Diskussion:Lizenziat

Letzter Kommentar: vor 1 Tag von Rogald in Abschnitt Lic.iur.

Lizenziat der kath. Theologie tatsächlich mit Promotion gleichzusetzen?

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Ich habe auf den Seiten des Hochschulkompass (www.hochschulkompass.de) und von Anabin.de keine Indizien gefunden, dass Lizenziat und Doktor tatsächlich gleichwertig sind. Dort wird der Abschluss mit Master und Diplom auf eine Stufe gestellt. Möglicherweise gibt es in diesem Punkt aber Unterschiede zwischen dem dt. Hochschulrecht und dem Recht der kath. Kirche! Hat jemand irrgendwelche Quellen? 86.56.0.159 13:24, 8. Apr 2006 (CEST)

Ein Mißverständnis ist das mit der Gleichwertigkeit; im allgemeinen sollte der Anspruch an den Beitrag zur wissenschaftlichen Forschung für ein Doktorat höher sein. Gemeinsam ist beiden zum einen, dass sie (im CIC bzw. im Apostol. Schreiben "Sapientia Christiana") als Voraussetzung für bestimmte Ämter und für Lehraufgaben an kirchlichen Hochschulen gelten. Zum anderen wird das (kath. theologische) Lizentiat wie das Doktorat normalerweise in einem Promotionsverfahren erworben (Formalkrierien etwa: i.d.R. vorgängiges Staatsexamen oder Diplom mit guter Note sowie Empfehlung des zuständigen Ortsordinarius [Bischofs] zur Zulassung zum Verfahren nötig, Fakultätsrat oder ein ähnliches Gremium beschließt über Note für die Diss. Lic. [und nicht ein oder zwei Profs. wie etwa beim Diplom], bei der Promotion confessio fidei etc.)
Historisch war das Lizentiat zuerst, und zwar wie die Bezeichnung sagt, eben die Lizenz zu lehren (etwa für den Baccalaureus oder Magister). Später kam das Doktorat. In der heutigen Praxis in Europa ist es weitgehend durch das Doktorat abgelöst. Außereuropäisch spielt es in seiner ursprünglichen Bedeutung eine größere Rolle; so sind viele berühmte lateinamerikanische Theologen (etwa Gustavo Gutierrez) als Lizentiaten Professoren an kirchlichen Hochschulen oder Universitäten geworden und sind später, teils in Europa, zum Dr. (ehren-)promoviert worden.
Man findet tatsächlich in der Literatur und in Lexika unvollständige oder gar falsche Angaben (etwa dass das ein Titel lediglich an ev.-theol. Fakultäten sei, der meist durch das Doktorat abgelöst sei). -- 23. Okt. 2006, 00:23:27‎ 84.169.83.113

Lic.iur.

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Johann Wolfgang von Goethe hatte 1771 an der Universität Straßburg eine juristische Dissertation vorgelegt, die er auf Anraten der Universität wieder zurückzog. Er legte dann das juristische Lizentiat ab. Dies wurde später bei seinem Eintritt in den Staatsdienst als eine Art Doktorgrad betrachtet, wohl da es im französischen Ausland erworben war. --Rogald (Diskussion) 00:05, 24. Nov. 2024 (CET)Beantworten