Laut Duden 7 ist als Herkunft der Bezeichnung "Losung" für den Kot von Wild und Hund nicht Los oder losen, sondern lösen genannt. --84.178.11.254 13:42, 17. Mai 2005
mhd. lōȝunge „das Los werfen; Teilung“, ist eine Ableitung des Wortes „Los“ (mhd. lōȝ), das erst im 15. Jahrhundert seine heutige Bedeutung annahm
- in der Rechtssprache u.a. (ref: Deutsches Rechtswörterbuch − DRW)
- die Befreiung von Personen aus einer rechtlichen oder tatsächlichen Bindung
- die Zurückgewinnung von Sachen und Rechten aus der rechtlichen Bindung an eine andere Person (Zug- oder Retraktrecht)
Literatur:
- W. Ogris: Lösung. In: HRG III SP. 55−58.
- Gerhard Kiesow: Schluchtern. Ein kurpfälzisches Dorf im 16. Jahrhundert. BOD, Norderstedt 2004 S. 46 und 113f. (Quellentexte, bearbeitet und kommentiert).
diverse textrestln zwecks verarbeitung --W!B: 18:20, 22. Jan. 2009 (CET)
- Die Straffung tut der Begriffklärung sicher gut. Einzelnachweis und Literatur können entfallen, ebenso eine ausgedehnte Ethymologie (Duden VII). Da Losung aber unterschiedliche Ableitungen hat, sollte man diese vielleicht trennen. Auf den Begriff in der Rechtssprache sollte man nicht verzichten, da er für Historiker wichtig ist. Ich erlaube mir, die Begriffklärung in diesem Sinn abzuändern.--Gerhard Kiesow 11:17, 23. Jan. 2009 (CET)