Diskussion:Lohnsteuerbescheinigung
Inhalt und Bedeutung
Bearbeitenca. 48 Millionen Lohnsteuerbescheinigung sind in den vergangenen Jahren (pro Jahr) ausgestellt worden. Alle Arbeitnehmer erhielten diese und die jenigen die eine Enkommensteuererklärung machen, müssen die Daten nochmals Eintragen, Zeile für Zeile. Ca 30 Zeilen können es sein. Einige Zeilen erklären sich von selbst, die meisten jedoch sind unerklärt und auch bei den erklärten ist es schwierig den Wert zu überprüfen oder Nachzurechnen. Ich finde hier herrscht noch Bedarf zur Vervollständigung. --Zwölfvolt (Diskussion) 14:57, 1. Okt. 2013 (CEST)
Großbuchstaben
BearbeitenDie Großbuchstaben tauchen hier ohne Erklärung auf. Mir erschliesst sich nicht, in welchem Zusammenhang sie genutzt werden.
Erläuterung zu den Großbuchstaben finden sich z.B. auf Seite 3 im BMF-Schreiben vom 09.09.2019. --CehLami (Diskussion) 17:35, 15. Feb. 2021 (CET)
abweichende Einkommensteuerveranlagung
BearbeitenDie Zeile "Eine abweichende Einkommensteuerveranlagung ist durch eine unrichtige Lohnsteuerbescheinigung nicht ausgeschlossen, da dieser lediglich eine widerlegbare Beweiswirkung bei der Veranlagung zukommt" habe ich auch nach mehrfachen lesen nicht verstanden. Kann dies in mehrere Sätze getrennt werden?
Inhalt: Transferticket
BearbeitenLaut BMF Schreiben vom 09.09.2019 ist im Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung "das elektronisch vergebene Transferticket der Datenübermittlung anzugeben." https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2019-09-09-Ausstellung-Besondere-LSt-Bescheinigungen-2020.html
Laut DATEV besteht keine Pflicht zur Angabe des Transfertickets auf dem Ausdruck. Man bezieht sich dort auf die "Datensatzverordnung" (Quelle?): S. Punkt 2.4 unter https://www.datev.de/dnlexom/client/app/index.html#/document/1020649
Frage: Ist das Transferticket fester inhaltlicher Bestandteil der Lohnsteuerbescheinigung oder nicht? --CehLami (Diskussion) 17:32, 15. Feb. 2021 (CET)