Diskussion:Margrit Barth
Stasi-Kontakte
BearbeitenLangsam macht es keinen Spaß mehr. Hier 2 Links, in denen steht, dass sie gegen das Urteil Klage erhoben hat: http://www.stasiopfer.de/component/option,com_simpleboard/Itemid,203/func,view/id,1025168507/catid,4/ http://stasiopfer.de/component/option,com_simpleboard/Itemid,/func,view/id,1043915581/catid,4/
über den Ausgang der Klage habe ich leider nichts gefunden, solange es nichts gibt, gilt aber die Unschuldsvermutung und die Kat. bleibt draußen. --Rita2008 (Diskussion) 19:30, 10. Mär. 2013 (CET)
- Eine Unschuldsvermutung gibts bei Gericht (und auch da nur bis Prozessende, das dürfte nach zehn Jahren vorbei sein), hier gelten Belege. Die Verpflichtungserklärung ist belegt, die belegt die Kat. Falls dich das zweite Urteil interessiert, wirst du recherchieren.--Tohma (Diskussion) 20:25, 10. Mär. 2013 (CET)
- Bitte lies den 2. Link. Dort steht: "Dort habe ich lediglich ein Schriftstück unterzeichnet, daß ich über die Tätigkeit meines Manns keine Auskunft erteilen werde." Gerichtlich ist festzustellen, ob diese Behauptung stimmt. Bis das gegenteil bewiesen ist, besteht die Unschuldsvermutung. Und wie schreibst Du sonst immer so schön? Wer was drinhaben will, muss das Belegen. Das steht Dir frei. Ansonsten gibt es bald eine VM. Ohne Beleg verjährt hier gar nichts. --Rita2008 (Diskussion) 18:37, 11. Mär. 2013 (CET)
- Verpflichtungserklärung ist belegt.--Tohma (Diskussion) 19:00, 11. Mär. 2013 (CET)
3M: Erstens: Auch wenn das Ergebnis der Klage uns noch nicht bekannt ist, kann die Klage trotzdem erwähnt werden. Die Klage sagt aus, dass sie sich gerichtlich dagegen wehrt, also das erste Urteil nicht akzeptiert. Und das ist doch keine unwesentliche Information.
Zweitens: Wenn sie bei der "Verpflichtung" unterschrieben hat oder haben will, dass sie lediglich über die Tätigkeit ihres Mann schweigen sollte, dann sollte man das auch im Artikel erwähnen. Offensichtlich sind keine Spitzel- und Zuträgerdienste von ihr bekannt. Das dürfte dann auch erwähnt werden. --Zitronenpresse (Diskussion) 20:20, 12. Mär. 2013 (CET)
3M: Solange kein rechtskräftiges Urteil vorliegt, gilt ein Bürger dieses Staates als unschuldig. Der bloße Verdacht und auch ein erstinstanzliches Urteil reichen nicht aus, um durch eine entsprechende Kategorisierung (!) ein Urteil vorwegzunehmen. Die Kat gehört erstmal nicht in den Artikel. Ansonsten wie Zitronenpresse. --Horst Gräbner (Diskussion) 19:13, 14. Mär. 2013 (CET)
3M: Unschuldsvermutung ist ein strafrechtlicher Begriff, bei der angefochtenen Entscheidung handelt es sich um ein verwaltunsgerichtliches Urteil, weswegen diese Vermutung hier nicht passt. Ein erstinstanzliches - und vor allem belegtes - Urteil ist keine bloße Vermutung. Von den beiden oben genannten Links bezieht sich der zweite (aus dem Jahr 1995) auf das im Jahr 2000 zu ungunsten Barths beendete Verfahren, passt also nicht als Beleg für eine Berufung. So lange es weder einen Beleg dafür gibt, dass sie tatsächlich in Berufung gegangen ist noch dafür, dass sie dort erfolgreich war, so lang ist der letzte belegte Stand des Verfahrens die Rechtmäßigkeit ihrer Entlassung, wie sie 2000 gerichtlich bestätigt wurde. Es ist auch nicht in Ordnung, ihren Einlassung dagegen enzyklopädische Weihen zu geben, so lang es keinen Beleg dafür gibt, dass das gerichtlich bestätigt wurde. Schließlich akzeptieren die wenigsten eine Niederlage vor Gericht und sind meistens der Meinung, dass ein verlorenes Verfahren fehlerhaft ist. Von mir aus kann man schreiben, dass sie in Berufung gegangen ist, mehr aber auch nicht. Wobei es nach 13(!) Jahren schon etwas lächerlich ist, so zu tun, als habe sie zweitinstanzlich gewonnen, darüber aber als Politikerin schüchtern geschwiegen. Gibt es denn irgend einen Hinweis, dass sie wieder in alten Job zurück gekehrt ist? --Grindinger (Diskussion) 12:35, 15. Mär. 2013 (CET)
- Maßstab der Kategorisierung ist nicht die Unschuldsvermutung (die Kategorisierung der Wikipedia stellt keine Schuld oder Unschuld fest) sondern die Definition der Kat. Diese schreibt: "Voraussetzung für die Einordnung in diese Kategorie ist, dass sich in den Unterlagen des BStU eine Verpflichtungserklärung des IM befindet oder das BStU anhand der Aktenlage zu der Einstufung gekommen ist, es handele sich um einen IM. Sofern diese Einstufung gerichtlich überprüft wurde, ist stattdessen die Einschätzung des Gerichtes maßgeblich.". Verpflichtungserklärung ist gegeben, eine erstinstanzliche Einschätzung des Gerichts ist gegeben und gleichlautend. Eine anders lautende Entscheidung in zweiter Instanz ist nicht bekannt (wenn es diese gibt). Der Wortlaut der Katdefinition ist eindeutig erfüllt. Auch der Sinn der Kat ist erfüllt: Wir sammeln dort nicht Menschen, die zugegeben haben, IM zu sein, sondern solche, die dies nach klar definierten, nachprüfbaren Kriterien mutmaßlich solche sind. Wer die Kat nicht in diesem Artikel haben möchte, muss auf Kategorie:Inoffizieller Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit eine Änderung der Kat-Definition diskutieren.--Karsten11 (Diskussion) 17:42, 17. Mär. 2013 (CET)
- Die erstinstanzliche Entscheidung des Gerichts kann hier nicht Maßstab sein, da es eine Klage dagegen gab. Solange das Ergebnis der Klage nicht bekannt ist, kann die IM-Kat. auch nicht angewendet werden. --Rita2008 (Diskussion) 14:48, 26. Mär. 2013 (CET)
- Nur weil dein Löschantrag gegen die Kategorie nicht geklappt hast, kannst du hier nicht die Aufnahme belegter Informationen verhindern. Bitte mach deinen letzten Revert rückgängig, sowas ist Vandalismus. Willst d ernsthaft behaupten, dass Frau Barth mit ihrer Berufung obsiegt hat, aber es still und heimlich für sich behalten hat? Nach 13 Jahren? Der als Quelle für die Berufung angegeben Beleg enthält übrigens nichts zu dem Thema. --Grindinger (Diskussion) 14:53, 26. Mär. 2013 (CET)
- Die erstinstanzliche Entscheidung des Gerichts kann hier nicht Maßstab sein, da es eine Klage dagegen gab. Solange das Ergebnis der Klage nicht bekannt ist, kann die IM-Kat. auch nicht angewendet werden. --Rita2008 (Diskussion) 14:48, 26. Mär. 2013 (CET)