Diskussion:Liste der Kulturdenkmäler in Mainz-Oberstadt
Brunnenanlage Zahlbach
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Dieser Brunnen [:https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Brunnenanlage_Zahlbach_1.JPG] wurde nach Auskunft des Denkmalamtes Mainz an dieser Stelle [1] 1986 abgebrochen und an der gegenwärtigen Stelle wieder errichtet. Es handelt sich in der Dokumentation der Denkmalliste um einen Fehler, der in der nächsten Ausgabe berichtigt wird. Gruß --Nixnubix (Diskussion) 14:33, 20 March 2015 (UTC)
Am 20.03.2015 um 14:42 schrieb xxx@sxxxt.mxxxz.de:
„Sehr geehrter Herr C.,
Vielen Dank für den Hinweis auf die Unklarheiten in der Denkmalliste vom 31.3.2014 (Nachrichtliches Verzeichnis der Kulturdenkmäler. Kreisfreie Stadt Mainz).
Nach unserer Recherche in den Akten können wir Ihnen mitteilen, dass der Brunnen von S. 44 "Bretzenheimer Straße o.Nr., Brunnenanlage, kubischer Rotsandsteinquaderbau, 1. Hälfte 19. Jh." identisch ist mit der auf S. 33 befindlichen Brunnenstube "Zahlbacher Steig, Bretzenheimer Straße, Brunnenstube und Brunnentrog, Rotsandstein, 1860". Wir werden die für die Eintragungen und Löschungen nach § 10 Denkmalschutzgesetz zuständige Denkmalfachbehörde bitten, die verwirrende Dopplung bei der nächsten Revision zu entfernen. Die gute Nachricht ist: Das Kulturdenkmal ist erhalten, die letzte Restaurierung fand 1986 statt.
Da Sie an der Klärung der Dopplung mitgewirkt haben, nun die detaillierten Erläuterungen dazu. Die Denkmaltopographie der Stadt Mainz (Kulturdenkmäler in Rheinland-Pfalz. Stadt Mainz, Bd. 1.1, Worms 1986) zeigt in Text und Bild die als Kulturdenkmal erfaßte Brunnenanlage (S. 208 (Text) und 209 (Bild)). Wir haben einen Scan der Topographie beigefügt. Der Text erwähnt, dass damals, d. h. zum Zeitpunkt der Erfassung durch die Inventarisation der Landesdenkmalpflege in den 1980er Jahren, auf der Inschriftentafel nur die Bezeichnung "Brunnen-Stube" erkennbar war (siehe Foto von 1982). Der Inventarisator hat wohl daraufhin, wie bei der Schnellerfassung von Kulturdenkmälern üblich, eine grobe stilistisch begründete Einordnung in die erste Hälfte des 19. Jhs. vorgenommen. Erst mit der Restaurierung des Brunnens 1986 wurde die Inschrift nach detaillierten Untersuchungen ermittelt und rekonstruiert und somit die Datierung klar erkennbar.
Als dann 1987 die Brunnenstube, die in der Topographie abgebildet und beschrieben ist, förmlich per Verwaltungsakt am 09.12.1987 unter Denkmalschutz gestellt wurde, übernahm man in der Denkmalbeschreibung die am Gebäude vorgefundene, historisch korrekte und wieder sichtbar gemachte Datierung. Die Unterschutzstellung erfolgte unter der Straßenbezeichnung "Zahlbacher Steig/Bretzenheimer Straße". Eine Kopie des Denkmalbuches fügen wir bei. Durch die veränderte Bezeichnung "Zahlbacher Steig/Bretzenheimer Straße" statt "Bretzenheimer Str. o.Nr.", wie in der Denkmaltopographie, und die abweichenden Datierungen muss es dann bei der Übertragung der Denkmaltopographie in die Denkmalliste im Rahmen der Gesetzesnovelle Ende 2009 zu der Dopplung gekommen sein. Außerdem müßte die Brunnenstube "Zahlbacher Steig/Bretzenheimer Straße" nicht im Straßenverzeichnis der Innenstadt sondern unter Mainz-Zahlbach stehen.
Bei den von Ihnen fotografierten Sockelresten gegenüber dem Haus Bretzenheimer Straße 6 handelt es sich wohl um die in der Beschreibung der Denkmalzone "Bretzenheimer Straße 2-6/Wildgraben", die per Rechtsverordnung vom 11.08.2000 unter Denkmalschutz gestellt wurde, genannten Reste des Brückengeländers im Zuge des alten Milchpfads. Die von der Zeitzeugin genannten Abbrüche in diesem Bereich fanden somit vor der förmlichen Unterschutzstellung der Denkmalzone und ihrer prägenden Elemente statt. Ich werde unsere Praktikantin bitten nächste Woche nochmals aktuelle Aufnahmen der Denkmalzone zu machen.
Wir hoffen, dass wir Ihre Fragen soweit klären konnten und hoffen, dass die Löschung der offensichtlichen Dopplung der Brunnenstube bald von der Denkmalfachbehörde umgesetzt werden kann, um weitere Irritationen bei den Bürgern zu vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
K. N.“
--Nixnubix (Diskussion) 14:50, 20 March 2015 (UTC)
- @Nixnubix: Bevor ich was ändere, versuche ich zusammenzufassen:
- "Brunnenanlage Bretzenheimer Straße ohne Nummer" und "Brunnenstube Zahlbacher Steig, Bretzenheimer Straße" sind ein Objekt.
- File:Brunnenanlage Bretzenheimer Straße.JPG ist der "Denkmalzone Bretzenheimer Straße" zuzuordnen.
- Stimmt das mit deinem Verständnis der Email überein? --jergen ? 09:31, 21. Mär. 2015 (CET)
- @Jergen:Hallo Jergen, zu Punkt 1: Richtig!
- Punkt 2 ist ebenfalls richtig aber ob du das auf dieser Liste (auf WP) schon ändern solltest, überlasse ich dir. Komplizierter wird die Sache aber auch noch dadurch, daß der Sockelrest, den ich anstelle des nicht mehr vorhandenen Brunnens fotografiert habe, Datei:Brunnenanlage Bretzenheimer Straße.JPG, seit 2000 offensichtlich auch unter Denkmalschutz steht aber in der Denkmalliste noch nicht aufgeführt ist. Vergleiche das mit dem vorletzten Absatz des Schreibens der Denkmalbehörde an mich. Also, um es etwas drastisch auszudrücken: Mach' was du willst. , es ist dein Projekt. Obwohl, irgendwann wird dieser Sockelrest in einer zukünftigen Denkmalliste auch mal auftauchen und dann wären wir auf WP dann einfach mal der Zeit voraus. Also wie gesagt, ich überlasse das dir. Gruß --Nixnubix (Diskussion) 10:10, 21. Mär. 2015 (CET)
- Ich verstehe das so, dass die Sockelreste zur Denkmalzone gehören. Ertsmal so umgesetzt. --jergen ? 10:40, 21. Mär. 2015 (CET)
Denkmalgeschützter Altbau - ernsthaft?
BearbeitenZum Haus "Auf dem Albansberg 1": Das soll ein Gebäude von 1909 sein? Sieht für mich wie ein postmoderner Neubau aus den 90er-Jahren aus. Wenn das tatsächlich ein Altbau ist, dann hat man ihn dermaßen "totsaniert", dass für Denkmalschutz eigentlich keine Grundlage mehr besteht ... (nicht signierter Beitrag von 2003:e5:9742:3e00:8431:7ddf:e8de:9d01 (Diskussion) )
- Das Bild zeigt die Nr. 1a, geschützt ist die Nr. 1. Bild entfernt. --jergen ? 08:56, 10. Nov. 2021 (CET)