Diskussion:Mühle und Bäckerei Doering

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Miebner in Abschnitt Besitzerfolge

Besitzerfolge

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Woher stammt denn diese wahnwitzige Besitzerfolge? Hier sind die beiden Schwarzbacher Mühlenstandorte (Döringmühle und Hechtmühle) in völlig abenteuerlicher Weise vermischt. Es sind Personen als Erbrichter ausgewiesen, die dieses Amt nie im Leben inne hatten. Die bis 1720 genannten Besitzer betreffen nicht die Döring- sondern vielmehr die Hechtmühle! Bis 1751 gehörte die Döringmühle zu den Pertinentien des (zumindest zeitweise) zum Erbgericht gehörigen Fischerguts. Was sagen denn die Ausarbeitungen von Walter Leuscher zur Thematik? --Miebner (Diskussion) 22:08, 16. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Diese "wahnwitzige Besitzerfolge" stammt von der Schautafel, die an der Mühle angebracht ist ("Mühlentour an der Silberstraße"). Vielleicht können sie Ordnung schaffen? (nicht signierter Beitrag von Hannes Lö (Diskussion | Beiträge) 13:56, 20. Apr. 2013 (CEST))Beantworten

Hallo Hannes Lö, hatte den Beitrag Ende April nicht mitgeschnitten. Antwort deshalb erst jetzt. Die Tafel werde ich mir am WE nochmal anschauen; die Quellen woher diese fragwürdigen Angaben geschöpft wurden, sind aber wohl sicher daran nicht ersichtlich. Die Mühle beim Erbgericht besaß übrigens einen Mahlgang, während die größere Mühle auf der rechten Seite des Schwarzbachs mit zwei Mahlgängen ausgestattet war (vgl. die Kaufhandlungen in den Gerichtsbüchern bzw. auch die Uroeder- und Oederkarten. Kurzer Kommentar zu den Besitzern (ohne die Jahreszahlen zu berücksichtigen) bereits jetzt:
Jahr Besitzer Anmerkungen
1531 Matthes Eysenkolb wird als erster Besitzer erwähnt.
1558 Erbrichter Blasius Neumann
1567 Erbrichter Wolff Anger
1569 Erbrichter Joachim Kreusel
1590 Erbrichter Hans Fuchs
1595 Erbrichter Hieronymus Schmidt, Wolff Kreusel lt. Oeder- und Uroederkarten (um 1600?) war Hans Fuchs Erbrichter und Wolf Kreusel Besitzer der gegenüberliegenden Mühle
1617 Erbrichter Andreas Kreusel
1630 Erbrichter Georg Kreusel Schwiegervater Christian Lehmanns, war Stadtrichter in Elterlein, nicht Erbrichter in Schwarzbach. Besaß die Mühle („Hechtmühle“) auf dem Standort Pappenfabrik Dietz (heute Eisenreich?)
1660 Erbrichter Joachim Kreusel ebs. falscher Standort
1695 Erbrichter Hans Weigel ebs. falscher Standort
1720 Johann Weigel, Georg Harnisch ebs. falscher Standort, keiner von beiden besitzt 1720 diese Mühle.
1746 Erbrichter Christian Heinrich Lorenz ab 1746 könnte es passen
1751 Meister Gottfried Emmrich
1760 Johann Georg Müller
1774 Christian Gottlob Fischer
1804 Adolf F. Gehlert (bis 1891 in Familienbesitz)
1834 Carl Gottlob Gehlert; Einbau einer Brot- und Weißbäckerei
1868 Die sog. Gehlert-Mühle brennt ab.
1891 Christian Gottlieb Demmler, Helene Liddy Mey
1893 Christian Carl Nendel
1894 Christian Gottlieb Demmler
1897 Johann Hahn
1918 Emilie Thekla verw. Oertel, geb. Stengel
1932 Obermüller Oskar Eduard Doering
1968 Bäckermeister und Müller Horst Doering

Im Zweifelsfall ist es wohl das beste, die Besitzerliste aus dem Artikel rauszunehmen. Im jetzigen Zustand bietet sie - egal was die Tafel an der Mühle sagt, die aber sicher eh keine reputable Quelle darstellt - eher Falschinformationen als Mehrwert. Glückauf! --Miebner (Diskussion) 22:39, 10. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Begriff Mahlmühle und Besitzerliste

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http://www.duden.de/rechtschreibung/Mahlmuehle Es gibt daneben noch Sägemühlen, Ölmühlen, Papiermühlen etc.

Laut Ortschronistin Gisela Gasde soll die Besitzerliste wohl anhand überlieferter Schwarzbacher Ortschroniken erstellt worden sein.

Zur Müllerfamilie Kreusel findet sich einiges hier: http://www.lexow.homepage.t-online.de/KREUSEL.HTM#006022. Quellen nicht genannt.

Die heutige Doering-Mühle war definitiv die Erbgerichtsmühle, wurde aber Mitte des 20. Jhdt. vom ehemaligen Erbgericht (aktuell das Gebäude Am Schwarzbach 2) besitzerrechtlich abgetrennt. Einträge dazu finden sich im historischen Grundbuch und im Wasserbuch der Gemeinde Schwarzbach (Archiv der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen). Die ehemalige Papiermühle ("Hechtmühle") hatte mit dem Erbgericht nichts zu tun. Zeitweise kann sich die Mühle in Familienbesitz diverser Erbrichter befunden haben und der die Mühle betreibende Müller muss nicht zwangsweise auch gleichzeitig der Erbrichter gewesen sein. (nicht signierter Beitrag von Chanthadi (Diskussion | Beiträge) 15:20, 11. Jul 2014 (CEST))