Diskussion:Mandatssteuer

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Rabanus Flavus in Abschnitt Regelung von seiten der Kirchen

Bezeichnungen

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Weiß jemand, wie die Mandatssteuer in Spanien, Italien oder Ungarn genannt wird? Es könnte dazu bereits Artikel in der es-, it- oder hu-Wikipedia geben, die man verinterwikilinken könnte. --Neitram 10:14, 15. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Offenbar wird die italienische Steuerart in der deutschen Presse oft mit "Kultursteuer" übersetzt, siehe z.B. "Berlusconi zweigte Kultursteuer für Irak-Einsatz ab"... wie heißt wohl "Kultursteuer" auf Italienisch? --Neitram 11:50, 15. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Ich schreibe meinen Beitrag von Italien aus, denn das Thema für mich sehr interessant ist. Verzeiht bitte mein Deutsch. A) Es gibt keine Kultursteuer in Italien, und deswegen auch keine richtige Übersetzung für diese Bezeichnung. Man nutzt dazu lediglich die gängige „otto per mille“ Bezeichnung. B) Auch ganz wichtig ist, dass der ital. für religiösen / humanitären Zwecke bestimmten Mandatsteuer („otto per mille“, also 0,8%), nicht zusätzlich vom Einkommensteuer kalkuliert wird: das 0,8% des schon kalkuliertes Einkommensteuers fließt einfach in einen Topf (Kat. oder Ev. Kirche, andere anerkannte Religionen, humanit. Organisationen, der Staat für humanit. Zwecke), der der Steuerzahler frei bestimmen kann. Also keinen Steuerzahler wird extra zur Kasse gebeten, ein wichtiger Unterschied. C) Endlich sehr wichtig ist, dass keine Kontrolle geführt werden, ob z.B. wer Katholisch sich nennt, auch tatsächlich sein 0,8% zur katholische Kirche bestimmt. Keine relig. Gemeinschaft hat, zumindest offiziell, Einsicht in den Steuerdaten. Also die ganze Angelegenheit mit Kirchenauftritt – Wiedereintritt ist absolut unbekannt. Auch sehr schwer begreiflich hierzulande ist, dass der Staat mit persönliche relig. Angelegenheiten einmischt. Es ist wahrscheinlich einer der letzten Überreste der Liberalismus und Antiklerikalismus Italiens des XIX und Anfang XX Jahrhundert, heutzutage längst vom Teo-Con überholt. – Angelo 31.08.08

Kritik am Begriff Mandatssteuer

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Zum Schnelllöschen von85.1.235.97 09:56, 21. Feb. 2011 (CET) Ottomanisch (Diskussion | Beiträge) (6.454 Bytes) (Änderung 85562639 von 85.1.235.97 wurde rückgängig gemacht.persönliche Meinunsäußerung sollten bitte mit algg zugängl. Quellen belegt werden) Hier eine von unzähligen Quellen: http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_steuerrecht/index.html "Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein". Oder etwas einfacher ausgedrückt: Steuern sind diejenigen dem Gemeinwesen gesetzlich geschuldeten Geldleistungen, über die es zur Erfüllung seiner Aufgaben frei verfügen kann.Beantworten

Deutschland: Aussage-Beleg?

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Die Aussage «In Deutschland wird das Modell der Mandatssteuer seit Jahrzehnten von kirchlicher Seite abgelehnt, da finanzielle Einbußen gegenüber dem aktuellen Modell der Kirchensteuer befürchtet werden.» ist nicht belegt. Das müsste nachgeholt werden. Andernfalls wird dioe Behauptung gelöscht werden. -- Dietrich (Diskussion) 13:47, 9. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Der Satz stammt steht so bereits in der ersten Version dieses Artikels und stammt wiederum aus dem gelöschten Artikel Herrmann-Modell. Es ist zu vermuten, dass die Aussage in einem der drei unter "Literatur" genannten Werke von Horst Herrmann steht. Leider besitze ich keines der Werke, so dass ich nicht nachschauen kann. Könnte ein Admin, der hier mitliest, bitte mal nachschauen, von welchem Benutzer der Artikel Herrmann-Modell geschrieben war? Dieser hat dann vermutlich Zugriff auf die Werke, falls er noch kontaktiert werden kann. --Neitram  11:16, 12. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Regelung von seiten der Kirchen

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Mich interessiert seit Langem, wie von seiten der Kirchen mit diesem Finanzierungssystem umgegangen wird. Überall dort, wo Kirchen nur von freiwilligen Beiträgen leben, werden relativ hohe „Stolgebühren“ erhoben. Wo umgekehrt Kirchensteuern eingezogen werden, sind Kirchenmitglieder von solchen Gebühren in der Regel frei. Wie ist es in Mandatssteuersystemen, etwa in Italien? Wird ein junges Paar, das heiraten will, vom Pfarrer gefragt, wofür es seine Mandatssteuer gibt? Und fällt je nach der Antwort eine höhere oder geringere bzw. keine Kasualgebühr an? --Rabanus Flavus (Diskussion) 21:45, 2. Aug. 2021 (CEST)Beantworten