Diskussion:Liste der Baudenkmäler in Röttingen

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von 2003:D5:70D:8361:6484:CB00:6F71:592D in Abschnitt Zuordnung zu den Ortsteilen

Zuordnung zu den Ortsteilen

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Die Zuordnung der Denkmäler zu den Ortsteilen ist in einigen Fällen unsachgemäß erfolgt, analog habe ich das für Würzburg bereits in https://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Liste_der_Baudenkm%C3%A4ler_in_W%C3%BCrzburg-Steinbachtal dargelegt.
D-6-79-182-99 liegt ca. 2 km nordöstlich von Röttingen auf dem Berg und hat mit der Gossenmühle, die an einem Mühlbach südlich der Tauber liegt, absolut überhaupt gar nichts zu tun.
D-6-79-182-127 liegt an der Hangkante des Berges und hat mit der Gossenmühle auch nichts zu tun.
D-6-79-182-87 könnte man noch am ehesten der Gossenmühle zuordnen. Diese ist aber eine Mühle südlich der Tauber. Einer Einöde wie Gossenmühle sollte man nur die Objekte zuordnen, die auch mit der Ansiedlung im Zusammenhang stehen. Bei Gossenmühle kommen dafür m. E. nur Objekte in Frage, die sowohl in der Nähe als auch südlich der Tauber liegen. Der Bildstock aber steht jenseits der Tauber und ist von Röttingens Stadtmitte lediglich etwa genauso weit entfernt wie Gossenmühle, das ist alles.
D-6-79-182-96 liegt nördlich von Röttingen. Hier wird die Zuordnung zu Gossenmühle grotesk. Der Standort hat mit Gossenmühle sowas von gar nichts zu tun, dass es nicht schlimmer geht.
D-6-79-182-126 schließlich steht am südöstlichen Ortausgang von Röttingen. Sebstverständlich gehört der Teil von Röttingen, der sich südich der Tauber befindet, auch zu Röttingen. Eine Zuordnung zu "Neumühle", die im übrigen an der anderen Seite der Tauber liegt und zu der keinerlei bauliche oder erschließungsmäßige Verbindung besteht, ist absurd. Kann natürlich sein, dass auf manchen Karten das Wort "Neumühle" in der Nähe steht, das heißt aber noch lange nicht, dass der Teil Röttingens südlich der Tauber zu "Neumühle" gehören würde. Dass die anderen Objekte in diesem Gebiet, D-6-79-182-12, -84 und -85, wie selbstverständlich in der Liste unter "Röttingen" stehen, zeigt überdeutlich, dass das Bewusstsein, dass dieses Gebiet zu Röttingen gehört, durchaus vorhanden ist.
Ich gehe davon aus, dass es nach dem Gesagten keines weiteren Beleges bedarf, um die sachgemäße Zuordnung dieser Bildstöcke vornehmen zu dürfen, und erlaube mir mal, das zu tun. --2003:D5:70D:8361:6484:CB00:6F71:592D 08:24, 25. Mär. 2020 (CET)Beantworten