Diskussion:Lindenmaier-Möhring

Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Keuk in Abschnitt Nachschlagewerk

Nachschlagewerk

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Der Artikel ist hier nicht ganz korrekt. Das "Nachschlagewerk" ist ein internes Arbeitsmittel des Bundesgerichtshofs, das es ähnlich auch schon beim Reichsgericht gab (inzwischen teilweise publiziert) und immer noch weitergeführt wird (Fundstellen im Nachschlagewerk werden z.B. in juris nachgewiesen). Lindenmaier und Möhring haben daraus zunächst eine publizierte Entscheidungssammlung gemacht, die nicht vollständig mit dem internen Nachschlagewerk übereinstimmte, aber auf diesem beruhte. Unterschiede waren die Aufnahme einiger - weniger - weiterer Entscheidungen (mit zusätzlichem Buchstaben in der Entscheidungsnummer) und Zusammenfassungen des Entscheidungsinhalts (zunächst im Allgemeinen von einem Richter/Richterin am BGH). Mitte der 80er Jahre ging dann der Verlag dazu über, diese Anmerkungen extern bearbeiten zu lassen. Wohl als Reaktion hierauf wurde beim Heymanns-Verlag eine anders konzipierte neue Sammlung (BGHR) begründet, die von einer "Gesellschaft zur Herausgabe von BGHR" herausgegeben wird, der im Wesentlichen alle BGH-Richter angehören. Der Beck-Verlag stellte die Entscheidungssammlung Lindenmaier-Möhring vor einigen Jahren ein und ersetzte sie durch LMK (etwa der Sammlung EWiR vergleichbar). BGHR stellte bald darauf die Ausgabe in Papierform (zunächst für Zivilsachen und dann für Strafsachen) ein und erscheint nurmehr in elektronischer Form. Ein Grund hierfür mag auch gewesen sein, dass der BGH seit Anfang des Jahrzehnts alle seine Entscheidungen kostenlos in das Internet stellt (und der Markt für diese Publikationen damit weitgehend zusammengebrochen sein dürfte).--Keuk 11:17, 7. Sep. 2007 (CEST)Beantworten