der Zustand der 'lex imperfecta' wird sich mit der am 1. 1. 2009 in Kraft tretenden Novelle des österreichischen Bundesgesetzes über das Herstellen und das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und den Nichtraucherschutz (Tabakgesetz) verändern.
der Gesetzgeber sieht hier erweiterte Strafbestimmungen (im Detail § 14 Abs. 4 und 5) sowohl für Inhaber von Räumen, in denen das gesetzliche Rauchverbot gilt (Kennzeichnungspflicht), als aber auch für in solchen Räumen befindliche Personen, vor.
Siehe dazu