Diskussion:Liste der Kulturdenkmäler in Remagen

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Jergen in Abschnitt Nicht auffindbare Objekte

Schloss Ernich

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Ist hier bei Unkelbach (Gemarkung) eingetragen, liegt aber auf der Gemarkung von Remagen und ist als Wohnplatz im Ortsbezirk Remagen ausgewiesen. Siehe auch Remagen#Stadtgliederung. Ein Fehler? Darf man diese Liste hier überhaupt korrigieren oder muss sie die amtliche Liste abbilden?--Leit (Diskussion) 20:25, 29. Mär. 2012 (CEST)Beantworten

Darf verschoben werden; die amtliche Liste ordnet das mit Stand 28. 12. 2011 auch korrekt ein. --jergen ? 22:19, 29. Mär. 2012 (CEST)Beantworten

gestrichene Objekte

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In der Denkmalliste mit Stand 31. März 2014 fehlen:

  • Remagen, Hündelsgasse 3: Fachwerkhaus, teilweise massiv, verputzt, wohl aus dem 19. Jahrhundert
  • Oberwinter, (an) Hauptstraße 88: Torbogen, bezeichnet 1593

-- jergen ? 11:50, 27. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Humboldtsturm oder Rathsturm?

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Humboldtsturm oder Rathsturm?

Eine Frage an die Remagener: Wie wird denn der Wohnturm in der Nähe des Rolandsbogens genannt – „Humboldtsturm“ (wie hier in der Denkmalliste) oder „Rathsturm“ (wie z. B. auf Open Street Map)? Oder sind beide Begriffe geläufig/zulässig? (nicht signierter Beitrag von Hasenläufer (Diskussion | Beiträge) 20:32, 29. Jun. 2014‎)

Nicht auffindbare Objekte

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Kopiert von BD:Schatenweid

Hallo

Habe in Remagen Grabkreuz, südlich der Stadt Im obersten Tal, bezeichnet 1664 gesucht; ist nicht auffindbar. Lt. Anwohner (90 Jahre) ist ihm auch nichts von einem Kreuz, das hier gestanden haben soll, bekannt.

Auch ein Wegekreuz "Am Anger 9" kann ich nicht finden. Ein Kreuz befindet sich etwa 500 m Entfernung (Ecke Geschw. Scholl-Straße / Marktstraße). --Schattenweid (Diskussion) 17:25, 9. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Die Objekte stehen so in der Denkmalliste; die kann aber Fehler haben.
  • Beim Wegekreuz Am Anger 9 sollte sich leicht klären lassen, ob das Kreuz Geschwister-Scholl-Straße/Marktstraße gemeint ist; falls dem so ist, müssten die Datierungen übereinstimmen. Das halte ich aber für unwahrscheinlich, da die topografische Karte auf dem Grundstück "Am Anger 9" an der Eltgeshohl ein Kreuz anzeigt [1].
  • Das Grabkreuz kann sehr versteckt liegen bzw. sehr unauffällig sein.
Solange sich das nicht einfach klären lässt - wie beim Wegekreuz vorgeschlagen -, sollten beide Objekte unverändert in der Liste bleiben. Da hat die Quelle Vorrang vor Ortskenntnis. --jergen ? 11:20, 10. Sep. 2014 (CEST)Beantworten