Diskussion:Liste der Äbte des Klosters Engelberg

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von B.A.Enz in Abschnitt Kategorie: Religion (Kanton Obwalden)

Kategorie: Religion (Kanton Obwalden)

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In einem Editkommentar thematisiert Alpöhi das Weglassen (lies: Entfernen) der Kategorie: Religion (Kanton Obwalden). Ob diese Kategorie tatsächlich angebracht sei, kann man sich tatsächlich fragen, beschlägt die Liste doch eine Zeitspanne, die die Zugehörigkeit Engelbergs zum Kanton Obwalden um ein Vielfaches übertrifft. Ich vermute allerdings, dass diese Sichtweise nicht Alpöhis eigentliche Stossrichtung ist, hat er doch selber die Kategorie Person (Kanton Obwalden) eingefügt. Also wird es in seiner Bemerkung eher um das Stichwort Religion gehen.

Dass diese Kategorie fehl am Platz ist, glaube ich nicht. Engelberger Äbte haben mit der Religion mindestens so viel gemeinsam wie der Verband der evangelisch-reformierten Kirchgemeinden des Kantons Obwalden. Kommt dazu, dass der jeweilige Abt von Engelberg im 14./15. Jahrhundert das Kollaturrecht für den Pfarrer von Kerns hatte bzw. seit 1464 bis heute noch das Recht hat, den gewählten Pfarrer dem Bischof zur Bestätigung vorzuschlagen (Karl Imfeld: Pfarreigeschichte von Kerns, Alpnach 2012, S. 22). --B.A.Enz (Diskussion) 17:48, 18. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Hallo B.A.Enz, ja, mir ging es um den Aspekt "Religion". Ich habe mit dieser Kategorie meine Mühe. Es ist ein Assoziativsammelbecken rund ums Thema "Religion". Zeitweise waren dort auch Flüeli-Ranft und Ranftschlucht etc. eingetragen, siehe die Löschdiskussion von 2009. Dort hatte ich damals erklärt, dass diese Religions-Kategorien auf lokaler Ebene kaum Sinn machen. Denn es sind dort "Religionen" einzutragen, die jedoch zunächst nicht irgendwo - schon gar nicht irgendwo lokal - festzumachen sind. Personen, wie diese Äbte, haben sicher einen religiösen "Aspekt" (vorsichtig formuliert), ich würde sie aber nicht als "Religion" bezeichnen, und daher auch nicht dieser Kat. zuordnen. Man kann nun sagen, das ist ein sprachliches Problem und man könnte daher die Kat auch umbenennen in Kategorie:Religiöses (Kanton Obwalden), denn religiös waren diese Äbte sicherlich. Das wäre dann aber eine so unscharfe und damit nutzlose Kategorie wie Kategorie:Buntes (Kanton Obwalden). Wo wäre/ist die Grenze: Papst-Bischof-Pfarrer-Abt-Bruder-Nonne-Diakon-Katechet-Messdiener-Gefirmter-Getaufter-...? Dann könnten wir sogar unseren Landammann in die Kat. eintragen, der war sogar Religionslehrer. --Alpöhi (Diskussion) 18:06, 18. Mär. 2013 (CET)Beantworten
Hallo Alpöhi. Die Lektüre der erwähnten Löschdiskussion ist tatsächlich aufschlussreich. Möchtest du etwa die Elemente der Kategorie gar nicht anwachsen lassen?
Ob die Kategorie nun «Religion» oder «Religiöses» heisst, scheint mir eher zweitrangig, religiöses Leben und religiöser Alltag sind auf jeden Fall mitbetroffen. In eine solche Kategorie dürften imho gar Wallfahrtsorte und Wallfahrtskirchen gehören. Für die Engelberger Äbte ist nicht entscheidend, ob sie religiös waren (wie du spekulierst), sondern dass sie das religiöse Leben mitgeprägt haben.
Dass in der Kategorie Religion gleich (oder ausschliesslich) Religionen einzutragen sein sollen, leuchtet mir nicht ein. Ich dachte bisher immer, es sei einzutragen, was mit einer Religion bzw. was mit Religionen zu tun hat. Und das scheint in unserer Kategorie Religion (Kanton Obwalden) auch so gehandhabt worden zu sein. Neben den drei bisher eingetragenen Klöstern ist die organisatorische Ebene (Bistum Chur, Verband der evangelisch-reformierten Kirchgemeinden des Kantons Obwalden) gut vertreten, im Gegensatz zu ganzen «Religionen» (meinst du etwa «Religionsgemeinschaften»?). Die verschiedenen kantonalen Religions-Kategorien des Bistums Chur (NW hast du ja mit Erfolg löschen lassen) zeigen diese Handhabung sehr deutlich, wenn auch nicht vollständig. Recht hast du insofern, als die Liste der Äbte des Klosters Einsiedeln nicht wie das Kloster Einsiedeln mit der Kategorie Religion (Kanton Schwyz) bezeichnet wurde. Aber das ist noch kein Grund, die Engelberger Liste nicht damit zu versehen. --B.A.Enz (Diskussion) 20:25, 18. Mär. 2013 (CET)Beantworten