Diskussion:Liste der Orgeln zwischen Elbe und Weser

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Wikiwal in Abschnitt Dedesdorf

Stellichte

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Warum taucht in der Liste denn Stellichte mit auf? Dieses müsste doch der Orgellandschaft Lüneburg angehören. --::Slomox:: >< 10:16, 20. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Danke für den Hinweis. Das ist tatsächlich eine Doppelung: Stellichte ist auch in der Liste von Orgeln in Lüneburg beschrieben. Habe ich hier gelöscht, --Wikiwal (Diskussion) 12:12, 20. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Dedesdorf

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Bei Dedesdorf ist es mir jetzt auch noch aufgefallen: wird ebenfalls unter Liste der Orgeln in Oldenburg (Orgellandschaft Oldenburg) genannt. Dedesdorf gehörte von alters her zu Oldenburg, liegt aber zwischen Elbe und Weser.

Wonach richten sich die Orgellandschaften und die Listen der Orgeln denn: nach den historischen Territorien (hier zum Beispiel die Herzogtümer Bremen und Verden) oder nach den heutigen Verwaltungsgebieten (also hier die Landkreise Cuxhaven, Stade, Osterholz, Rotenburg und Verden? --::Slomox:: >< 07:21, 27. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Und Neuenfelde betrifft es auch: Liste der Orgeln in Hamburg. --::Slomox:: >< 08:54, 27. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Und ein Punkt noch: die Liste ist unvollständig, oder? Kirche/Orgel in Hechthausen zum Beispiel fehlen. Oder gibt es irgendwelche Kriterien, die erklären, warum diese hier nicht aufgeführt ist? --::Slomox:: >< 08:57, 27. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Hallo Slomox, in der Einleitung zum Artikel Orgellandschaft zwischen Elbe und Weser steht, dass es um das Gebiet des ehemaligen Herzogtums Bremen und des Herzogtums Verden geht, also um historische Grenzen. Die sind allerdings zum großen Teil identisch mit den genannten Landkreisen. Dedesdorf wäre demnach besser unter Oldendorf untergebracht.
Bei Neuenfelde finde ich es schwierig, da die Liste der Orgeln in Hamburg "alle erhaltenen Orgeln der Freien und Hansestadt Hamburg erfasst". Hier wäre es m.E. berechtigt, Neuenfelde zweimal anzuführen, historisch in Elbe-Weser und aktuell in Hamburg.
Die umseitige Liste ist unvollständig und führt nur die "erhaltenen historischen Orgeln und überregional bedeutenden Orgelneubauten" an. M.W. steht in Hechthausen eine Wolf-Orgel aus dem Jahr 1970, auf die beide Kriterien nicht zutreffen. Gruß, --Wikiwal (Diskussion) 13:47, 27. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Danke für deine Antwort. Als Orgellaie sehe ich mich außerstande, überregional bedeutende Orgeln von nicht überregional bedeutenden Orgeln zu unterscheiden ;-) Ich wüsste zum Beispiel nicht, inwiefern sich zum Beispiel die Orgeln in Hechthausen und Krummendeich unterscheiden. Um wie viele Einträge würde die Liste denn anwachsen, wenn man alle Orgeln aufnehmen wollen würde? Kannst du das einschätzen?
In der Einleitung zum Artikel Orgellandschaft zwischen Elbe und Weser fehlt noch der Hinweis auf das Land Hadeln, das im Elbe-Weser-Dreieck liegt, aber niemals Teil von Bremen-Verden war. Wenn du keine Einwände hast, dann würde ich es dort ergänzen.
Dann wäre die Frage, was mit dem Amt Ritzebüttel ist. Das war bis 1937 hamburgisch und wurde dann erst mit dem preußischen Rest des Elbe-Weser-Dreiecks vereint.
Andersherum Bremerhaven. Das Gebiet Bremerhavens war ursprünglich brem-verdisch und erst 1827 ist das heutige Bremerhaven-Mitte stadtbremisch geworden. 1939 ist es wieder mit seinem hannöversch-preußischen Umland vereint worden, um dann 1947 mitsamt vieler zusätzlicher Gebiete, die niemals vorher stadtbremisch waren, an Bremen zu fallen. Theoretisch müsste man das ja in gleicher Weise behandeln wie Neuenfelde. Zusätzlich würde das aber auch eine ganze Reihe der Orgeln in Bremen betreffen, zum Beispiel Burglesum. Wobei die meisten Bremer Orgeln ja sowieso so jung sind (meist nach dem Zweiten Weltkrieg), dass sie keinen Bezug zu den Herzogtümern haben.
Eine weitere "Gemeinheit" habe ich mit dem Amt Schneverdingen: das ist 1859 aus der Landdrostei Stade (ehemalige Herzogtümer Bremen und Verden) in die Landdrostei Lüneburg (ehemaliges Fürstentum Lüneburg) gewechselt. Die Herzogtümer existierten zu diesem Zeitpunkt nicht mehr als eigenständige Herrschaftsterritorien, wohl aber noch in Form der Ritterschaft der Herzogtümer. Muss das jetzt unter Elbe-Weser oder unter Lüneburg geführt werden? Aber auch hier gilt: die Kirche in Schneverdingen stand 1859, aber die Orgel ist ein Neubau aus viel jüngerer Zeit. Über die Orgel in Neuenkirchen habe ich keine Altersangabe gefunden.
Und noch eine Frage: nimmt die Liste auch katholische Orgeln auf?
Tut mir leid, dass ich hier jetzt so viele "Probleme" aufwerfe. Soll ja nur dem logischen Aufbau der Liste dienen. --::Slomox:: >< 15:17, 27. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Viele Fragen nach den Grenzen lassen sich nicht eindeutig klären, da sie sich verschiedentlich verschoben haben. Ich nehme meinen Ausgangspunkt in der Sekundärliteratur und in Websites wie Nomine, die unter "Orgelportraits" verschiedene Regionen darstellt und auch Karten anbietet.
Zahlen zum Vergleich: Die Landkreise Leer und Aurich haben jeweils über 100 Kirchenorgeln. Fritz Schild beschreibt in seinem "Orgelatlas der historischen und modernen Orgeln der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg" allein 230 Orgeln. Für die Listen ist die Konfession völlig egal. Es werden nur relativ wenige in katholischen Kirchen aufgeführt, da diese oft erst nach dem 2. WK. durch Aussiedler entstanden sind und entsprechend moderne Orgeln haben. Vollständigkeit sprengt in der Regel den Rahmen, aber ist prinzipiell natürlich willkommen, die Recherche aber sehr mühselig. In Schneverdingen steht eine langweilige, kleine Orgel von 1975, die in Neuenkirchen ist von 1960. Zur Orgel in Krummendeich gibt es ein Porträt auf Nomine. Gruß, --Wikiwal (Diskussion) 16:47, 27. Mai 2015 (CEST)Beantworten