Diskussion:Marchtrenker Wiege
Rügebrauchtum
BearbeitenWas ist das in der Einleitung erwähnte „Rügebrauchtum“ und in welcher Weise wurde dieses Brauchtum gepflegt? -- Lothar Spurzem (Diskussion) 20:54, 29. Mär. 2024 (CET)
- Zur Information hier ein Link. Die Marchtrenker Wiege würde ich dabei zu den Erläuterungen auf Seite 313, 3. Absatz einordnen:
- „Wissenschaftstheoretisch hat man die Rügebräuche inzwischen auch der Rechtlichen Volkskunde zugeordnet; sie seien, wie etwa das Feldgeschworenenwesen, ein Stück Volksjustiz. Damit gewann man Blickschärfe: Rügebrauchtum wird nicht nur an den dafür vorgesehenen Jahreslaufterminen als letztendlich doch versöhnliches heiteres Gruppenerlebnis praktiziert, sondern kann jederzeit — situationsbedingt — die Zuwiderhandlungen einzelner Individuen abstrafen, und zwar ziemlich erbarmungslos. Ehepaaren, die ein Jahr nach der Heirat noch kinderlos waren, wurde zum Hohn ein Fatschenkind aus Lumpen auf den Hausfirst gesteckt. ...“--Schiplagerheide (Diskussion) 00:04, 30. Mär. 2024 (CET)
- Im Film unter Weblinks ab 4:33 mutmaßt Frau Dr. Weissengruber, dass sich ein ernster Hintergrund zu einem Faschingsbrauch gewandelt habe.--Schiplagerheide (Diskussion) 00:32, 30. Mär. 2024 (CET)
- Danke für diese Information. Aber der Leser des Artikels erfährt nach wie vor nicht, was „Rügebrauchtum“ ist. Lässt sich das dort nicht mit einer kurzen und klaren Anmerkung erläutern? -- Lothar Spurzem (Diskussion) 17:58, 31. Mär. 2024 (CEST)
- Über Deine Frage habe ich nachgedacht. Ich habe dabei folgende Schwierigkeit: Eine "kurze und klare Anmerkung" lässt sich nicht einfügen. Im Artikel kommen aus meiner Sicht mindestens drei unterschiedliche Aspekte des Rügebrauchtums vor, aber in meinen Quellen wird die Wiege nicht zu diesen unterschiedlichen Teilbereichen in Beziehung gesetzt. Es wird ledigleich die allgemeine Zuordnung zu dem weit gefassten Begriff angegeben. Darüber hinaus werden Teilbereiche der Wiegen-Tradition auch der Schandstrafe allgemein zugeordnet. Wenn ich nun selbst Zuordnungen schaffen würde, die in den Quellen nicht enthalten sind, betreibe ich Theoriefindung. Besser wäre eine Verlinkung zu einem Lemma "Rügebrauchtum". Noch gibt es aber keinen Artikel zum Rügebrauchtum. Der muss noch geschrieben werden.--Schiplagerheide (Diskussion) 22:46, 31. Mär. 2024 (CEST)
- Danke für diese Information. Aber der Leser des Artikels erfährt nach wie vor nicht, was „Rügebrauchtum“ ist. Lässt sich das dort nicht mit einer kurzen und klaren Anmerkung erläutern? -- Lothar Spurzem (Diskussion) 17:58, 31. Mär. 2024 (CEST)
- Im Film unter Weblinks ab 4:33 mutmaßt Frau Dr. Weissengruber, dass sich ein ernster Hintergrund zu einem Faschingsbrauch gewandelt habe.--Schiplagerheide (Diskussion) 00:32, 30. Mär. 2024 (CET)
- „Wissenschaftstheoretisch hat man die Rügebräuche inzwischen auch der Rechtlichen Volkskunde zugeordnet; sie seien, wie etwa das Feldgeschworenenwesen, ein Stück Volksjustiz. Damit gewann man Blickschärfe: Rügebrauchtum wird nicht nur an den dafür vorgesehenen Jahreslaufterminen als letztendlich doch versöhnliches heiteres Gruppenerlebnis praktiziert, sondern kann jederzeit — situationsbedingt — die Zuwiderhandlungen einzelner Individuen abstrafen, und zwar ziemlich erbarmungslos. Ehepaaren, die ein Jahr nach der Heirat noch kinderlos waren, wurde zum Hohn ein Fatschenkind aus Lumpen auf den Hausfirst gesteckt. ...“--Schiplagerheide (Diskussion) 00:04, 30. Mär. 2024 (CET)
Die Einleitung zum Artikel könnte so etwas sein wie: "Rügebräuche sind gemeinschaftliche oder gemeinschaftsbezogene Handlungen mit einer Straffunktion, die bei Verstößen gegen die für verbindlich erachtete soziale Norm zur Ausführung gelangen." Karl-Sigismund Kramer: Grundriß einer rechtlichen Volkskunde, Göttingen, 1974, nach: Adelheid Schrutka-Rechtenstamm: Rituale im Umfeld des Heiratens. Zum Wandel der kulturellen Bedeutung der Hochzeit --Schiplagerheide (Diskussion) 22:59, 31. Mär. 2024 (CEST)
- Und wie wäre es, wenn Du den Begriff „Rügebrauchtum“ weglassen würdest? Er wird nicht gebraucht, um den Artikel zu verstehen, und vermissen wird ihn auch niemand. -- Lothar Spurzem (Diskussion) 23:17, 31. Mär. 2024 (CEST)
- Einfach nur "Strafinstrument" in die Einleitung aufnehmen? Könnte ich natürlich machen. Ich überlege mir das noch. Alternativ könnte ich auch einen Artikel zu Rügebrauchtum schreiben. Vielleicht wäre das auch etwas für die Drei Wünsche...--Schiplagerheide (Diskussion) 23:46, 31. Mär. 2024 (CEST)
- Informationen zum Rügebrauchtum finden sich hier und hier. Gruß in die Runde --Brettchenweber (Diskussion) 08:23, 5. Apr. 2024 (CEST)
- Der Artikel Rügegericht beinhaltet mehrere Aspekte der Marchtrenker Wiege. Den Link setze ich auch im Artikel.--Schiplagerheide (Diskussion) 20:34, 5. Apr. 2024 (CEST)
Datierung
BearbeitenIm Artikel heißt es: „An der Fußseite ist die Datierung 17 J. K. 02 angebracht.“ Ich wollte auf dem Foto schauen, in welcher Art die Datierung „angebracht“ sei, ob eingeschnitzt, eingeritzt oder aufgemalt. Aber nichts von alledem ist zu sehen. Kann es sein, dass der obere Teil des Bretts erneuert wurde und dadurch diese Angaben entfielen und es besser hieße „An der Fußseite war die Datierung …“? -- Lothar Spurzem (Diskussion) 21:07, 29. Mär. 2024 (CET)
- Leider habe ich das Kopfende und nicht das Fußende der Wiege fotografiert.--Schiplagerheide (Diskussion) 00:08, 30. Mär. 2024 (CET)
- Auf diesem Foto einer Ausstellung sieht man die Schrift ganz schwach über dem Eisenring. Sie ist noch vorhanden.--Schiplagerheide (Diskussion) 00:17, 30. Mär. 2024 (CET)
- Im Film, der unter Weblinks zu finden ist (leider anfangs mit Werbung), sieht man die Inschrift 17 J. K. 02 bei 0:38 sowie bei 4:19--Schiplagerheide (Diskussion) 00:29, 30. Mär. 2024 (CET)
- Auf diesem Foto einer Ausstellung sieht man die Schrift ganz schwach über dem Eisenring. Sie ist noch vorhanden.--Schiplagerheide (Diskussion) 00:17, 30. Mär. 2024 (CET)