Diskussion:Landwirtschaftsgericht
Dieser Artikel hat eine seltsame Versionsgeschichte, er wurde vom Ursprungsautor selbst "vandaliert". Aus dem Text wird aber nicht klar, was überhaupt ein Landwirtschaftsgericht tut, der Text wirkt eher werbelastig. Da ich mich mit der Materie nicht auskenne, habe ich es in QS hinzugefügt. Vielleicht kann jemand anders mehr zum Thema sagen und den Artikel überarbeiten. --Evilboy 13:02, 3. Nov 2005 (CET)
Ich vermute mal, LPG = "Landwirtschaftliche Produktions-Gemeinschaft", und nehme daher an, hier geht es um bürgerliche Eigentumsstreitigkeiten wegen landwirtschaftlicher Flächen im Gebiet der einstigen DDR. Falls dies zutreffend ist, ist der Artikel falsch, da hierfür nicht ein "Landwirtschaftsgericht", was immer das sein soll, zuständig ist. --Zollwurf 14:43, 3. Nov 2005 (CET)
- Sind sie wohl doch: Beschluss des Senats für Landwirschaftssachen vom 26.04.2002 (Beschlussformel) --Skyman gozilla 21:37, 6. Nov. 2006 (CET)
Der Artikel wurde jetzt von mir überarbeitet. --Evilboy 17:03, 3. Nov 2005 (CET)
Besetzung des Gerichts
Bearbeiten§ 3 Abs.~1 LwVfG sieht die Berufung der ehrenamtlichen Richter für 5 und nicht für 4 Jahre, wie im Text geschrieben, vor. (nicht signierter Beitrag von 188.107.120.177 (Diskussion) 09:52, 18. Feb. 2011 (CET))
Weblinks: Überarbeiten
Bearbeitendie Zahl der Weblinks widerspricht den Vorgaben von WP:Weblinks.
WP.Artikel sollen keine Linksammlungen sein. Bitte kräftig ausdünnen. --Ottomanisch 12:04, 13. Jan. 2011 (CET)