Diskussion:Landtafel

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Hvs50 in Abschnitt Begriffserklärung
  • Wäre statt dieses Textchens eine Weiterleitung auf Grundbuch sinnvoller?--1000 18:26, 26. Aug 2006 (CEST)
Ich nehme an, der Diskussionsbeitrag hat sich durch den Ausbau des Artikels inzwischen überlebt, aber auch sachlich sollte man klar machen, daß das Grundbuch als Verzeichnis aller Grundstücke und der daraufliegenden Rechte nicht das gleiche wie die Landtafeln als Nachweis der Angehörigkeit zum Adelsstand sind. GVogeler 20:20, 26. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
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GiftBot (Diskussion) 07:31, 21. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Links sind längst gelöscht. --Sitacuisses (Diskussion) 16:15, 23. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Begriffserklärung

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Der Begriff Landtafel hat mit Brettern, auf denen etwas verzeichnet wurde, natürlich nix zu tun. Viel eher vielleicht damit, dass die Eintragung an einer Tafel (=Tabula=Tisch), an welcher der Adel versammelt sass, zu beantragen war und dort auch beschlossen wurde. Übrigens war es bis ins 19. Jahrhundert hinein nur Personen „von Stand“ als Antragsteller auf Amtsstuben „der Sitz zu verstatten“. --Hvs50 (Diskussion) 16:05, 9. Aug. 2016 (CEST)Beantworten