Diskussion:Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Rmexperte in Abschnitt Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Bearbeiten

Die Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) ist eine vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erlassene Rechtsverordnung über die Zulassung und Verwendung (Betrieb) von Luftfahrtgeräten im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie regelt die Musterzulassung sowie gewerbsmäßige und nichtgewerbsmäßige Verkehrszulassung von


Von der Zulassung befreit sind leichte Luftsportgeräte mit einer Leermasse von unter 120 kg, die Lufttüchtigkeit für diese Geräte hat der Hersteller nach § 11 der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät nachzuweisen.

Weitere Regelungen der LuftVZO betreffen die Eintragung von zugelassenen Luftfahrtgeräten in das nicht öffentliche Luftfahrzeugregister (Luftfahrzeugrolle) beim Luftfahrt-Bundesamt, die Genehmigung und den Betrieb von Flugplätzen für den Verkehr und zu Sonderzwecken, Beschränkungen des Flugbetriebes zum Lärmschutz, den Betrieb von Segelfluggeländen sowie die Genehmigung von Luftfahrtveranstaltungen. Darüberhinaus enthält sie auch Bestimmungen zur Haftpflichtversicherung von Luftfahrtgeräten sowie Vorschriften zum Verbringen (Einflug/Ausflug) von inländischen und ausländischen Fluggeräten in das bzw. aus dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. (nicht signierter Beitrag von Rmexperte (Diskussion | Beiträge) 20:56, 2. Jan. 2016 (CET))Beantworten

Bearbeiten

Siehe auch: Liste von Rechtsvorschriften zum Luftverkehr

Sofern nichts dagegen, füge ich die Beiträge ein. Gruß --Rmexperte (Diskussion) 20:54, 2. Jan. 2016 (CET)Beantworten