Diskussion:Liste der Kulturdenkmäler in Argenschwang

Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Aristide93 in Abschnitt Lage und Anschrift von Burg Argenschwang

Lage und Anschrift von Burg Argenschwang

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Die Angabe "Ritterpfad 1" ist falsch. Richtig ist "Auf dem Schloss 1".

Erklärung: Der Ritterpfad beginnt mit der Zählung unten im Dorf an der Abzweigung Heidestraße. https://www.openstreetmap.org/#map=19/49.88003/7.69982 . Dort liegt das Anwesen Ritterpfad 1, heute Wohn- und Geschäftssitz von https://www.feinkost-kraeutlein.de/shop_content.php?coID=4

Die Hausnummer 1 für Burg Argenschwang stammt noch aus der Zeit vor 50 Jahren, als das Dorf keine Straßennamen hatte und alle Häuser der Reihe nach durchnummeriert waren. Wenn man heute eine Straßenbezeichnung beifügen will, dann muss es der Name des Vorplatzes sein. Der große ebene Vorplatz ist kein Bestandteil des schmalen steilen Ritterpfades, sondern trägt traditionell die Gemarkungsbezeichnung "Auf dem Schloß" (und dazu passend verzeichnet der Katasterplan für die östlich angrenzende Gemarkung den Namen "Hinter dem Schloss"). (nicht signierter Beitrag von Aristide93 (Diskussion | Beiträge))

"Auf dem Schloss" ist sicher nicht die Adresse. Das ALKIS lässt eigentlich nur "Burgpfad" zu [1], alle anderen Straße in diesem Bereich haben die Nr. 1 an anderer Stelle. --jergen ? 11:52, 12. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Auch Burgpfad ist nicht die Postanschrift der Burg. Denn "Burgpfad" ist nach ALKIS umgeschlossen von FS Zähler 70, 80 und 72 und hat keinerlei Berührung mit dem Burggelände FS Zähler 79. Hingegen berührt sich das Burggelände mit seiner tatsächlichen Zufahrt: dem Westende der zweispurigen unfestigten Zufahrtsstraße FS 72. Für diese Zufahrt ist in ALKIS aber gar kein Name eingetragen, und es steht dort auch kein Straßenschild. Die ortsübliche Bezeichnung lautet wie der alte Gemarkungsname "Auf dem Schloss".--Aristide93 (Diskussion) 21:06, 12. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Irgendwelche Belege für deine Theorien? In RLP ordnen die Gemeinden den Grundstücken und Gebäuden die Straßenzüge und Hausnummern zu. Ein Grundstück muss dabei nicht unbedingt an die Straße anstoßen, in deren Hausnummernfolge es eingereiht ist. Deshalb sind deine Spekulationen über Flurstücksnummern hier ohne Belang.
Ich habe jetzt "östlich des ortskerns" geschrieben, was mit Sicherheit korrekt ist. Eine Änderung sollte nur bei eindeutiger Beleglage erfolgen. --jergen ? 09:48, 13. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Gute Lösung. Korrekte Lageangabe. Zur postalischen Anschrift ziehe ich weitere Erkundigungen ein.--Aristide93 (Diskussion) 11:50, 13. Nov. 2018 (CET)Beantworten