Diskussion:Lord

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von MacCambridge in Abschnitt Irland

Tauf- und Familiennamen nach "Lord"

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  1. "Letztere setzen immer den Taufnamen nach der Titelbezeichnung Lord, z. B. Lord John Russell, die eigentlichen Lords verwenden hinter dem Titel nur den Familiennamen (wie bei Lord Fauntleroy)."
  2. "Lords, die ehrenhalber geadelt werden und deren Lordschaft somit zeitlich begrenzt ist, setzen immer den Taufnamen nach der Titelbezeichnung (z. B. Lord John Russell) die eigentlichen Lords verwenden hinter dem Titel nur den Familiennamen (wie bei Lord Fauntleroy)."
  3. "Sein Erbe war sein Enkel John Francis Stanley, 2. Earl Russel" (aus John Russell, 1. Earl Russell)

Ich habe soeben (1) durch (2) ersetzt. (3) deutet aber darauf hin, dass Russels Titel sehr wohl erblich war, meine Erklärung also hinkt. Bitte um Klärung. FloK 21:56, 3. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Was zur Zeit im Artikel steht (2), ist mE falsch (oder zumindest mißverständlich). Der Titel an sich ("Earl") ist sehr wohl erblich. Solange aber der derzeitige Titelträger (zB der Vater) noch lebt, hat dieser den Titel. Die Söhne werden ehrenhalber als "Lord" bezeichnet und setzen diesen Höflichkeitstitel vor den Vornamen. Sobald einer denTitel erbt (also der Vater stirbt), wird er "echter" Adeliger.

Beispiel:

  • Vater: Mortimer Wimsey, 15. Duke of Denver
  • ältester Sohn, solange der Vater noch lebt: Lord Gerald Wimsey
  • ältester Sohn, wenn der Vater gestorben ist: Gerald Wimsey, 16. Duke of Denver
  • jüngerer Sohn, lebenslang: Lord Peter Wimsey

Hat der Vater mehrere Titel, bekommt der ältere Sohn häufig ehrenhalber einen der rangniedrigeren als Höflichkeitstitel.

  • Vater: Mortimer Wimsey, 15. Duke of Denver, 3. Viscount St. George
  • ältester Sohn, solange der Vater noch lebt: Gerald Wimsey, höflichkeitshalber angeredet als Viscount St. George
  • ältester Sohn, wenn der Vater gestorben ist: Gerald Wimsey, 16. Duke of Denver, 4. Viscount St. George
  • jüngerer Sohn, lebenslang: Lord Peter Wimsey

John Russell war als jüngerer Sohn des 6. Duke of Bedford quasi der Lord Peter Wimsey im Beispiel, bis er selbst zum Earl Russell geadelt wurde (was aber nichts mit seinem Vater zu tun hat und Lord Peter Wimsey nicht vergönnt war). --80.219.195.203 08:29, 8. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Danke für den informativen Einwand. Wärst du so nett, das auch im Artikel verständlich und in lexikalischer Form darzustellen ? Danke. -- nfu-peng

Diskuss 12:35, 8. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Weiß nicht. Vielleicht --80.219.195.203 09:35, 9. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Bekannte echte und fiktive Lords

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Gehört das wirklich in Wikipedia? Wenn ja, ist die Form ziemlich mangelhaft. Getrennte Listen für echte und fiktive Lords wären dann schon sinnvoll. --Druffeler 19:56, 14. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Da muss ich dir recht geben. Auch sollte man NUR Lords hier aufzeigen, die einen Eintrag haben, ansonsten kommen ständig wieder die Selbsternannten und es dauert ewig , bis man sie als Fake entlarvt. Machst du es, bitte. Danke. Gruß. --nfu-peng Diskuss 12:45, 15. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Ich versuche es erst einmal mit QS! --Druffeler 15:12, 15. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Seufz. Ach ja, dann bleibts eh an mir hängen. Da kann ichs auch gleich machen. Gruß. --nfu-peng Diskuss 17:00, 15. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Danke!--Druffeler 18:35, 15. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Was ist mit dem "Landlord"? In den USA werden die Landherren bzw. die Grundeigentümer und Vermieter so bezeichnet. Das bedeutet wohl, dort ist der Eigentümer der Herr seines Landes. Sprachlich dürfte das verwandt sein. Sollte man darauf hinweisen? (nicht signierter Beitrag von 91.52.199.15 (Diskussion | Beiträge) 20:50, 5. Sep. 2008 (CEST)) Beantworten

zu "Titelerwerb"

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Die Darstellung, wonach man etwa in Irland durch den Erwerb eines winzigen Landstücks (Mitbesitz ausreichend) zum "Lord" wird, ist nicht belegt. Ich befürchte, dass der Autor eventuell den Geschichten unseriöser Internetverkäufer auf den Leim gegangen ist, die derartiges verhökern, bin mir aber nicht sicher. Kann die rechtliche Situation belegt werden? Sonst plädiere ich für eine Streichung. (nicht signierter Beitrag von 91.62.211.23 (Diskussion) 19:25, 8. Jun. 2010 (CEST)) Beantworten

Natürlich kann man, ich will mal sagen, die Bezeichnung Lord kaufen (siehe einschlägige Adressen etwa http://www.mondland.de/irische-landtitel.html oder http://www.adelstitel-kaufen.com/irische-adelstitel.html. Dass man sich damit lähcherlich macht steht auf einem anderen Blatt und eingetragen in den Perso wird das auch nicht. tatsache ist aber: Es gibt es und deswegen kann es auch im Artikel verbleiben. In den ersten Fassungen wie etwa hier steht noch das schöne Sätzchen von titelsüchtigen Zeitgenossen, aber das wollte man so nicht.......-- nfu-peng Diskuss 10:55, 9. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Mam sollte aber anfügen dürfen, dass man erst zum Lord bzw. Laird wird, wenn man im Grundbuch steht. Da dies aber nicht geschieht, ist man kein Lord bzw. Laird.http://de.wikipedia.org/wiki/Glencairn (nicht signierter Beitrag von 94.139.16.245 (Diskussion) 03:40, 2. Mär. 2012 (CET)) Beantworten

Situation Irland/Schottland wird nicht 100% klar

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Moin, beim Lesen des Artikels fiel mir als (neutraler) Leser auf, dass die Unterschiede/Gemeinsamkeiten zwischen Laird und Lord nicht wirklich klar sind.

Mir gingen beim Lesen des Artikels folgende mögliche Interpretationen durch den Kopf:

1. Zwischen Laird und Lord gibt es keine Unterschiede. Beide werden nur durch den Kauf bestimmter Grundstücke (Laird/Lord Grundstücke) mit dem Titel ausgezeichnet. 2. Der Titel Laird ist ein offizieler Edeltitel, während das irische Lord nur eine Bezeichnung für Grundstücksbesitzer ist. Das heißt, man würde sich als Lord von Münchhausen übersetzt einfach Eigentümer von Münchhausen hinter den Namen schreien. Während man als Laird von Münchhausen einen echten, eingetragenen Edeltitel hat, der aber auch Eigentümer von Münchhausen heißt, jedoch offizieler Titel ist. 3. Der Laird Titel wird nur bei bestimmten Grundstücken vergeben, die diesen Titel mit sich führen. Die Bezeichnung Lord, weil sie kein Titel ist, wird von jedem Landbesitzer Irlands, sei das Grundstück noch so klein, geführt. 4. Daraus folgernd sind die Tricks der Titelverkäufer in Hinsicht des Lairds, nicht aber in Hinsichtdes Lords, unseriös, da die Bezeichnung Lord auch jemand tragen darf, der einen kleinen Teil irgenteines Grundstückes in Irland besitzt. Daraus folgert sich, dass die Bezeichnung Lord wirklich für 20 euro oder ähnliches geführt werden darf, weil sie kein Titel ist, der Titel Laird jedoch nur durch die Eintragung als alleiniger Grundbesitzerr eines Laird-Grundstücks in das schottische Grundbuch, welches die Anerkennung des WIRKLICHEN Titels Laird nach sich zieht, was jedoch statt besagter 20 euro in der Realität meist mehr als 100.000 Pfund kostet.

Das waren die Möglichkeiten, die mir durch den Kopf gegangen sind. Ich hoffe, dass ihr euch meinen Hinweis anschaut und endscheidet, ob ihr den Text verändert. Fakt ist, dass ich mir als neutraler Leser nach dem Lesen des Artikels nicht wirklich sicher war, welche der oben genannten Punkte Realität sind und welche nicht. Ich würde mich freuen, wenn jemand da mehr Klarhehit schaffen könnte, sodass man in den Punkten nicht mehr Zweifelhaft sein muss.

Lord + Familienname - wirklich?

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Im Artikel steht: Ein Lord „aus eigenem Recht“ setzt den „Lord“ niemals vor den Namen, sondern verwendet seinen Titel, der in der Regel aus „Lord“ und dem Familiennamen besteht.

Zu Lord und Familienname: der bekannte Finanzier der Ausgrabung des Grabes Tutanchamuns, George Herbert, 5. Earl of Carnarvon, wurde „Lord Carnarvon“ genannt und nicht etwa „Lord Herbert“. War er eine Ausnahme?

Der fiktive Robert Crawley, 8. Earl of Grantham (aus der TV-Serie Downton Abbey), wird mit „Lord Grantham“ angesprochen und nicht etwa mit „Lord Crawley“.

Im Artikel wird dann als Beispiel George Gordon Byron (a.k.a. Lord Byron) genannt, was aber auch nicht viel Licht auf die Angelegenheit wirft, da George Gordon Byron der 6. Baron Byron war, d. h. der Familienname und der Name im Titel sind identisch.

Meine Frage ist also, ob „Lord“ plus Familienname tatsächlich die Regel ist und ich zufälligerweise nur zwei Ausnahmen gefunden habe. Oder habe ich irgendetwas missverstanden? --Mipani (Diskussion) 02:37, 23. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Die Regel „Lord + Familienname“ wäre mir neu. Für richtig halte ich „Lord + Ortsname des Titels“. Mitunter nennen sich Lords nach einem nachgeordneten Titel, der zufällig mit dem Familiennamen identisch ist.--Herrgott (Diskussion) 14:18, 23. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
Auch ich halte „Lord + Ortsname des Titels“ für richtig. In diesem Artikel der englischen Wikipedia steht für die Peers folgendes (als Beispiel nehme ich den fiktiven Earl of London):
Positon: Earl (of London) - Oral address: Lord London
Dies gilt laut dem Artikel für alle Peers unterhalb des Dukes bis hinunter zum Baron. Daher ist „Lord + Familienname“ wohl falsch, sondern sollte, wie du vorschlägst, „Lord + Ortsname des Titels“ lauten. Unsicher bin ich bezüglich des Begriffs „Ortsname des Titels“. Ist das der korrekte Begriff?
Jetzt müsste noch geklärt werden, was im Artikel mit dem „Lord aus eigenem Recht“ gemeint ist. Ein Peer, also der Träger eines Adelstitels? Wahrscheinlich ja.
Und ist mit „Name“ in

Ein Lord „aus eigenem Recht“ setzt den „Lord“ niemals vor den Namen, sondern verwendet seinen Titel, der in der Regel aus „Lord“ und dem Familiennamen besteht.

der Vorname, der Nachname oder Vorname+Nachname gemeint? Anschließend wird auch noch „Familienname“ erwähnt. Das verwirrt.
Ich würde somit folgende Änderung vorschlagen:
Ein Lord „aus eigenem Recht“ (d.h. ein Peer, also der Träger eines Adelstitels) wird angesprochen als „Lord + Ortsname des Titels“. Der (fiktive) John Miller, Earl of London, wäre dann Lord London.
Darüber hinaus sollte die Erläuterung zu Lord Byron vielleicht ersetzt werden durch ein anderes Beispiel, da, wie ich ja schrieb, bei den Byrons der Familienname und der Ortsname des Titels identisch sind. --Mipani (Diskussion) 13:17, 24. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Lord in Schottland

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In Schottland existiert Lord als eigener Adelstitel, d.h. nicht als Form bzw. Anrede eines Barons. Ein solcher schottischer Lord of Parliament (bezugnehm. auf das alte schott. Parlament vor der Union) entspricht dem engl./brit. Baron. Dies sollte im Artikel aufgenommen werden. --MacCambridge (Diskussion) 21:55, 13. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Ich hab’s der Einfachheit halber selbst eingefügt, finde den Artikel aber in seiner Mischung mit Bez. wie Laird etwas unübersichtlich und verwirrend. --MacCambridge (Diskussion) 22:15, 13. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Irland

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Irland ist eine Republik, es gibt dort keinen Adel und keine Nobilitierungen. (nicht signierter Beitrag von 2003:C0:DF0F:CC00:D96D:FAED:D7EB:2168 (Diskussion) 17:30, 10. Jun. 2021 (CEST))Beantworten

Außer natürlich in Nordirland oder in Zeiten vor 1921…--Herrgott (Diskussion) 15:26, 11. Jun. 2021 (CEST)Beantworten
Es kann prinzipiell auch in Republiken Adel geben, Adelsrepubliken fußen darauf, auch in z.B. San Marino gibt es einen Adel, dort wird auch immer noch nobilitiert. Im Falle Irlands existiert (u.a.) die Peerage of Ireland weiter, wenn mit deren Adelstiteln auch keine Privilegien mehr verbunden sind und es keine staatliche Anerkennung gibt, auch keine Nobilitierungen. Auch der ältere gälische Adel führt seine Titel fort. Abgeschafft wurde der Adel nicht, er hat nur keine Bedeutung mehr.--MacCambridge (Diskussion) 18:50, 5. Okt. 2023 (CEST)Beantworten