Diskussion:Liste der sächsischen Ministerpräsidenten
Letzter Kommentar: vor 2 Monaten von 2003:D0:72C:4711:886E:64C6:15F4:EF39
„Von 1831 bis 1918 hatte der sächsische König nach der Verfassung offiziell den Vorsitz im Gesamtministerium.“ Und wo, bitte, steht in der Verfassung etwas vom Vorsitz des Königs im Gesamtministerium? Eher folgt dieses Recht daraus, dass dem König nach dem monarchischen Prinzip die höchste Exekutivgewalt im Staate zukommt. Als Ausfluß dieser Stellung wird angenommen, dass die Minister (wie der Name sagt) Diener des Staates bzw. des Königs sind. --Hvs50 (Diskussion) 17:34, 26. Apr. 2018 (CEST)
- Das ließe sich aus § 4 der Verfassung ableiten: „Der König ist das souveraine Oberhaupt des Staats, vereinigt in sich alle Rechte der Staatsgewalt und übt sie unter den durch die Verfassung festgesetzten Bestimmungen aus. Seine Person ist heilig und unverletzlich.“
- Damit hat er ja offiziell den Vorsitz im Gesamtministerium, allein weil er alle Rechte der Staatsgewalt in seiner Person vereint. --2003:D0:72C:4711:886E:64C6:15F4:EF39 12:47, 10. Dez. 2024 (CET)