Diskussion:Liste der naturräumlichen Einheiten in Rheinland-Pfalz

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Leit in Abschnitt Niederrheinische Bucht

Flächen

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Ich hielte viel davon, die Flächen in km² statt in Hektar anzugeben! Ganz einfach deshalb, weil 100m für Naturräume etwas zu fein ist und man die Größen erst abschätzen kann, wenn man das Komma um 2 Stellen verschoben hat! --Elop 11:52, 30. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Stimme dir voll zu, hatte aber nach dem anderen Formatierungskram keine Bock mehr, werde aber meine Faulheit überwinden und das nachholen. Gut wäre eigentlich auch ein Tabellenlayout und dass die Flächenangaben aus den Überschriften verschwinden, aber da muss ich erst suchen, wie das zu lösen ist. mike 13:52, 30. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Habe jetzt wenigstens schomma die Überschriften (und den Pfälzerwald) von den Zahlenmonstern befreit ... --Elop 14:25, 30. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Niederrheinische Bucht

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Interessanterweise entfällt der ohnehin schon äußerst kleine Anteil des Landes Rheinland-Pfalz an der Niederrheinischen Bucht auf zwei Naturräume, die offenbar auch der Mittelrheinischen Bucht zugeordnet werden könnten (siehe dort). In diesem Falle würde Rheinland-Pfalz auch keinen Anteil an einem zusammenhängenden Tiefland (dem Norddeutschen) 1. Ordnung haben. Der schmale rheinland-pfälzische Streifen, der zum Godesberger Rheintaltrichter gehört, ist anhand des Blattschnitts in der entsprechenden geologischen Karte in jedem Fall noch (geologischer) Bestandteil des Rheinischen Schiefergebirges. Bei dem um ein Vielfaches größeren RLP-Anteil an der Swistbucht kann ich nicht beurteilen, ob dies hier ebenfalls zutrifft. Anhand dieser NRW-Karte, in der die Swistbucht als Teil des bis zur Landesgrenze reichenden „quartären“ Tieflandsgebiets zu erkennen ist, vermute ich es mal auch für die RLP-Fortsetzung eher nicht, obwohl diese durchschnittlich immerhin über 200 m liegt. Da allerdings naturräumlich auch der benachbarte tertiäre Duisdorfer Graben in die Kottenforstterrasse und der tertiäre Siebengebirgsgraben in das Pleiser Hügelland im Unteren Mittelrheingebiet einbezogen werden und somit auch großregional in das Rheinische Schiefergebirge, scheint der Gesteinsuntergrund nicht allein maßgeblich zu sein, in beide Richtungen.--Leit (Diskussion) 23:52, 6. Jul. 2021 (CEST) In der NRW-Übersichtskarte/Blattübersicht (mit Teilen der angrenzenden Länder) auf der Rückseite der geol. Karte Blatt 5309 Königswinter reicht die Niederrheinische Bucht hingegen im ungefähren Bereich der Swistbucht nur fast bis zur Landesgrenze, allerdings sind in der Karte ohne Legende einfach nur ohne weitere Differenzierung alle Tieflandsgebiete weiß markiert und alle Gebirgsregionen schraffiert, auffälligerweise auch das Vennvorland teilweise weiß.--Leit (Diskussion) 15:53, 11. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

Inwiefern gehört die Swistbucht zur "Mittelrheinischen Bucht"? --Elop 14:49, 7. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
Meynen, Müller-Miny und Bürgener haben die Swistbucht jeweils in Karten von 1961 bis 1962/67 in die Mittelrheinische (1962/67:Gebirgs)Bucht einbezogen. Die zweite scanne ich morgen ein. Müller-Miny hatte dies bereits 1958 vorgeschlagen: Legt man das Schwergewicht nicht auf die Verzahnung zweier Regionen, sondern auf die Form und Größe der Mittelrheinischen Bucht, so würden Swist-Bucht und Godesberger Taltrichter als Tiefenregionen ähnlich dem Mittelrheintal und der Ahrtalmündung zur Mittelrheinischen Bucht gestellt und diese damit nordwärts beträchtlich vergrößert. Diese letztlich so kartierte Abgrenzung entspricht, der „Vorstellung von einer Bucht“ (Müller-Miny) entsprechend, in etwa der Verbindungslinie zwischen zwei Gebirgsecken. Genau so ließe sich ja gemäß der Karte von 1961 auch die Niederrheinische Bucht im Nordwesten abgrenzen, wobei dort aber einige naturräumlich derzeit hinzugerechnete Lössgebiete herausfielen und sie damit verkleinert und nicht vergrößert würde.--Leit (Diskussion) 15:39, 7. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
In der Karte von 1962/67 ist die Swistbucht allerdings Teil der Zülpicher Börde und der Gebirgsbucht zugleich und die Grenzlinien zur restlichen Börde sind hier anders als bei der Kottenforstterrasse zur Ville nur gestrichelt (in der Karte von 1961 kein solcher Unterschied), sodass ggf. die Zuordnung zur Niederrheinischen Bucht nicht aufgehoben werden sollte.--Leit (Diskussion) 14:23, 8. Jul. 2021 (CEST) Die Strichelung bedeutet vermutlich, wie bei der Nord- und Südgrenze (zur Kölner Rheinebene bzw. zum unteren Mittelrheintal) des Rheintaltrichters, nur nicht linienhaft festlegbar.--Leit (Diskussion) 14:33, 8. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
Verstehe. Die Bucht ist also 291 bis 292 und das 7gebirge ein interner Horst?
Ist natürlich bei der Swistbucht auffällig merkwürdig. Denn die geht nur in die Börde "fließend" über - während das Rheintal natürlich zu beiden Seiten offen ist. --Elop 16:01, 9. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
Das Siebengebirge wurde ja im Rahmen der Mittelrheinischen (Gebirgs)Bucht explizit als Singularität benannt. Im Bereich des Mittelrheingebietes gibt es zwei Singularitäten, die diesen naturräumlichen Begriff besonders deutlich demonstrieren: der vulkanische Torso der Godesburg in Godesberg und das Siebengebirge. Die Godesburg gehört ebensowenig zum Grundgefüge des Rheintales wie das Siebengebirge zu dem der Rheinischen Bucht oder des Westerwaldes (…). Und: Dieses Gebirge, das [Pleiser] Hügelland und die Mittelrheinische [Terrassen]Bucht bilden zusammen die Mittelrheinische Gebirgsbucht (beide Zitate Müller-Miny 1962, im digitalen Quellenarchiv). 292 wäre Mittelrheinische Gebirgsbucht+Laacher Vulkane.
Die Swistbucht ist ja im Prinzip auch nur im Kleinen buchtmäßig ausgesondert und abgegrenzt worden wie die Niederrheinische und Mittelrheinische Bucht sich im Großen (entlang einer Verbindungslinie zwischen Gebirgsecken) auch abgrenzen ließen. Im Erläuterungstext ist als sonstiger Grund für die Ausweisung dieses Raums nur von relativ günstigen edaphischen und klimatischen Voraussetzungen die Rede.--Leit (Diskussion) 22:53, 9. Jul. 2021 (CEST) --Leit (Diskussion) 01:41, 10. Jul. 2021 (CEST)Beantworten