Diskussion:Leuchtweitenregulierung
- ???????????? 84.158.196.3 20:15, 13. Jun 2006 (CEST)
Zum eingefügten Text von 217.184.104.166
Zitat: "Anzumerken ist hier, dass ab 1990 für in Deutschland fahrende Fahrzeuge eine ELEKTRISCHE, d. h. vom Innenraum aus verstellbare Leuchtweitenregelierung verbaut sein muss. Da dieses Gesetz nur in Deutschland besteht und in sonst keinem europäischem Land, gibt es z. B. für Reimporte eine Ausnahmegenehmigung. Auch für die wie oben beschriebenen Fahrzeuge mit einer gewissen Härte des Fahrwerkes und Zweisitzern ist keine ELEKTRISCHE Leuchtweitenregelung vorgeschrieben."
folgende Anmerkungen: Der Gesetzgeber schreibt nicht die Ausführung (elektrisch) der Leuchtweitenregulierung vor sondern fordert ein System das vom Fahrerplatz bedient werden kann.
Bei der Gesetzlichen Regelung handelt es sich um die ECE Regelung 48. Sie gilt in allen Staaten die die ECE Regeln beigetreten sind. Somit ist die Behauptung "... nur in Deutschland..." nicht korrekt.
Habe daher den Text wieder entfernt. -- jomamu, 22:12, 10. Juni 2006.
Frage:
BearbeitenZitat: Die automatisch-statische Leuchtweitenregulierung regelt in großen Zeitabständen den Nickwinkel aus.
Was muß ich mir unter den großen Zeitabständen vorstellen? 10 Sek., 1 Min. oder 10 Min.?
Antwort:
BearbeitenGrosse Zeitabstände bedeutet mehr als 5 min.
Die dynamische Leuchtweitenregulierung hingegen regelt alle 20 ms.
Danke!
Aktualisierung
BearbeitenIm Text steht was von "Heute (2006)". Jetzt ist 13 Jahre später - Zeit für eine Aktualisierung, oder? Wer kann helfen? -- Gut informiert (Diskussion) 13:46, 14. Jan. 2016 (CET); Updated 26.10.2019