Diskussion:Liste der Ehrenbürger von Coburg

Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von JFKCom in Abschnitt Carl Kaser

Aberkennung

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Ist es eigentlich möglich, eine Ehrenbürgerschaft nach dessen Tod einem wieder abzuerkennen? Meines Wissens nach geht das nur bei noch lebenden. Alles andere ist Augenwischerei, oder gibt es einen solchen Passus in der Gemeindeordnung von Coburg? --Memmingen 13:23, 16. Apr. 2008 (CEST)Beantworten


Epp, Carl Eduard und Schwede haben ja 1946 noch gelebt, also geht es mal wieder um Hitler.

  • Es kann hier nicht um die Theoriefindung gehen, ob die Aberkennung einer Ehrenbürgerschaft nach dem Tod möglich ist/war, sondern nur um die Feststellung, dass es gemacht wurde und das hat nichts mit Augenwischerei zu tun.
  • Eine These ist wohl, dass die Ehrenbürgeschaft (wie ja auch die Bürgerschaft) mit dem Tode erlischt, und daher nicht mehr aberkannt werden kann. Letztendlich geht es den Kommunen aber nur um Streichung der Personen aus den Ehrenbürgerlisten, denn sonst dürften ja nur lebende Personen genannt werden.
  • Im übrigen sei auf die Seite Diskussion:Hof (Saale) verwiesen, wo das Thema schon einmal intensiv durchgekaut wurde. --Störfix 21:03, 16. Apr. 2008 (CEST)Beantworten
Entschuldige, daß Du Dich gleich persönlich angegriffen fühlst, mir ging es hier nur allgemein um die Frage - nicht mehr und nicht weniger. Trotzdem Danke für die Antwort! Grüßle von und aus --Memmingen 07:34, 17. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Carl Kaser

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In der Liste ist für Carl Kaeser 2002 genannt, die verlinkte Seite auf stadt.coburg.de nennt den 5. Mai 2001. Weiß jemand genauer Bescheid?--JFKCom 21:23, 14. Jul. 2009 (CEST)Beantworten