Diskussion:Latente Steuern

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Indeedous in Abschnitt Hinweise Bundessteuerberaterkammer

Überarbeitung

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Ich hab den Artikel etwas überarbeitet und erweitert. Gibt es weitere Verbesserungsvorschläge? -moe, 12.09.2006


Also ich find den Artikel auch etwas kurz. Wenn man keine Ahnung von latent Steuern hat ist es eine gute Einführung, möchte man jedoch mehr wissen, so ergibt nicht die geforderte Tiefe. Trotzdem hätte auch mir der Betrag gefehlt wenn es ihn gar nicht gegeben hätte. Warum man den Artikel aber zur Löschung vorschalgen sollte verstehe ich nicht! - JohnRipper, 23.07.2006/1245 GMT +1

Hier fehlt eine klare Begriffserklärung. Das WAS wird in diesem Artikel ausgespart.

Geht mir genauso - hier werden nur Hintergründe aufgezählt, aber keine Begriffsdefinition(en) genannt. Derzeit wäre es kein Verlust, den Artikel zu löschen. --MMG 14:01, 18. Apr 2006 (CEST)

Also, ich schreibe morgen eine Klausur zum Thema Bilanzierung und mir hat der Artikel geholfen. Eine Definition steht unten im Artikel bei der Erklärung von aktiven und passiven latenten Steuern. Hierbei hat der Schreiber meiner Meinung nach den komplizierten Gesetzestext (§274 HGB) gut zusammengefasst. Ich finde es nicht gut, einen Artikel nur deshalb zum Löschen vorzuschlagen, weil man ihn nicht versteht. Mir hätte der Beitrag gefehlt.


Ich schreibe auch eine Klausur, und ich finde, dass der Artikel zu kurz geraten ist. Ich wollte das Timing und Temporary Konzept nachlesen, genauso wie die Deferral und Liquidity Methode. Des weiteren wird die Behandlung von temporären, quasi temporären und nicht temporären nich erläutert. Ich kenne mich selbst viel zu wenig damit aus (und blick's auch nicht), aber vllt jemand anderes.


Meines Wissens muß in Deutschland niemand eine Steuerbilanz aufstellen, so wie in dem Artikel behauptet wird. Pflicht ist für jeden Kaufmann eine Handelsbilanz aufzustellen, davon ausgehend ist eine steuerliche Gewinnermittlung zu erstellen. Das kann auch in der Form einer Steuerbilanz gemacht werden, aber genauso in Form einer steuerlichen Nebenrechnung. - --Micha73 00:30, 12. Mär. 2007 (CET)Beantworten


ich denke hier fehlt vorallem ein beispiel

schönes beispiel, aber viel zu kurz

An den vorausgehenden Schreiber Micha73. Frag mal den Fiskus ob er auf die Steuerbilanz eines Kaufmanns, als Berechnungsunterlage für die Steuern, verzichtet. Bitte hier nicht wichtig machen wenn Du nichts verstehst. Sorry, ich habe viel Verständnis aber nicht für diesen Unsinn hier. Ich möchte an dem guten Artikel die Rechtschreibung kritisieren. Man braucht den Artikel nur in das Word-Programm kompieren und schon werden mehrere einfache Fehler sichtbar. Alfred Loy, 5.Okt. 2009 (nicht signierter Beitrag von 192.109.190.88 (Diskussion | Beiträge) 17:43, 5. Okt. 2009 (CEST)) Beantworten

"In der Handelsbilanz gilt für aktive latente Steuern eine Bilanzierungspflicht." Das stimmt nach BilMoG nicht mehr. Aktive latente Steuern unterliegen einem Aktivierungswahlrecht in der Handelsbilanz. (nicht signierter Beitrag von 91.2.84.100 (Diskussion | Beiträge) 14:25, 17. Mär. 2010 (CET)) ´ Ich bitte um Änderung der Einzelnachweise in diesem Artikel. Dort habt ihr einen link hingeschrieben, der überholt ist. Seit 9.9.10 ist der IDW offiziell von dieser Verlautbarung zurück getreten. (nicht signierter Beitrag von Miez 2 (Diskussion | Beiträge) 17:36, 1. Apr. 2011 (CEST)) Beantworten

An den vorausgehenden Schreiber Alfred Loy: Als Buchautor zu Buchhaltungsthemen sollte Ihnen eigentlich bekannt sein, das eine Steuerbilanz rechtlich nicht vorgeschrieben ist. Mit Einführung von BilMoG ist eine Austellung zwar fast nicht mehr zu umgehen, aber immer nocht nicht vorgeschrieben. Mir Einführung der E-Bilanz wird man dann wohl gar nicht mehr drumherum kommen. Wenn man nichts davon versteht, sollte man vielleicht einfach ein bisschen vorsichtiger Schreiben und nicht gleich beleidigend werden!! Schön das der Autor meinen Beitrag eingearbeitet hat. --Micha73 17:18, 15. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Degressive Abschreibung

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Ich denke, dass der Teil ueber die degressive Abschreibung evtl. auch in den historischen Abschnitt gepackt werden kann, da sie ja in Deutschland (voraussichtlich) nicht mehr verwendet wird. Im Artikel selbst steht ja auch i.g.W. schon drin, warum. Ansonsten koennte man den Artikel insgesamt etwas aufpeppen, mit Beispielen, rechnerischen Gegenueberstellungen, evtl. Bilder von solchen unterschiedlich bewerteten Bilanzen etc. Ist zwar ein sehr fachspezifisches Thema, aber dennoch interessant, wie ich finde. Gruss, Baschtl. (nicht signierter Beitrag von 89.204.136.52 (Diskussion) 19:43, 15. Aug. 2012 (CEST)) Beantworten

Hinweise Bundessteuerberaterkammer

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Die für die Praxis wesentlichen Hinweise der Bundessteuerberaterkammer sind nicht berücksichtigt worden. (nicht signierter Beitrag von 80.82.218.250 (Diskussion) 16:41, 8. Jul 2013 (CEST))

Welche Hinweise? Was besagen die? Sei mutig! Trag's ein! --Indeedous (Diskussion) 00:05, 18. Jul. 2013 (CEST)Beantworten