Diskussion:Margareta von York

Letzter Kommentar: vor 11 Monaten von Pentaclebreaker in Abschnitt Heirat mi Karl dem Kühnen

Herzoginwitwe ? OK, der Text ist österreichischer Provenienz. Im deutschen Sprachgebrauch ist die Witwe eines Herzogs eine Herzogswitwe. Der Witwer einer Herzogin wäre ein Herzoginswitwer. Eine Herzoginswitwe wäre die Witwe einer Herzogin - aber da es damals keine gleichgeschlechtlichen Ehen gab, ein Unding. Herzogin-Witwe gibts also nicht. Bestenfalls kann man sagen: die verwitwete Herzogin. Aber mit dem Tode des herzoglichen Ehemannes verlor Margareta den Titel Herzogin (falls sie ihn überhaupt hatte). Also geht das auch nicht. Es bleibt dabei: in diesem Kontext ist nur "Herzogswitwe" korrekt. ps (nicht signierter Beitrag von 88.77.152.196 (Diskussion) 21:08, 6. Dez. 2016 (CET))Beantworten

Heirat mit Karl dem Kühnen

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Im zweiten Abschnitt findet sich "in einer von weißen Pferden gezogenen Sänfte", kann eine Sänfte überhaupt als "von Pferden gezogen" beschrieben werden? Wenn überhaput, würde doch wohl eher "von Pferden getragene Sänfte" in Frage kommen. tö Pentaclebreaker (Diskussion) 11:47, 23. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Heirat mi Karl dem Kühnen

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Im letzten Satz des Abschnitts steht: "[...] eine von zwei aus dem Mittelalter stammenden englischen Königskronen, [...]". Aber Magareta war durch die Heirat doch "nur" Herzogin . . . . oder stammte die Krone noch aus England? und ihrer Zeit als königliche Prinzessin? tö Pentaclebreaker (Diskussion) 09:02, 19. Jan. 2024 (CET)Beantworten