Die Bundesflagge ist inzwischen nicht mehr auf dem Seitenleitwerk sondern neben der Zulassungsnummer. Siehe: Bild:Lufthansa B747-400 D-ABTD FRA.jpg--Uwe W. 10:59, 28. Jan. 2008 (CET)
[...] das Kennzeichen muss am Flugzeug an beiden Seiten und an der Unterseite des linken Flügels angebracht werden [...]
Das ist falsch. In der Verkehrszulassungordnung steht in Anlage 1 Abs. 3:
[...] Flugzeuge bis 5,7 t Höchstgewicht und Motorsegler führen den Buchstaben D und das Eintragungszeichen außerdem auf der unteren Seite des linken Flügels (Muster <lvzomuster8.htm>). [...]