Diskussion:Lizenziat der Rechtswissenschaft

Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von GFlohr in Abschnitt Auch in Deutschland?

Rechtschreibung: Lic., lic.? --Dendrolo 19:41, 20. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

--213.168.76.242 12:03, 1. Jul. 2011 (CEST) Aus der Erfahrung als Sachbearbeiter einer mit der Schweizer Zwangsvollstreckung befassten mittelständischen Kanzlei kann ich sagen, dass "lic. iur." grundsätzlich klein geschrieben wird. Selbst dann, wenn dies den Satzanfang (der akad. Grad wird vor dem Namen genutzt) darstellt. MarcellBeantworten

Auch in Deutschland?

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Konnte man den Akad. Titel auch in Dt. erwerben, und wenn ja, wo? MfG G.B. 79.220.118.14 09:09, 7. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Die Universität des Saarlandes hat früher als einzige Universität in Deutschland den akademischen Grad eines Lizenziaten des Rechts verliehen. Geregelt war dies bis 1996 in § 94 Abs. 5 des Universitätsgesetzes Saar, siehe zum Besipiel "Akademische Grade und Titel" von Wolfgang Zimmerling, Seite 21: "Akademische Grade und Titel" von Wolfgang Zimmerling, Seite 21. Die Regelung ist mittlerweile abgeschafft, vermutlich im Jahre 1996. --GFlohr (Diskussion) 12:43, 17. Feb. 2017 (CET)Beantworten