Diskussion:Massaker von Ascq
Unsinniger redundanter Beleg
BearbeitenIm Panorma-Bericht Karl M.: Anklage gegen früheren SS-Mann (Stand: 24.07.19 17:23 Uhr) steht natürlich nichts über den Tod von Münter im September 2019[1] Außerdem wurde das einen Absatz darüber schon als Beleg für das Gerichtsverfahren gegen Münter verwendet. Der Beleg wird also schon zweckgemäß im Artikel verwendet. --Mmgst23 (Diskussion) 11:24, 24. Sep. 2019 (CEST)
Zugbombe
BearbeitenWie viele Opfer forderte das Attentat auf den Zug? (nicht signierter Beitrag von 92.209.76.188 (Diskussion) 16:26, 22. Okt. 2019 (CEST))
- Es gab weder Tote noch Verletzte, nur Sachschaden. 2A01:C22:8CAD:900:C08B:2EE6:FE67:610E 20:21, 17. Jan. 2023 (CET)
Juristische Betrachtung sehr lückenhaft
BearbeitenIch habe selbst darüber nichts gefunden, aber folgende Fragen drängen sich förmlich auf:
Warum hat eine deutsche Staatsanwaltschaft erst 2016 wegen des Massakers ermittelt und nicht in den Jahren nach Kriegsende? Dass Massaker war doch spätestens seit dem Prozess in F der deutschen Justiz bekannt. Kann es sein, dass es an einem Anfangsverdacht fehlte, da man seitens der deutschen Justiz von einer Rechtmäßigkeit des Massakers ausging? Das ist wiederum schwer vorstellbar, wenn selbst schon im Krieg deutsche Wehrmacht und Militärverwaltung von einem Verbrechen ausgingen und entsprechende Aktennotizen fertigten. Im Nachkriegsdeutschland wurden viele von Deutschen im Ausland begangene Kriegsverbrechen vor deutschen Gerichten angeklagt, warum dieses hier nicht?
Weiterhin frage ich mich, ob die Urteile französischer oder italienischer Militärgerichte in der Nachkriegszeit, in denen Abwesende zum Tode verurteilt werden wurden, in Deutschland eine juristische Relevanz haben? Sprich, gilt ein Betroffener in Deutschland als unschuldig oder verurteilt?
2A01:C22:8CAD:900:C08B:2EE6:FE67:610E 20:20, 17. Jan. 2023 (CET)