Diskussion:Mündliche Leistung

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Siehe-auch-Löscher in Abschnitt Problematik
  • Wo gilt das?
    • mindestens in Deutschland. Wie sieht es in A/CH aus? Kdkeller 07:55, 15. Jul 2006 (CEST)
  • Auf Grund welcher Quelle wurde der Artikel verfasst?
    • "Quelle" hinzugefügt (Notenbildungsverordung) Kdkeller 07:55, 15. Jul 2006 (CEST)

Nein, das gilt nicht "mindestens in Deutschland". Fuer NRW kann ich das kaum bestaetigen. Etwas ähnliches wäre in NRW die Note fuer die "sonstige Leistung", aber diese umfasst alles, was keine Klausur/Klassenarbeit ist, und geht damit ueber die Note fuer die muendliche Leistung hinaus. (Enthaelt zB auch Tests). Einen Transparenzerlass gibt es hier auch nicht, wenn auch eine aehnliche Vorschrift, aber dabei ist sicher keine Mitteilung eines festen Notenbildungsverhaeltnisses notwendig, jedenfalls dann nicht, wenn der Lehrer kein solches festes Verhaeltnis anwendet. --Eckh 21:23, 17. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Also bei uns in SH gehören Tests zur mündlichen Note. Diese wird soweit mir mein Lehrer das sagte eigentlich laufende Mitarbeit genannt...Hier in SH muss in jedem Fall die mündliche Note überwiegen, das genaue Verhältnis bestimmt aber der Lehrer. Ganz nebenbei: Wäre ein Kritikabschnitt nicht angebracht? Stichwort "Subjektivität" und "Leute, die keine Ahnung haben, können durch viel Reden Kompetenz vortäuschen und erhalten bessere Noten, als leistungsstärkere Schüler.--Silentium92 16:29, 26. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Das Lemma des Artikels

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Ich finde in verschiedenen Schulordnungen nie den Begriff mündliche Note, dort steht immer mündliche Leistung, daher würde ich vorschlagen das Lemma zu verschieben auf mündliche Leistung. Einverstanden? --Roterraecher 21:53, 20. Jul 2006 (CEST)

Einverstanden und erledigt --Kdkeller 11:41, 30. Jul 2006 (CEST)

Kritik

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Wäre es nicht vielleicht angebracht Kritikpunkte bezüglich dieser Form der Leistungsmessung anzubringen?--Noobius2 (Diskussion) 21:02, 2. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Hab mal angefangen--F. Ach (Diskussion) 19:17, 11. Okt. 2019 (CEST)Beantworten

Problematik

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Die mündliche Note beruht laut den Erlässen der Ministerien (z. B.[1]) auf den Beiträgen der Schüler zu einem Unterrichtsgespräch. Diese Unterrichtsform gilt jedoch als sehr wenig lernwirksam und sollte daher im Unterrichtsgeschehen nur wenig Raum einnehmen.

  1. http://db2.nibis.de/1db/cuvo/datei/kc_gym_deutsch_nib.pdf

Die Quelle ist leider tot.

Mir kommt die Problematik sehr konstruiert vor, da ja auch im klassischen Frontalunterricht eine mündliche Beteiligung der Schüler durch Rückfragen oder auch Fragen des Lehrers an die Schülerschaft stattfindet. In meiner Erinnerung enthielt übrigens dir mündliche Note alle Leistungen außer den schriftlichen Klausuren, das heißt auch Qualität der Hausaufgaben. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 10:58, 1. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Zu Deinem ersten Einwand: Der klassische "Frontalunterricht" ist im allgemeinen genau das, was als "Unterrichtsgespräch" bezeichnet wird.
Zum zweiten Einwand: Die Bezeichnung der "mündlichen und sonstigen Fachspezifischen" Noten als unzulässig verkürzend "mündliche Noten" ist weit verbreitet, aber dadurch nicht weniger falsch.

Zu den Hausaufgaben: Diese dürfen bundesweit nicht bewertet werden, wenn auch in der Praxis dagegen häufig verstoßen wird und diese den ebenso falsch als "mündliche" bezeichneten sonstigen Noten hinzugerechnet werden...--F. Ach (Diskussion) 13:17, 1. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Bei mir setzten sich die Zeugnisnoten aus der sogenannten schriftlichen und mündlichen Note zusammen, das heißt aus den Ergebnissen der schriftlichen Klassenarbeiten und den sonstigen Leistungen. Das ist ja erstmal nichts schlechtes, da man dadurch Prüfungsstress etc entsprechend ausgleichen kann. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 13:57, 1. Jul. 2020 (CEST)Beantworten