Diskussion:Light Railways Act

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Bahnwärter in Abschnitt Geschwindigkeitsbegrenzung?

Weiteres Vorgehen

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Es ist geplant, den Artikel mit dem noch zu übersetzenden en:Light Railway zu verschmelzen, und Light Railways Act als Redirect zu lassen, das ist m.E. für die deutsche Wikipedia der bessere Weg. Also besser nicht zuviel weitere Arbeit reinstecken.

Die Liste der Bahnen kommt aus der englischen Wikipedia. Ich habe das in eine Tabelle umgemodelt und die Teify und die Falkland Light Railway rausgenommen. Erstere wurde auf einer Normalspurstrecke neu aufgebaut, ein Beleg dass hie der LRA angewendet wurde, fehlt. Die Falkland LR wurde zwar genehmigt und es wurde 1915 eine Schmalspurbahn zur Versorgung der Funkstation gebaut, es ist aber nicht klar, ob das die gleiche Bahn ist wie die genehmigte oder (wahrscheinlicher) eine Militärbahn.

-- Bahnwärter 22:54, 18. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Geschwindigkeitsbegrenzung?

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Laut dem englischen Artikel gibt es keine Geschwindigkeitsbegrenzung im Light Railways Act. Bitte prüfen/ändern. Insbesondere erscheint es mir, dass die Geschwindigkeit in Kurven nur in engen Kurven sinnvoll ist, aber ich weiß nicht, ab welchem Radius. --NearEMPTiness (Diskussion) 09:26, 1. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Der Gesetzestext ist hier nachzulesen. Das Gesetz bestimmt den rechtlichen und administrativen Rahmen von Light Railways. Technische Parameter sind dort nicht definiert. -- Bahnwärter (Diskussion) 23:10, 1. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Danke, ich habe daraufhin (bis auf Weiteres) folgenden Satz aus dem Artikel entfernt: "Das Gesetz begrenzte die Achslast auf maximal 12 tons (12,1 t) und eine Höchstgeschwindigkeit von 25 Meilen pro Stunde (40 km/h) und 8 mph (13 km/h) in Kurven." Vielleicht wäre es sinnvoll, gelegentlich einen Abschnitt über die Richtlinien des Board of Trade einzufügen, laut dem wohl die Abdeckungen an Kastenlokomotiven sowie möglicherweise Geschwindigkeits- und Gewichtsbegrenzungen enthalten sind.--NearEMPTiness (Diskussion) 07:17, 2. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Ich bezweifle mal, dass es eine allgemeingültige Verordnung über die Höchstgeschwindigkeit gibt. Was mit der Nebenbahngesetzgebung gelockert wurde, waren erst mal bauliche Parameter wie Minimalradien, Maximalsteigungen, Bahnbewachung, Nutzung des Strassenplanums, Spurweite. Die zulässige Maximalgeschwindigkeit hängt davon ab, inwieweit die gesetzlichen Spielräume beim Bau der jeweiligen Bahn genutzt wurden. -- Bahnwärter (Diskussion) 08:59, 2. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Der Artikel wurde 2008 übersetzt, in der seinerzeitigen englischen Version stand das Tempolimit drin. Da sieht man wieder, dass eine Übersetzung zwar auf einfache Weise Lücken füllen kann, der Ansatz aber durchaus seine Tücken hat. -- Bahnwärter (Diskussion) 09:56, 2. Mai 2016 (CEST)Beantworten