Diskussion:Liste der Gerichte im Elsass 1940–1944

Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Hvs50 in Abschnitt Gerichtsorganisation nach der Reannexion

LG Metz

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Das vermisse ich, ist aber im 42er Handbuch nicht drin. Komisch.--scif (Diskussion) 01:33, 7. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Gar nicht komischt. Metz liegt nicht im Elsass sondern in Lothringen. Und da die Nazis das alte Reichsland Elsass-Lothringen nicht wieder hergestellt haben, gibt es keine gemeinsame Liste der Gerichte in Elsass-Lothringen (1940-1944) sondern diese hier und eine (noch nicht geschriebene) Liste der Gerichte im CdZ-Gebiet Lothringen--Karsten11 (Diskussion) 11:33, 7. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Doch, irgendwie schon. Wie erwähnt ist von Lothringen im 42er nix drin.--scif (Diskussion) 12:05, 7. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Das CdZ-Gebiet war eben nicht Teil des Reiches. --Karsten11 (Diskussion) 12:49, 7. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Gerichtsorganisation nach der Reannexion

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Leider stimmt in diesem Artikel die allgemeine Einführung nicht: Nach der Reannexion wurde eben nicht die französische Gerichtsorganisation eingeführt - das ist bis heute nicht geschehen. Knapp, aber gut und richtig dargestellt sind die Tatsachen in der Liste der Gerichte im Reichsland Elsaß-Lothringen. --Hvs50 (Diskussion) 09:26, 16. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Ich habe den betreffenden Satz erst einmal gelöscht. Wenn Du etwas über die Gerichtsorganisation nach der Reannexion ergänzen kannst, freue ich mich.--Karsten11 (Diskussion) 11:01, 16. Jul. 2018 (CEST)Beantworten
Eigentlich kann die Darstellung aus der „Liste der Gerichte im Reichsland ...“ (am Ende) 1 zu 1 übernommen werden; ich schau mal, ob meine Kenntnisse dafür reichen. Einer hübschen französischen Darstellung habe ich entnommen, dass es die spezifisch elsaß-lothringische Form der Tribunaux cantonaux / regionaux nur bis 1958 gab: Organisation judiciaire et nomenclature des affaires (1871-1940). Gruß --Hvs50 (Diskussion) 17:13, 19. Jul. 2018 (CEST)Beantworten