Diskussion:Lenkererhebung

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von TheRunnerUp in Abschnitt Lemma

Review März 2011

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Der Abschnitt "Vollstreckung der Lenkererhebung in Deutschland" ist falsch und nicht ausreichend mit Belegen versehen. Der offensichtlichste Fehler ist, dass ein ausländischer LENKER zur Beantwortung einer Lenkererhebung verpflichtet sein soll. Wahrscheinlich ist der HALTER gemeint. Ich bezweifle jedoch stark, dass Österreichisches Recht überhaupt auf einen ausländischen Halter anwendbar ist. Ich werde versuchen das mit entsprechender Literatur abzuklären.--NetGhost 09:12, 11. Mär. 2011 (CET)Beantworten

In Österreich heißt das "Zulassungsbesitzer" und nicht "Halter". Deshalb habe ich "Lenker" durch "Zulassungsbesitzer" ersetzt. Natürlich ist österreichisches Recht auf ausländische Lenker anwendbar, wenn sie in Österreich unterwegs sind. Das geht auch eindeutig aus den Quellen, die der Absatz enthält, vor. Im übrigen sollten die Belege für den Absatz mehr als ausreichen. Praktisch alles ist entsprechend gekennzeichnet. --DI Florian Fuchs 19:18, 1. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Review Januar 2009

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Ich würde den Artikel gerne als "lesenwerten Artikel" vorschlagen lassen, hätte aber von Euch gerne noch Feedback, da ich noch nie an so einer Kandidatur teilgenommen habe. Aus meiner Sicht umfasst der Artikel alle erwähnenswerten Aspekte des Themas und ist auch sehr ausführlich durch Quellen belegt. Vielen Dank im voraus für Eure Unterstützung! --DI Florian Fuchs 10:02, 17. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Also prinzipiell sind die Kriterien schon durchaus erfüllt, allerdings denke ich, dass der Artikel ein bisschen zu mager für einen lesenswerten Artikel ist... Wenn nicht noch mehr Information in den Artikel reingeht, dann würde ich sagen: Belasse es bei einem "normalen" Artikel :) Lg, --Jacktd 22:15, 20. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Mehr Informationen gibt es ansich zu dem Thema nicht. "Länge" habe ich allerdings nirgends als Kriterium für einen lesenswerten Artikel gefunden... --DI Florian Fuchs 18:03, 21. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Das zwar nicht, jedoch denke ich, dass einige Benutzer bei einer möglichen Kadidatur auf die Länge zu sprechen kommen und argumentieren werden, dass der Artikel zwar durchaus informativ und interessant ist, jedoch eben (im Vergleich zu bestehenden "Lesenswerten") die Hürde nicht überwinden können wird. Ist meine Meinung und eine Vermutung, aber probieren kannst du es. Vorallem da Lesenswert-Kadidaturen meist besser sind, als Reviews... ;) --Jacktd 17:39, 25. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Parkstrafen ohne Lenkererhebung in Wien

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Ich habe diese Änderungen wieder rückgängig gemacht. Dazu gibt es folgende Gründe: Bei den zitierten "Strafen" handelt es sich nicht um "Verwaltungsstrafverfügungen" (bei Strafverfügungen ist der Täter idR bekannt und die Tat wird aufgrund der Umstände als erwiesen angenommen), sondern um Anonymverfügungen. Für diese (bundesgesetzlich vorgesehene) verkürzte Verfahrensart ist es gerade Voraussetzung, dass der Täter nicht bekannt ist (siehe Anonymverfügung). Eine vorherige Lenkererhebung würde die spätere Anwendung einer Anonymverfügung verunmöglichen. Nachdem der Täter nicht bekannt ist (daher der Name Anonymverfügung) handelt es sich auch um keine Strafverfolgung einer bestimmten Person und selbst eine bezahlte Anonymverfügung ist keine Strafe im juristischen Sinn. Es ist dafür auch egal, wer den Betrag einzahlt. Anonymverfügungen scheinen in keinem Register auf, rechtskräftige Strafverfügungen hingegen schon. Es war daher auch die Bezeichnung "verhängt ...strafverfügungen" nicht richtig. Wer glaubt, dass eine Anonymverfügung grundlos ergangen ist oder meint, er hat nicht rechtswidrig gehandelt, kann sie ignorieren. Es wird dann das ordentliche Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet, in welchem es dann zu einer Lenkererhebung kommt. Das steht auch im Artikel direkt über der wieder entfernten Passage. Es ist daher weder rechtswidrig, noch eine Wiener Besonderheit, wie die gelöschte Passage vermuten lässt.--Azby (Diskussion) 17:21, 30. Okt. 2014 (CET)Beantworten

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GiftBot (Diskussion) 20:10, 12. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Lemma

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Das Lemma muss wohl Lenkerauskunft heißen. MfG Harry8 20:00, 19. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Ich muss hinzufügen: Das Formular stammt von der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung in der Steiermark. MfG Harry8 20:16, 19. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Nein, die Behörde führt eine Lenkererhebung durch, um den Lenker herauszufinden; der Zualssungsbesitzer ist verpflichtet, die Lenkerauskunft zu erteilen, also bekanntzugeben, wer das Fahrzeug gelenkt hat. --TheRunnerUp 22:19, 29. Okt. 2022 (CEST)Beantworten