Diskussion:Manfred Roeder (Rechtsextremist)
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Landgericht Rendsburg
BearbeitenIrgendwo hieß es im Text ursprünglich, Roeder sei vom "Landgericht Rensburg" verurteilt worden. Diese Angabe hatte ich mit dem Hinweis gelöscht, dass es kein "Landgericht Rensburg" gab. Benutzer KalrV machte nun aus Rensburg Rendsburg. Gleichwohl gab es aber auch in Rendsburg nie ein Landgericht (nur mal so [1]), weswegen ich auch diese Angabe mit der entsprechenden Begründung wieder löschte. Benutzer KarlV revertierte dies, ohne hierfür einen Grund zu nennen. Ich werde dies nun meinerseits wieder ändern und verweise hierzu insbesondere auf WP:BEL:
Die Pflicht, Informationen zu belegen, liegt bei dem, der sie im Artikel haben möchte, nicht bei dem, der sie in Frage stellt. In strittigen Fällen können unbelegte Inhalte von jedem Bearbeiter unter Hinweis auf diese Belegpflicht entfernt werden.
Beste Grüße, Gert Lauken (Diskussion) 11:52, 14. Jul. 2016 (CEST)
- Und bevor Du revertierst schaust Du lieber vorher nach, was da im aktuellen Artikel genau steht, denn es war nicht ein einfacher Revert - dann ist außer Spesen eh nichts gewesen...--KarlV 11:58, 14. Jul. 2016 (CEST)
- Naja, Du könntest ja zum einen die Zusammenfassung etwas genauer fassen, zum anderen würde mich mal interessieren, ob in dem angegebenen Beleg tatsächlich "Flensburg" steht. Gestern gabest Du noch an, dort würde "Rendsburg" stehen ("Tippfehler im Einzelbeleg"). Was denn nun? Dir liegt das Werk ja offensichtlich vor. Gert Lauken (Diskussion) 12:01, 14. Jul. 2016 (CEST)
- Ja - mir liegt es vor, und offenbar war das nicht nur ein Tippfehler im Einzelbeleg (Paul Lersch, Frank Rühmann, Die Verkannte Gefahr: Rechtsradikalismus in der Bundesrepublik, Rowohlt 1981, S. 267 ). Aus Flensburg Rensburg zu machen ist schon ein größerer Lapsus. Gottseidank gibt es aber auch weitere Quellen, welche die sechsmonatige Haftstrafe eindeutig dem Landgericht Flensburg zuordnen (unter anderem: Verfassungsschutzbericht 1978 S. 35 oder Manfred Funke, Extremismus im demokratischen Rechtsstaat, Droste 1978, S.205). Noch Fragen?--KarlV 12:18, 14. Jul. 2016 (CEST)
- Naja, Du könntest ja zum einen die Zusammenfassung etwas genauer fassen, zum anderen würde mich mal interessieren, ob in dem angegebenen Beleg tatsächlich "Flensburg" steht. Gestern gabest Du noch an, dort würde "Rendsburg" stehen ("Tippfehler im Einzelbeleg"). Was denn nun? Dir liegt das Werk ja offensichtlich vor. Gert Lauken (Diskussion) 12:01, 14. Jul. 2016 (CEST)
4 Mitglieder NSU beim Prozess
BearbeitenHallo,
auf der NSU Seite ist nur von 3 Mitgliedern die Rede, sollte man hier nicht eher "mutmasslich" oder so einbauen? --Biha (Diskussion) 21:47, 6. Sep. 2016 (CEST)
- Oh, das ist ein derber Fehler: Zwei der angeblichen Mitglieder sind auch gar keine Mitglieder gewesen. Ich habe einen Korrekturversuch unternommen. --Rudolph Buch (Diskussion) 13:47, 7. Sep. 2016 (CEST)
- Danke, das ist tatsächlich wichtig festzuhalten, dass nur mutmaßliche Unterstützer nicht als Terroristen bezeichnet werden. Ich habe bei der Gelegenheit noch die Formulierungen und Belege durchgesehen. --Andropov (Diskussion) 21:55, 7. Sep. 2016 (CEST)