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Diskussion zum früheren Lemma Anonymous.Kollektiv

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Strophe

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"[...] propagiert die dritte Strophe des Deutschlandliedes" --> Das müsste doch "erste Strophe" heißen, oder? Die dritte Strophe ist ja die, die tatsächlich offiziell gesungen wird. (nicht signierter Beitrag von Gschwolli (Diskussion | Beiträge) 12:45, 29. Aug. 2016 (CEST))Beantworten

Gemeint war natürlich die erste Strophe "von der Maas bis an die Memel", also der deutsche Revanchismus nach 1945. Kopilot (Diskussion) 14:23, 29. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

AfD Mitgliedschaft

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Soweit ich weiß, ist Mario Rönsch kein AfD-Mitglied mehr. Also sollte man entweder "ehemaliges AfD-Mitglied" schreiben oder das ganz weglassen. (nicht signierter Beitrag von 84.57.33.56 (Diskussion) 16:16, 12. Sep. 2016 (CEST))Beantworten

Soweit ich weiß, brauchst du hier immer einen gültigen Beleg. Also, wo ist er? Kopilot (Diskussion) 16:52, 12. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Ich möchte die AfD nicht verteidigen oder so, aber in allen Berichten, die ich bisher über Mario Rönsch gelesen habe, steht, dass er ein ehemaliges Mitglied ist, und daher war ich sehr verwundert, dass er hier als AfD-Mitglied bezeichnet wird. Das sind die ersten zwei Ergebnisse, wenn man nach ihm sucht. In ihnen steht aber nichts genaues darüber. http://www.focus.de/politik/deutschland/fluechtlinge-werden-als-muell-beschimpft-deutschlands-groesste-hetzseite-neue-belege-belasten-langjaehrigen-afd-mann_id_5549591.html http://www.n-tv.de/politik/Ex-AfD-Mitglied-soll-Hass-Seite-betreiben-article17744656.html (nicht signierter Beitrag von 84.57.33.56 (Diskussion) 22:49, 12. Sep. 2016 (CEST))Beantworten

"Ehemalig" steht nicht in den Belegen, sondern "bis mindestens 2014". Ich habe es so ergänzt. Kopilot (Diskussion) 04:32, 13. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Vielleicht auch interessant

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http://www.anonymousnews.ru/

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Läuft wieder. (nicht signierter Beitrag von Jörg der Wikinger (Diskussion | Beiträge) 15:55, 16. Dez. 2016‎)

Schon seltsam. Laut als Beleg aufgeführtem FAZ-Artikel (http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/die-hass-seite-anonymous-kollektiv-ist-verschwunden-14264423.html) vom 2. Juni 2016 wäre die Domain nicht registriert, laut www.nic.ru/whois ist die Domain aber seit 31. Mai 2016 registriert. -- WikiMax - 16:54, 18. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Fragwürdige Quellen

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Stelle fest, daß die angegebenen Quellen auschließlich aus dem Spektrum der politischen Gegner von Rönsch kommen. Gibt es keine neutralen Quellen oder so? Man weiß ja gar nicht mehr, was man glauben kann.

A. Meier (nicht signierter Beitrag von 87.172.150.12 (Diskussion) 15:08, 9. Jan. 2017 (CET))Beantworten

Diskussion zum Lemma Mario Rönsch

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Warum dieser Artikel / Mario Rönsch auslagern (erl.)

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Mario Rönsch sollte als Person und Aktivist abgehandelt werden. Er ist eben nicht nur betreiber von Annonymus.Kollektiv sondern auch online Händler, Flüchtiger, compact-Interviewpartner und wer weiß noch was. Das würde die Seite über Annonymus.Kollektiv überfrachten und wurde Rönsch nicht gerecht. --OneOn (Diskussion) 18:29, 24. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Dazu braucht es erst verlässliche Belege. Ich sehe keine und auch keine proportionale Notwendigkeit einer Auslagerung. Kopilot (Diskussion) 21:07, 24. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Inzwischen wurde Rönsch gefasst. Nun wird also gerichtlich geklärt, dass er Betreiber von drei Webseiten war/ist (wovon alle Berichte ausgehen).
Sobald das Urteil gefällt ist, kann man dieses Lemma komplett auf den Personennamen verschieben.
"Anonymus.Kollektiv", "Anonymousnews.ru" und "Migrantenschreck" können jeweils Unterteile erhalten und Redirekts, die darauf verlinken. Ich bereite das soweit möglich ab jetzt vor.   Benutzer:Kopilot 12:24, 29. Mär. 2018 (CEST)Beantworten
Nach der Lektüre der ausführlichen Recherchen zu Rönsch habe ich den Artikel wunschgemäß auf das Personenlemma verschoben und inhaltlich demgemäß umgestellt.
Die Belege sind so zahlreich und die Indizien so erdrückend, dass es keinen Sinn macht, erst auf ein gerichtsfestes Urteil zu warten. Falls andere als Betreiber jener Webseiten erwiesen werden, bleibt das Personenlemma trotzdem relevant genug.   Benutzer:Kopilot 18:40, 29. Mär. 2018 (CEST)Beantworten


Querdenken-tv

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An Kopilot: Wie "reputabel" Querdenken-tv auch sein mag oder nicht: Es ist die (einzige) Quelle für das dort geführte Interview von Vogt mit "Historiker" etc. Rönsch. --Ernst Haiger Diskussion) 10.45, 31. März 2018 (CEST).

(Wie schafftst du es eigentlich, bei deiner Antwort die Überschrift über dem ganzen Thread zu beschädigen?)
WP:BLG: "Zu beachten ist jedoch, dass fehlende wissenschaftliche Sekundärliteratur bei vielen Themen auf fehlende enzyklopädische Relevanz hindeutet... Die Mehrzahl privater Internetseiten liefert keine im Sinne unserer Qualitätsanforderungen reputablen Belege."
  Benutzer:Kopilot 11:24, 31. Mär. 2018 (CEST)Beantworten

Review vom 2. April bis 11. Mai 2018

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Aus aktuellem Anlass und aufgrund der Belege habe ich das Lemma von einem Themen- auf einen Personenartikel umgestellt (war schon länger öfter gewünscht worden) und kräftig aufgemöbelt. Dabei habe ich eine Fülle teils exzellenter Belege gesammelt und ausgewertet. Jetzt ist der angekündigte Strafprozess abzuwarten. Was gibts bis dahin inhaltlich zu verbessern?   Benutzer:Kopilot 16:03, 2. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Wie passen die Sätze „Ab Dezember 2014 unterstützte sie Pegida“ und „Seit 2015 warb die Seite für Björn Höcke und für Pegida.“ (bezüglich Anonymous.Kollektiv) zusammen? --DerMaxdorfer (Diskussion / Ein bisschen Liebe!) 12:03, 14. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Stimmt. 2015 ging die Werbung nur weiter. Im zweiten Beleg stand auch "Compact" neben Höcke. Korrigiert.   Benutzer:Kopilot 07:49, 15. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
  • zum punkt #Anonymous.Kollektiv wäre mMn besser zu verdeutlichen, dass diese facebookseite tatsächlich aus der annonymous-ecke kam, wenn ich mich an ältere artikel korrekt erinnere, gelang es rönsch, der dort irgendwie admin (oder moderator - mir sind die facebook-seiten-einstellungen nicht so bekannt) wurde, die anderen admins/moderatoren auszuschließen und ihnen die rechte zu entziehen, damit hatte er die seite faktisch übernommen bzw. in alleinverwaltung genommen. in älteren artikeln wurde das damals so geschrieben. diese konkretisierung scheint mir notwendig. Bunnyfrosch 00:20, 15. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
  • hab grad gesehen, du hast das bei fussnote 5a eingebaut, vielleicht fällt dir da eine andere mMn bessere lösung ein. nix für ungut Bunnyfrosch 00:46, 15. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Die Erklärung der "Anonymous"-Seitenbetreiber zur Übernahme der Seite durch Rönsch (Ref 5a) steht oben, weil sie Rönschs Unterlassungsforderungen widersprach.
Unten im Teil zu der gekaperten Webseite selbst steht gleich im ersten Satz: "Die Seite gehörte bis 2012 zur Netzbewegung Anonymous und gab sich als deutsche Facebook-Seite davon aus. Seit 2014..."
Ich weiß daher nicht, was da unklar ist und verbessert werden soll. Vielleicht so?   Benutzer:Kopilot 07:53, 15. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

"Der Onlineshop ruft zudem zu Schüssen auf Geflüchtete mit Tötungsrisiko auf." Das empfinde ich als etwas ungelenk formuliert. Das Tötungsrisiko liegt doch bei den Schussabgaben und nicht bei den Geflüchteten.--2001:16B8:6621:6200:9932:247:3546:F4A1 01:47, 21. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Stimmt. Behoben.   Benutzer:Kopilot 21:01, 21. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Bereits im Frühjahr 2016 vorübergehend verhaftet

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Rönsch wurde bereits im Frühjahr (März oder Mai) 2016 von Polizei oder VS verhaftet und hat in der ca. einmonatigen Haft eine eidesstattliche Versicherung unterschrieben, womit er versichert hat, nicht der Betreiber von Anonymous.kollektiv zu sein, woraufhin er wieder auf freien Fuß gesetzt wurde. Aufällig war dabei, daß die AK-Seite während Rönsch' damaliger einmonatiger Haftzeit stillstand bzw. gehackt wurde. Genau deshalb lautete der Haftbefehl nach Veröffentlichung der internen AK-Daten mit seinem Namen vom Herbst 2016, die ihn als Betreiber auswiesen, ursprünglich auch auf falsche eidesstattliche Erklärung bzw. Aussage. Es gab damals, d. h. im März oder Mai 2016, auch ein paar Zeitungsartikel zu Rönsch' einmonatiger Haft im Zusammenhang mit AK, die damals von Friedensdemo-Watch auf Facebook verlinkt wurden, und über die Tatsache, daß AK während Rönsch' Haftzeit stillstand bzw. von linken Aktivisten gehackt worden war, die während seiner Haftzeit über den AK-Account offensichtlichen Nonsens und Satire über Rechte verbreiteten und selber schrieben, daß Rönsch in Haft sitze, weil er hinter AK gesteckt habe. Aufällig war ebenfalls, daß während und einige Zeit nach Rönsch' Haftzeit 2016 auch die Webseiten des engen AK-Kooperationspartners der deutschen Version der Epoch Times, die bis dahin täglich mehrmals neue Hetzpostings im selben Geist wie AK raushauten und sich AK und EP bis dhain auch ständig gegenseitig verlinkt hatten, zeitgleich mit Rönsch' Verhaftung 2016 über Nacht plötzlich keinerlei neues Hetzmaterial mehr brachte, sondern nur noch alle paar Tage wortwörtliche Copy-Paste-Zweitverwertung mehrere Jahre alter Hetzpostings in Rotation laufen ließ. --93.223.194.254 15:48, 2. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

Hier gab es wohl mal einen ARD-Bericht über Rönsch' vorübergehende Verhaftung im Frühjahr 2016, wo er die falsche EV abgegeben hat. --93.223.194.254 16:12, 2. Sep. 2018 (CEST)Beantworten
Beim: "nicht zugestellten Haftbefehl" vom Mai 2016, von dem der umseitige Artikel als einziges berichtet, handelt es sich um einen, der erst *NACH* seiner einmonatigen Haft im März 2016 erlassen wurde. Rönsch ist damals aus der U-Haft gekommen (in die er u. a. wegen Becks Anzeige gekommen ist), indem er die EV unterschrieben hat, nichts mit AK zu tun zu haben. Innerhalb von ein, zwei Wochen nach seiner Freilassung gab's dann die AK-Leaks, mit denen endgültig belegt wurde, daß er als zentraler Betreiber hinter Anonymous.kollektiv gesteckt hatte. *DARAUFHIN* wurde dann im Mai 2016 der Haftbefehl wegen Meineides bzw. falscher EV ausgestellt, Rönsch aber nicht zuhause in Erfurt angetroffen, weshalb der erneute Haftbefehl nicht zugestellt werden konnte. Stattdessen wurde Rönsch dann noch am selben Tag per Interpol zur EU-weiten Fahndung wegen des Meineides ausgeschrieben, woraus dann der Auslieferungsantrag an Ungarn resultierte.
Erst *NACH* Ausschreibung des internationalen Haftbefehls hat er dann MIGRANTENSCHRECK von Ungarn aus aufgemacht, aber nach Ergreifung Rönsch' durch die ungarischen Behörden wurde der Auslieferungsantrag nicht mehr mit dem Meineid, sondern mit illegalem Waffenhandel begründet. Obwohl er wegen AK schon einen Monat lang in U-Haft gesessen hat und dann wegen diesbezüglichen Meineides zur internationalen Fahndung ausgeschrieben wurde, werden die diesbezüglichen Anklagepunkte vom Gericht nun ganz einfach fallengeleassen und ihm soll jetzt plötzlich nur noch wegen der Webseite MIGRANTENSCHRECK der Prozeß gemacht werden. Was wiederum diversen Medien wie u. a. dem DLF die Möglichkeit gibt, Rönsch als das totale Unschuldslamm und den absoluten Saubermann ohne jede Vorstrafe hinzustellen, der einfach nur ein paar: "Signalwerkzeuge" nach Deutschland verkauft hätte und jetzt von den bösen deutschen Behörden einfach nur dafür mundtot gemacht werden soll, weil er wohl Merkel auf der Webseite MIGRANTENSCHRECK eine Warze auf der Nase angedichtet hätte.
Aber nochmal kurz mein eigentliches Anliegen zusammengefaßt: Im Artikel fehlen noch:
  • 1.) die einmonatige U-Haft-Zeit Rönsch' im März 2016 im Zusammenhang mit AK und der einschlägigen Anzeige u. a. durch Beck,
  • 2.) die Tatsache, daß er nach einem Monat nur per Meineid bzw. falscher EV wieder auf freien Fuß gekommen ist, indem er behauptet hat, mit AK nichts zu tun zu haben, und
  • 3.) daß schon kurz danach im Mai 2016 der (dann nicht zugestellte) erst bundesweite und dann internationale Haftbefehl gegen ihn speziell wegen des Meineides bzw. der falschen EV im Zusammenhang mit AK ausgestellt wurde. --46.93.158.170 00:34, 5. Dez. 2018 (CET)Beantworten
Leider unbrauchbar, da du keinerlei gültige Belege angibst.   Benutzer:Kopilot 11:44, 5. Dez. 2018 (CET)Beantworten