Diskussion:Leistungsverzeichnis

Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von 195.50.162.234

Kann das mal jemand für den Nicht-Fachman formulieren? -- Schewek 22:42, 3. Mär 2004 (CET)

Wo steht denn das im Gesetz?: Ist jedoch das günstigste Angebot von einem Unternehmen aus dem Ausland, so kann man auch einem ortsansässigen Unternehmen, das nur am zweit günstigsten ist, die Chance geben das Angebot zu realisieren. (Vanessa) (nicht signierter Beitrag von 195.50.162.234 (Diskussion | Beiträge) 11:53, 7. Aug. 2009 (CEST)) "Nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A ist erforderlichenfalls die Leistung auch zeichnerisch oder durch Probestücke darzustellen oder anders zu erklären." Es ist § 7 Abs. 10 VOB/A MFG (nicht signierter Beitrag von 109.47.193.205 (Diskussion) 09:51, 8. Sep. 2014 (CEST))Beantworten