Diskussion:Manko

Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Aloiswuest in Abschnitt Weitere Mängel (Erl.)

inhaltlich voll daneben

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Der Artikel ist inhaltlich einfach daneben. Ein Manko ist im verbreiteten Sprachgebrauch das was nur beiläufig erwähnt wurde: ein Mangel in einem recht allgemeinen Sinn. Das Abheben auf Kassendefizit ist deswegen abwegig. Welche Bedeutung 'Manko' vor langer Zeit (und in einem anderen Land?) einmal gehabt haben mag definiert noch nicht die aktuelle Bedeutung.
Unter http://wortschatz.uni-leipzig.de/cgi-bin/wort_www.exe?site=1&Wort=Manko sind sehr plausibel Synonyme aufgezählt:
" Ausfall, Defekt, Defizit, Differenz, Differenzbetrag, Einbuße, Fehl, Fehlbetrag, Fehler, Lücke, Mangel, Minus, Nachteil, Schwäche, Unzulänglichkeit, Verlust " - Die Überschneidung zur Bedeutung eines rein finanziellen Fehlbetrags ist hier insgesamt eher gering.
Quellen und Belege scheinen aber für die Autoren auch Fremdwörter zu sein --Itu 00:21, 27. Okt. 2009 (CET)Beantworten

OK. Ich stelle gerade fest das auch mein eigenes Taschenbuchlexikon mir hier in den Rücken fällt :(

http://de.wiktionary.org/wiki/Manko ist zutreffend: " Mangel, Fehler, Fehlbetrag, Nachteil"

Google-Befragung:
  • http://de.thefreedictionary.com/Manko hingegen gibt die tatsächlich heute übliche Bedeutung eigentlich ausreichend richtig wieder: 1. Mangel in einem allgemeinen Sinn 2. speziell im wirtschaftlichen: Fehlbetrag
--Itu 00:38, 27. Okt. 2009 (CET)Beantworten
  • usw. .... (to be continued)
--Itu 00:43, 27. Okt. 2009 (CET)Beantworten
Hallo Itu, mir scheint, dass du irrst. Natürlich nicht darin, dass es für das Wort "Manko" mehrere Bedeutungen gibt. Das bestreitet ja niemand. Du irrst, weil Wikipedia kein Wörterbuch ist. Diese Tatsache kannst du gerne auf WP:WWNI nachlesen. Der Artikel hier ist von Anfang an bewusst auf die Bedeutung "Manko (Fehlbetrag)" reduziert gewesen, wie du unschwer aus der Versionsgeschichte ersehen kannst. Über die Gründe, weshalb von "Manko (Fehlbetrag)" auf "Manko" verschoben wurde, kann ich dir nichts sagen. Dazu wird Benutzer:Mnh am Ehesten Auskunft geben können, der das am 30. Juli 2009 vorgenommen hat. Der Fachbegriff hier berührt zutreffend die Kategorien Rechnungswesen und Arbeitsrecht und da liegt er inhaltlich nicht daneben.
Meine wenigen Sätze, die ich in der Anfangsphase im Jahr 2005 in den Artikel eingebracht habe, beruhten auf eigenem Wissen und da gibts nunmal keine Quellenangabe dafür. Deine Behauptung Quellen und Belege scheinen aber für die Autoren auch Fremdwörter zu sein weise ich in Bezug auf meinen Beitrag als unzutreffend zurück. --Aloiswuest 13:31, 27. Okt. 2009 (CET)Beantworten

Weitere Mängel (Erl.)

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Es fehlen Verweise auf Mankohaftung und Mankolieferung. --77.128.53.0 17:07, 28. Okt. 2009 (CET)Beantworten

Beide Begriffe sind jetzt enthalten. Danke für deinen Hinweis. MfG --Aloiswuest 20:14, 28. Okt. 2009 (CET)Beantworten