Diskussion:Magdeburger Justizskandal
Sachverhalt, Prozeß, Folgen und Folgerungen?
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Recht gut lesbare Darstellungen zum Sachverhalt finden sich in SPIEGEL Neujahr 1949 S. 7 - 8 und Magdeburger Volksstimme 15.9.2018.
Die üblichen Darstellungen des Magdeburger Justizskandals leiden jedenfalls deutlich durch die politisch motiviert linkslastige Darstellung im DEFA-Film 1948 und in dem 1962 veröffentlichten Roman von R. A. Stemmle "Affäre Blum" (rororo 486): Die Frage, inwieweit das Geschehen durch die damalige Rechtsornung und Behördenorganisation mitbedingt war, wird an keine Stelle gestellt. Das Wort "Staatsanwalt" kommt bei Stemmle nur an einer einzigen Stelle vor. Nach SPIEGEL 1949 S. 8 hat erst Wilhelm Pieck (KPD) im Verlaufe der parlamentarischen Debatten den Antrag eingebracht, gesetzliche Bestimmungen dafür zu schaffen, "nach denen das Recht auf Akteneinsicht dem Beschuldigten und seinem Verteidiger zuerkannt würde." Ist somit der Magdeburger Justizskandal nicht nur durch die politische Voreingenommenheit der mit der Untersuchung des sachverhalts Beauftragten, sondern auch durch deren Vorschriftenhörigkeit bedingt gewesen? Inwieweit und ggf. warum wurde seinerzeit am Buchstaben des (welcher?) Paragraphen geklebt und "pflichtgemäßes Ermessen" nicht ausgeübt?
Zu fragen wäre aber jedenfalls: Und was ist seither geschehen, um solche Verfahrensverläufe von vorn herein niht möglich werden zu lassen? Wie ist heute die richterliche Unabhängigkeit des Untersuchungsrichters rechtlich abgesichert? Wie ist heutzutage das Verhältnis Kriminalpolizei - Staatsanwaltschaft - Untersuchtungsrichter - Dienstaufsicht im Justizbereich geregelt?
Gerade weil die seinerzeitigen Untersuchungen so stark von politischen Motivationen beeinflußt waren, erscheint es notwendig, das Thema allseitig besonders sachlich darzustellen.