Diskussion:Luxuswohnung

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 185.29.189.60

"Die Luxuswohnung ist nach Bauweise, Lage und Innenausstattung nicht für einfache Privatpersonen geeignet,[4] denn steuerrechtlich gilt sie als Liebhaberei." Das ist doch Blödsinn, schon die Prämisse des 1. Halbsatzes kann man wohl anzweifeln (was ist eine einfache Privatperson?), die kausale Verknüpfung jedenfalls ist falsch (eine "einfache Privatperson" kann sehr wohl eine Liebhaberei betreiben, sei es eine Briefmarkensammlung, eine Bienenzucht oder das Fahren eines Oldtimer-Motorrades, die steuerrechtliche Wertung ist dafür doch vollkommen egal. Sie kann ihre Liebhaberei vielleicht nicht von der Steuer absetzen, das wird allerdings die "einfache Privatperson" sicherlich weniger tangieren als den Millionenerben.) (nicht signierter Beitrag von 185.29.189.60 (Diskussion) 12:08, 2. Aug. 2021 (CEST))Beantworten

"Im Steuerrecht gilt eine Luxuswohnung als Liebhaberei und ist nach Bauweise, Lage und Innenausstattung nicht für einfache Privatpersonen geeignet.[4]" Das ist doch auch so noch Blödsinn (nicht signierter Beitrag von 185.29.189.60 (Diskussion) 12:33, 3. Aug. 2021 (CEST))Beantworten

"In Luxemburg müssen Luxuswohnungen dem Gesetz über den Wohnraummietvertrag vom 21. September 2006 entsprechen.[5]" Was will uns der Autor damit sagen? Müssen nur Luxuswohnungen diesem Gesetz entsprechen, oder auch andere Wohnungen? Inwieweit ist das relevant? Was darf eine Luxuswohnung in Luxemburg nicht aufweisen, um nicht diesem Gesetz zu widersprechen? Warum ist das für einen Lexikonartikel relevant? (nicht signierter Beitrag von 185.29.189.60 (Diskussion) 12:35, 3. Aug. 2021 (CEST))Beantworten