13:58, 16. Aug. 2020 (CEST)
- Der Sitz der Landstände folgt aus Pierers 3. Option, die Landhaus als synonym zu "Landschaftshaus" setzt und dorthin verweist. Landschaftshaus bei Pierer sagt: „Gebäude, in welchem die Stände eines Landes od. einer Provinz ihre Zusammenkünste u. ihre Sitzungen halten.“ --Jbergner (Diskussion) 14:10, 16. Aug. 2020 (CEST)
- Unter Siehe auch: gehört vermutlich Landschloss und Lustschloss. --Jbergner (Diskussion) 14:14, 16. Aug. 2020 (CEST)
- Ich habe, um den Rotlink zu beseitigen, einen 1½. Versuch umgesetzt. Das geht sicherlich noch besser, da ich aber ungern Baustellen offen habe wollte ich hier voran kommen. Du kannst gerne nach deinem Gusto verändern. Kein Einstein (Diskussion) 21:56, 16. Aug. 2020 (CEST)