Diskussion:Langwaffe
Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Hasenläufer in Abschnitt Gewehr
Gewehr
BearbeitenHier gehört eigentlich der Text hin, der bei Gewehr steht. Siehe Diskussion bei Gewehr
- Ich würde es so sagen: Im Artikel sollte der Begriff „Gewehr“ erwähnt werden und dabei auf Gewehr verlinkt werden. --Hasenläufer (Diskussion) 04:10, 12. Dez. 2017 (CET)
Zweck?
BearbeitenDie meisten Definitionen haben einen Zeck, bei dieser ist mir nicht klar warum es die gibt. In der Regel spricht man von einem Gewehr. Ich kann mir vorstellen dass man diese Unterscheidung gemacht hat um eine Unterscheidung zu Kurzwaffen zu haben, die sich leichter verdeckt tragen lassen.--Avron 13:19, 14. Okt. 2008 (CEST)
- Nein, man spricht bei einer Maschinenpistole über 60 cm Gesamtlänge eben nicht von einem Gewehr. Ebenfalls wird im Falle einer Lupara, die die 60 cm deutlich unterschreiten kann auch nicht von einer Pistole gesprochen, da sie konstruktiv und von der Munitionsverwendung her immer noch ein Gewehr ist. Deshalb bitte nicht waffentechnische Begriffe mit Begriffen des Waffenrechts bunt mischen. Beide Artikel, Lang- und Kurzwaffe beschrieben nur die Definitionen des Waffenrechts (wenn man beide Artikel liest und vergleicht fällt das auch auf). Beide Artikel dienen der Differenzierung von Definitionen des Waffenrechts von den Definitionen der Waffentechnik, wo diese Begriffe oft genug falsche Verwendung finden (war und ist in verschiedenen Artikel der Wiki nachzulesen). Nun frage mich bitte nicht was für den gesetzgeber die Veranlassung war, wie geschehen, zu unterscheiden, die Wege der Oberverdachtschöpfer sind unergründlich. In anderen Ländern wird diese Unterscheidung nicht oder anders vollzogen. -- Shotgun 16:22, 14. Okt. 2008 (CEST)
- Gibt es im deutschen Waffenrecht Gesetze die auf der Unterscheidung Langwaffe/Kurzwaffe basieren?--Avron 08:11, 15. Okt. 2008 (CEST)
- ?, Das Gesetz unterscheidet, Verordnungen basieren darauf. Z.B. wieviele Waffen welcher Art auf welche WBK erteilt werden, oder wieviele Waffen welcher Art in einem Schrank welcher Spezifikation verwahrt werden dürfen, oder wieviele Waffen welcher Art Jäger ohne Bedürfnisnachweis erwerben dürfen, oder wie welche Waffe vom Jäger im Revier geführt oder auf dem Wege zum Revier transportiert werden darf, oder, oder, oder... Wenn es keine Relevanz zur Unterscheidung gäbe, müsste die Unterscheidung, die ja bis zur letzten novellierung des Waffengesetzes nur in Verwaltungsvorschriften vorhanden war und erst neuerlich ins Gesetzt übernommen wurde, nicht getroffen werden.
- Abgesehen davon, bin ich wegen weitgehend klarer Begriffsdefinitionen ausgesprochen dafür waffenrechtliche (z.B. Kurz-/Langwaffe, Waffenbesitzkarte, Waffenschein, Waffenverwahrung, Waffensachkundeprüfung, etc. - Führen von Waffen, Waffenerwerb/-Besitz und Waffenbedürfnisnachweis sollten noch dazukommen) und Waffentechnische Fachbegriffe in der Wiki genau zu definieren und wenn es Sinn macht in kleinen Artikeln abzuhandeln (wird ja auch so schon umfangreich gemacht). Das erspart Endlosdiskussionen um Begriffe und Bezeichnungen, oder das wirre mischen und verknüpfen von Bezeichnungen (wie z.B. bei Gewehr mit Langwaffe) wie sie mit einigen hier immer wieder geführt werden müssen (meine Zeit ist mir dafür eigentlich auch zu schade). Es ist ja auch wichtig die Waffenrechtlichen Begriffe von den waffentechnischen sauber zu trennen, da es in anderen Ländern ein u.U. ganz anderes Waffenrecht gibt, das z.B. eine Trennung von Lang- und Kurzwaffe überhaupt nicht macht, schon aus diesem Grund ist einem Mischung der Begriffe völlig irrsinnig. Aber da Du bei den Waffenthemen auch immer gut dabei bist, möchte ich Dich bitten, Dich an der Liste der Liste der Feuerwaffen Fachbegriffe zu beteiligen. Du kannst gene mal schauen ob Du Lücken findest und die kurzen Erklärungen fachgerecht sind. -- Shotgun 09:14, 15. Okt. 2008 (CEST)
- OK, nun verstanden. Steht auch in Waffenbesitzkarte (Deutschland). So dürfen z. B. Jäger nur eine bestimme Anzahl von Kurz bzw. Langwaffen erwerben.--Avron 09:36, 15. Okt. 2008 (CEST)
- Abgesehen davon, bin ich wegen weitgehend klarer Begriffsdefinitionen ausgesprochen dafür waffenrechtliche (z.B. Kurz-/Langwaffe, Waffenbesitzkarte, Waffenschein, Waffenverwahrung, Waffensachkundeprüfung, etc. - Führen von Waffen, Waffenerwerb/-Besitz und Waffenbedürfnisnachweis sollten noch dazukommen) und Waffentechnische Fachbegriffe in der Wiki genau zu definieren und wenn es Sinn macht in kleinen Artikeln abzuhandeln (wird ja auch so schon umfangreich gemacht). Das erspart Endlosdiskussionen um Begriffe und Bezeichnungen, oder das wirre mischen und verknüpfen von Bezeichnungen (wie z.B. bei Gewehr mit Langwaffe) wie sie mit einigen hier immer wieder geführt werden müssen (meine Zeit ist mir dafür eigentlich auch zu schade). Es ist ja auch wichtig die Waffenrechtlichen Begriffe von den waffentechnischen sauber zu trennen, da es in anderen Ländern ein u.U. ganz anderes Waffenrecht gibt, das z.B. eine Trennung von Lang- und Kurzwaffe überhaupt nicht macht, schon aus diesem Grund ist einem Mischung der Begriffe völlig irrsinnig. Aber da Du bei den Waffenthemen auch immer gut dabei bist, möchte ich Dich bitten, Dich an der Liste der Liste der Feuerwaffen Fachbegriffe zu beteiligen. Du kannst gene mal schauen ob Du Lücken findest und die kurzen Erklärungen fachgerecht sind. -- Shotgun 09:14, 15. Okt. 2008 (CEST)
Erklärung des Gesetzes
BearbeitenIch finde, man sollte das zitierte Gesetze genauer erklären. Was heißt denn zum Beispiel "kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge"?--217.95.204.157 18:19, 22. Nov. 2009 (CET)