Diskussion:Liste der österreichischen Botschafter in Deutschland

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Voreifelaner in Abschnitt „Akkreditiert während der Regierung…“

Gesandte beim Deutschen Bund

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die Gesandten wurden bzw. werden auch Bundestagsgesandte genannt. Es waren auch tatsächlich Gesandte im Sinne diplomatischer Vertreter; der Deutsche Bund als ein Staatenbund, und der Bundestag als Generalversammlung der Mitgliedstaaten. vgl. auch Kategorie:Gesandter beim Heiligen Römischen Reich: der Deutsche Bund war eine ähnliche interstaatliche Einrichtung wie es z.B. auch die Vereinten Nationen und die Kategorie:Ständiger Vertreter bei den Vereinten Nationen sind.

Dtld. war zu dieser zeit offensichtlich kein Staat, sondern ein Staatenbund, aber der Gesandte beim Deutschen Bund war (auch) DER diplomatische Vertreter von Österreich in "Deutschland" (genauso wie für alle anderen dt. Staaten). --109.45.0.43 00:52, 4. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Das ist alles richtig. Ich halte es nur für ein wenig irreführend, wenn es so aussieht, als wenn es sich bei den Bundestagsgesandten um Botschafter bei einem ausländischen Staat handeln würde. Die DBA spricht übrigens von „Bevollmächtigten“. Z. (Diskussion) 00:56, 4. Jan. 2016 (CET)Beantworten
ich hab doch extra die vergleiche zu HHR und UNO angeführt, um zu erklären dass es kein ausländischer Staat war, sondern eine interstaatliche Organisation. die EU wäre ein anderes Beispiel, wo Ö heute ja auch Mitglied ist. Das ganze beruht ja auch auf einer Gegenseitigkeit, d.h. für Ö (genauso wie Bayern oder Preußen) war der DB eine staatsrechtliche Einrichtung, neben dem eigentlichen Staat, den man dann halt mit den anderen Mitgliedern im DB teilte. --109.45.0.43 01:11, 4. Jan. 2016 (CET)Beantworten
das wesentliche ist halt, dass Ö's Repräsentanz in D. zu dieser Zeit eine Gesandtschaft beim Bundestag des Deutschen Bundes in Frankfurt a. M. war. Staatsrechtlich war Ö (so wie Bayern oder Preußen) ein souveräner Staat, und trotzdem gleichzeitig Teil von "Deutschland".--109.45.0.43 01:15, 4. Jan. 2016 (CET)Beantworten
Ohne wissenschaftliche Nachweise aus der Fachliteratur sind deine Überlegungen aber unbelegte Theoriefindung. Kannst du also bitte reputable Belege für deine Behauptungen, insbesondere dass der Deutsche Bund eine staatsrechtliche Einrichtung gewesen sei, aufzeigen? Benatrevqre …?! 12:03, 4. Jan. 2016 (CET)Beantworten
Das wollte die IP wohl nicht sagen, wenn ich sie richtig verstanden habe. Wie Friedrich Christoph Dahlmann mal sagte, „die Deutsche Bundesakte hat aus Deutschland noch keinen Staat gemacht“. Österreich war deswegen auch kein Teil eines Staates "Deutschland", da hat die IP sich etwas unscharf ausgedrückt. Der Bundestag in Frankfurt war keine staatliche Einrichtung Deutschlands (wie denn auch, ohne Staat) und Frankfurt war nicht nur Tagungsort des Bundestags, sondern hatte als Freie Reichsstadt wie auch andere Reichsstädte Sitz und Stimme. WIr lagen vor Madagaskar (Diskussion) 15:19, 4. Jan. 2016 (CET)Beantworten
 
Karte Mitteleuropas um 1860; die Mitgliedstaaten im Deutschen Bund sind farblich hervorgehoben.              Grenzen des Deutschen Bunds
  • Österreich (einschließlich seinem nicht zum Deutschen Bund gehörendem Staatsgebiet
  • Ja sorry, das war etwas gehudelt und schlecht ausgedrückt. Ich hab versucht auf die Bedenken des User Z. einzugehen, und genau diese Bedenken zu beantworten. Eigentlich sollte aber in diesem Abschnitt ein gewisses Verständnis voraussetzt werden können, wenn der geneigte Leser denn die Einleitung des Artikels gelesen hat; bzw. wenn er gleich in den Abschnitt springt, dass er nochmal von oben anfängt? Was ich meinte, war dass der DB ein anerkanntes Völkerrechtssubjekt war. Das ist wohl Völkerrecht und nicht Staatsrecht? Die Gesandtschaften beim DB wurden mit dem wie überall üblichen diplom. Corps und Zeremoniell des jeweiligen auswärtigen Dienst eines jeden einzelnen Entsendestaates besetzt.

    Evtl. kann man so eine Karte in dem Abschnitt einfügen; kann mir vorstellen das ist für den Laien etwas komplex. --109.45.2.82 16:19, 4. Jan. 2016 (CET)Beantworten

    Bedenken habe ich an sich dabei, wenn diese Liste (wenn auch in verschiedenen Abschnitten) sowohl österreichische "Gesandte" zum DB als auch zum späteren deutschen Nationalstaat auflistet (warum fehlt eigentlich der Norddeutsche Bund?). Außer den "Bevollmächtigten", die die Mitgliedsstaaten im Bundestag vertreten haben, gab es noch "Gesandte" fremder Mächte (wie Russland) am Bundestag. Das ist alles sehr verwirrend, und darum begrüße ich Bezeichnungen und Darstellungsweisen, die diese Verwirrung möglichst verkleinern. Z. (Diskussion) 17:39, 4. Jan. 2016 (CET)Beantworten
    Der Deutsche Bund war eine völkerrechtliche Verbindung, da die einzelnen Mitgliedstaaten auf völkerrechtlicher Grundlage miteinander verbunden waren und unmittelbar Subjekte des Völkerrechts blieben. Die Völkerrechtssubjektivität des Deutschen Bundes war begrenzt. Benatrevqre …?! 18:41, 4. Jan. 2016 (CET)Beantworten
    weiter Oben wird darauf verwiesen, dass FFM eine Freie und Reichsstadt gewesen wäre. Da es jetzt auch noch im Artikel steht möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass FFM zu diesem Zeitpunkt ein (auch gegenüber dem seit 1806 nicht mehr existierenden römisch-deutschen Kaiser) freier und souveräner Stadtstaat war. Soll jetzt nicht spitzfindig sein, sondern nur ein eh schon komplexes System nicht weiter verwirren. --109.45.2.11 18:44, 4. Jan. 2016 (CET)Beantworten
    bzgl. Russland und anderen außenstehenden Mächten: das kann man sich im Grunde wieder so ähnlich vorstellen wie heute in Brüssel: da sind Russland und die USA auch mit ihren Delegation (Ständigen Vertretern) vertreten; Beim DB gab's den Terminus noch nicht (?), aber würde man ihnen heute einen Namen geben, würden sie so heißen. Die "Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten" [bei der Europäischen Union] sind Teil des Brüsseler Apparats, wie der "Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten". Bezogen auf Frankfurt wären das die "Gesandten der Mitgliedstaaten" [beim Deutschen Bund] oder eben auch bekannt als die "Bundestagsgesandten": Mitglieder der Bundesversammlung. Die Ständigen Vertreter außenstehender Mächte waren in Frankfurt bzw. sind in Brüssel bessere Zaungäste. --109.45.2.11 19:39, 4. Jan. 2016 (CET)Beantworten
    Wenn ich mit Frankfurt Verwirrung gestiftet haben sollte, tut es mir leid. Aber Frankfurter wie ich reden nun mal gerne über Frankfurt, und wenn sich gerade eine Gelegenheit ergibt... :)) 22:16, 4. Jan. 2016 (CET)

    Ich denke, dass die Vergleiche nicht so viel bringen (die sog. UNO-Botschafter sind ja auch offiziell "Permanent Representatives" im Range von Botschaftern). Wichtig ist mir der Unterschied zwischen der Vertretung Österreichs im Deutschen Bund gegenüber der Akkreditierung von Botschaftern beim deutschen Nationalstaat ab 1867. Z. (Diskussion) 22:44, 4. Jan. 2016 (CET)Beantworten

    Den dt. Nationalstaat gab's frühestens 1871, vorher noch nicht. Benatrevqre …?! 00:45, 5. Jan. 2016 (CET)Beantworten

    Norddeutscher Bund?

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    Neuer Abschnitt zu o.g. Frage: dies ist nur eine Liste der höchsten diplom. Vertreter (Missionschefs) von Ö in D. bzgl. Norddt. Bund würde ich (wenn hier nicht aufgelistet) auf Liste der österreichischen Gesandten in Preußen suchen. Man könnte das sicher diskutieren, ob der Schnitt 1867 oder 1871 gemacht werden soll, wobei der norddt. Bund ganz offensichtlich nicht ganz Dtld. darstellte. Man könnte dann auch genauso fragen was mit der Zeit zw. 1806 und 1815 ist? Mann könnte den Krieg von 1866 erwähnen, man könnte das ganze auch in Deutsche Frage suchen oder in Österreichisch-deutsche Beziehungen darstellen. --109.45.2.11 18:44, 4. Jan. 2016 (CET)Beantworten

    Es stellt sich für die gesamte Liste auch die Frage, wie man Unterbrechungen umgeht? Andere derartige Listen nennen Daten für Beginn, Unterbrechung und Ende diplom. Beziehungen. Die Provisorische Zentralgewalt 1848-1849 war definitiv eine Unterbrechung der Beziehungen von Ö beim DB. Überhaupt ist es überlegenswert, ob die gesamte Liste nicht aus der Staatenfolge für Österreich beschrieben werden soll, mit der Staatenfolge für D nur als Projektion dieser? d.h. Botschafter im Deutschen Reich waren österreich-ungarische Botschafter im DR und Gesandte der Ersten Republik im DR. --109.45.2.11 20:00, 4. Jan. 2016 (CET)Beantworten
    Wir Frankfurter haben natürlich Verständnis, wenn andere lieber Österreich in den Mittelpunkt stellen. Mit Preussen sind wir sowieso nie so recht warm geworden... :)). Wenn du die Tabelle unarbeiten willst, bittesehr. WIr lagen vor Madagaskar (Diskussion) 22:24, 4. Jan. 2016 (CET)Beantworten

    Krieg 1866

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    Vielleicht ist eine Erwähnung des Kriegs von 1866 in der Einleitung ganz hilfreich, weil er das Verhältnis Ö's zu D. grundsätzlich änderte: Ö war von da ab "weniger" (Auflösung DB), und ab 1871 gar nicht mehr Teil von D. (Gründung DR). das war ja auch der ursprüngliche Grund für die Diskussion. --109.45.2.11 18:49, 4. Jan. 2016 (CET)Beantworten

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    GiftBot (Diskussion) 04:23, 5. Feb. 2016 (CET)Beantworten

    „Akkreditiert während der Regierung…“

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    Guten Morgen, ich bin ein bisschen erstaunt, dass hier die Regierungkabinette aufgeführt werden. Das deshalb, weil die Akkreditierung selbst ja gar nicht bei der Regierung erfolgt, sondern beim Staatsoberhaupt, in Deutschland also beim Bundespräsidenten. Würde es demnach nicht mehr Sinn machen, nicht das Kabinett des amtierenden Kanzlers dort anzubringen, sondern den amtierenden Bundespräsidenten? --Voreifelaner (Diskussion) 07:59, 30. Sep. 2023 (CEST)Beantworten