Frage zu Rechtsnachfolgern (= Erben) Leo Koep

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Die Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften plant in näherer Zukunft die Digitalisierung des „Reallexikons für Antike und Christentum“, an dessen Erstellung auch Herr Leo Koep mitgewirkt hat. Das deutsche Urheberrecht sieht hierzu vor, dass vor einer Digitalisierung die Zustimmung der Urheber in schriftlicher Form eingeholt werden muss. Aufgrund des frühen Todes von Herrn Koepist dies bedauerlicherweise nicht direkt bei dem Urheber möglich. In derartigen Fällen sieht das Urheberrecht vor, dass es der Zustimmung der Erben bedarf. Um das Vorhaben dennoch umsetzen zu können, versucht die Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften daher die Rechtsnachfolger (=Erben) von Herrn Koep ausfindig zu machen. Sofern Sie mir zu den Erben von Leo Koep irgendwelche Angaben machen können oder anderweitige Hinweise haben, wäre ich über eine Rückmeldung [Reallexikon@joernheckmann.de] sehr erfreut! (nicht signierter Beitrag von 134.76.10.66 (Diskussion | Beiträge) 16:04, 17. Okt. 2009 (CEST)) Die letztgenannten Daten zu Koep sind falsch; die Ernennung zum o. Prof. in Freiburg erfolgte zum 1.4., die Aushändigung der Urkunde dort am 7.5., zugleich Datum des Ausscheidens aus dem NRW-Dienstverhältnis; am 15.4. erfolgte noch die (jetzt hinfällige) Ernennung zum apl. Professor in Bonn, die am 19.1. beantragt worden war (der Ruf aus Freiburg kam kurz danach und wurde von Koep am 11.2. angenommen). NMB (nicht signierter Beitrag von 131.220.90.9 (Diskussion) 12:36, 1. Sep. 2014 (CEST))Beantworten