Diskussion:Legalitätsprinzip

Letzter Kommentar: vor 1 Monat von Einsenkungsmarke in Abschnitt Noch offene Begriffsklärungen

Noch offene Begriffsklärungen

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Aktuell verlinken noch folgende Seiten auf diese Begriffsklärung:

Da wäre die Unterstützung entsprechender Experten sehr willkommen. --Einsenkungsmarke (Diskussion) 19:12, 13. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Ich habe zwei weitere Links zurück auf diese Begriffsklärung verlinkt:
Die Artikel Recht Saudi-Arabiens und Polizei (Saudi-Arabien) verweisen auf Legalitätsprinzip (Strafrecht), man kann die dortige Verwendung als "Analogieverweis" zum deutschen Recht lesen, aber eigentlich wären dort auch bessere Links sinnvoll. --Einsenkungsmarke (Diskussion) 20:26, 13. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
@Vfb1893: Du hast mehrere der Begriffsklärungen aufgelöst. Hast Du den Kommentar hier gesehen? Ich bin nicht sicher, ob ich alle der Auflösungen vor dem obigen Hintergrund richtig finde. --Einsenkungsmarke (Diskussion) 19:12, 18. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Nein, hatte ich nicht gesehen. Wenn es besser Linksziele gibt, können meine Anpassung gerne dorthin korrigiert werden. Durch die länderspezifischen Lemma gab es nicht das 100%-passende Lemma. Ein länderneutraler Übersichtsartikel wäre aus meiner Sicht leserfreundlicher. --Vfb1893 (Diskussion) 21:16, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Ja, weil es den Übersichtsartikel (oder eben länderspezifische/themenspezifische Artikel) (noch?) nicht gibt, habe ich die Links bewusst auf der Begriffsklärung belassen. So einen Übersichtsartikel müsste jemand mit der entsprechenden Expertise und Literatur schreiben, das wird wohl nicht so schnell kommen. Aber wenn er kommt, findet man die Links, die man korrigieren kann/muss, m.E. besser/schneller/einfacher, wenn die Links noch auf die Begriffsklärung zeigen. --Einsenkungsmarke (Diskussion) 21:48, 19. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Ich weiß hier gibt es verschiedene Sichtweisen. Der Grundsatz lautet, dass Links im Normalfall nicht auf BKS verweisen sollen. Der vorgesehen Weg ist, dass Rotlinks für ein zukünftiges Lemma gesetzt werden. Über die Häufigkeit von Rotlinks kann ermittelt werden, wie oft ein Lemma gewünscht wird. Wenn ein Lemma wie Vorbehalt des Gesetzes länderunspezifisch formuliert ist, werden dort auch zukünftig Verlinkungen landen bei den die Autoren nicht auf den Artikelinhalt achten, sondern nur vermuten was dort zu finden sein könnte. --Vfb1893 (Diskussion) 21:29, 24. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Ja, ein Rotlink wäre der beste Weg. Aber schon dafür fehlt mir die Expertise, einen passenden Rotlink zu definieren. Das muss jemand festlegen, der sich mit Vergleichender Rechtswissenschaft auskennt. Es könnte ja mindestens etwas wie Legalitätsprinzip (International) oder Vorrang des Rechts (International) sein, aber auch etwas komplett anderes. --Einsenkungsmarke (Diskussion) 07:45, 27. Okt. 2024 (CET)Beantworten