Diskussion:Marktstabilitätsreserve
Artikelerweiterung
BearbeitenGuten Tag man, auch hier noch einmal schönen Dank für die Erweiterung des Artikels. Das sind viele interessante Neuerungen, die unbedingt in den Artikel gehören. Ein paar Punkte sind mir aufgefallen, die wir trotzdem noch verbessern können:
- In Abschnitt 1, Absatz 4 heisst es: Überschüssige Zertifikate werden nicht nur anteilig, sondern vollständig in die MSR eingestellt, soweit die Umlaufmenge zwischen 833 und 1096 Mio. liegt. Diesen Satz musste ich mehrmals lesen, obwohl ich eigentlich im Thema bin, weil die Zusammenhänge erst weiter unten erläutert werden. Ich fürchte, Leute die nicht im Thema sind steigen an dieser Stelle bereits gedanklich aus. Ich schlage vor, den Satz allgemeiner zu halten, z.B.: Überschüssige Zertifikate werden unter gewissen Bedingungen vollständig in die MWR eingestellt. Dafür sollte der Zusamenhang im folgenden Abschnitt noch genauer beschrieben werden.
- Dort, in Abschnitt zwei, Punkt 1 der Aufzählung sollte es besser heissen: Der obere Schwellenwert liegt bei 833 Millionen Zertifikaten. Wird er überschritten, so gibt es zwei Möglichkeiten. Beträgt die Umlaufmenge bis 1096 Mio. Zertifikate, so werden die Auktionsmengen ab September des Folgejahres um die Differenz aus Umlaufmenge und 833 Mio. gekürzt. Liegt sie über 1096 Mio. Zertifikaten, so werden die Auktionsmengen um 24 % (ab 2031: 12 %) der Umlaufmenge gekürzt. Die gekürzten Mengen werden ab September des Jahres in die MSR eingestellt. Ich hoffe, ich habe das jetzt richtig wiedergegeben.
- Die Fußnote [18] verstehe ich überhaupt nicht. Mir scheint, die gehört irgendwo anders hin.
- Verständnisfrage zum EHS II: Gibt es für den neuen Bereich der MSR (Gebäude und Verkehr) auch Regeln zur Löschung? Es steht bisher nichts dazu im Text.
- Unter Endogenisierung heisst es: Für das EU-EHS I gilt: Wie viele Zertifikate in die Marktstabilitätsreserve eingestellt oder wie viele daraus freigegeben werden, hängt von der Nachfrage nach Zertifikaten bei den Versteigerungen ab. Äh, nein, es hängt von der Umlaufmenge des Vorjahres ab, wenn ich das richtig verstanden habe. Diese ergibt sich - über die Jahre kumuliert - aus der Menge der versteigerten, aber (noch) nicht verwendeten Zertifikate, also der gebankten Zertifikate (banking). Mir ist schon klar, was du sagen möchtest und ich halte den Zusammenhang auch für sehr wichtig, nämlich dass eine sinkende Nachfrage zu einer steigenden Umlaufmenge, diese tendenziell zu einer steigenden Einstellung in die MSR und diese wiederum zu einer tendenziell steigenden Löschung aus der MSR und das wiederum zu einem sinkenden Cap führt. Insofern sind Cap und Nachfrage über eine ziemlich lange Leine gekoppelt. Vielleicht sollten wir genau diesen Ablauf beschreiben.
Soweit für heute, ich freue mich auf deine Antwort. Wenn du nichts dagegen hast, kann ich die Änderungen gerne umsetzen. LG --Onkel Tomm (Diskussion) 15:30, 3. Jul. 2023 (CEST)
- Danke, Tomm. Gute Punkte, ich habe Einiges angepasst: Spezial:Diff/235146153/235159230. Verständlicher?
- Die Fußnote sollte einfach erklären, wo die 833 Mio. herkommt. Die gibt es nämlich in älteren Fassungen nicht ausdrücklich, sondern nur indirekt dadurch, dass mindestens 100 Mio. = 0,12 * 833 Mio. Zertifikate in die MSR eingestellt werden müssen. Aber in der neuen Fassung ist die Zahl drin (muss sie auch, weil es bis 1096 Mio. keinen festen Prozentsatz mehr gibt), die Fußnote ist entbehrlich.
- Im EHS II gibt es keinen dem EHS I vergleichbaren Automatismus, also eine Löschung ab einer gewissen Höchstmenge. (Es sei denn, ich habe etwas völlig übersehen – ich habe aber auch in der noch dünnen Sekundärliteratur noch nichts zu so einer Regelung gelesen.) Ich überlege noch, wie man die differenzierten Löschregeln sinnvoll in der Grafik darstellen kann.
- --man (Diskussion) 20:22, 3. Jul. 2023 (CEST)
- Sehr schön. Ja, jetzt finde ich es verständlicher. Beim Frontloading des EHS II steht, dass die Zertifikate nur bis 2023 in Umlauf kommen dürfen. Das muss wohl 2033 heissen, oder?
- Weisst du, ob es geplant ist im Rahmen des deutschen Kohleausstiegs Zertifikate stillzulegen? VG --Onkel Tomm (Diskussion) 09:07, 4. Jul. 2023 (CEST)
- Das Jahr beim Frontloading ist korrigiert.
- Eigentlich müssen ja alle Zertifikate aus dem Kohleausstieg, die nicht in der MSR landen, von der Bundesregierung zum Löschen nach Brüssel gemeldet werden (§8 (1) TEHG). Für 2021 ist das aber nicht geschehen [1]. Damit es einfacher wird, sollte das TEHG angepasst werden. Das ist auch noch nicht passiert. Ob es 2022 eine Meldung geben wird, ist wohl unklar, hier antwortet das BMW ausweichend, hier heißt es „ja“. --man (Diskussion) 17:44, 4. Jul. 2023 (CEST)
Preisindizierung
BearbeitenHallo, am Ende des Abschnitts MSR für Gebäude, Straßenverkehr und weitere Sektoren heißt es: Die Preisgrenze von 45 Euro ist indexiert auf die EU-Verbraucherpreise des Jahres 2020 – bei einer angenommenen Inflationsrate von 2 % pro Jahr wären das im Jahr 2027 56 Euro.[23]. Diese Aussage kann ich in der angegebenen Quelle [23] nicht finden und außerdem ergibt sich rein rechnerisch aus (1,02)^7 = 1,15 multipliziert mit den 45 Euro aus 2020 51,70 und nicht 56 Euro. Weiß jemand näheres zu dieser Indizierung? Grüße --Kupaka 14:43, 20. Jun. 2024 (CEST)
- Hallo Kupaka, auf S. 16 in Fußnote 22 steht: „Gem. Art. 30h Abs. 2 wird die Ausschüttung bei Überschreitung einer Preisobergrenze von 45 EUR ausgelöst; es gilt jedoch eine Indexierung auf der Grundlage des Europäischen Verbraucherpreisindexes für 2020. Auf Basis der Inflation von 2020 bis 2023 und einer angenommenen Inflationsrate von 2% ab 2024 ergeben sich daraus etwa 56 EUR als Auslösewert für 2027.“
- Da fehlt hier im Artikel noch die Aussage, dass bei der Rechnung bis 2024 die realen und keine angenommenen Inflationsraten gelten.
- Danke. --man (Diskussion) 20:50, 21. Jun. 2024 (CEST)